Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1848
- Issue
- 18 (29.4.1848)
- Date
- 1848-04-29
- Page
- Spalte 281-282 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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281 282 Studien. Die Bolksbibel des Rabb. Sachsr ginge», und welche überhaupt in diesem Werke Erwähnung finde», sind folgende: (3);, tJ'Dttf'SnriND oder LD'ZINttS (22); ’D^ip, vielleicht Kalo m e a unfern Scyatin (ibid.); Hn.^13 (23); N’JDip in der Walachei (29); Jassy (44); lwr-EN (47, 88); Seyatin in Galizien (65, 68, 105); ^usjna, vielleicht Tcrespol im Königreich Polen auf der Grenze Rußlands und östlich von Warschau belegen (68); Jaroslaw (75, 76, 77); Bar (106); Wladimir (109). Dr. Frankel. Veber die Bolksbibel des Rabb. Sachs. (Fortsetzung.) Aber du, sprach weiter der Ewige zu Abraham, mußt auch meinen Bund halten, du sowohl als dein Same nach dir, für ihre Geschlechter. Dies ist mein Bund, den-ihr hatten sollet, zwischen mir und dir, und deinem Samen nach dir: Alles Männliche soll bei euch beschnitten werden. Beschneiden sollt ihr das Fleisch eurer Vorhaut und das sei zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch. In einem Alter von acht Tagen soll bei euch beschnitten werden jegliches Männliche bei euren Geschlechtern, möge es ein Hausgeborner oder ein für Geld Angekaufter sein, der nicht von deinem Samen ist. Beschnitten muß werden dein Hausgeborner, wie dein für Geld Angekaufrer, Leibeigner, Sklave, damit mein Bund sei an eurem Fleische als ewiger Bund. 3 3) Indem hier jedem Vater der Nachkommen Abrahams die Beschneidung seiner Kinder männlichen Geschlechts, die übrigens auch im dritten Buch Mosis befohlen ist, zur Pflicht gemacht wird, wird uns zugleich der Grund und die weise Absicht des göttlichen Gebots angegeben. „ES soll sein ein Zeichen des Bundes, den Gott mit Abraham und seinen Nachkommen auf ihre Geschlechter zu einem ewigen Bunde geschlossen, daß er ihm und seinen Nachkommen nach ihm ein Gott sein werde." Ein Barer, der sein Kind, oder ein Erwachsener, der sich selbst beschneiden läßt, soll mit dieser heiligen Operation die feierliche Bestätigung ablegcn, daß er sein Kind oder sich selbst unter den Schutz und die Leitung Gottes stellt, um nach der göttlichen Weisung das Kind zu erziehen oder selbst zu leben, und derjenige, der das Zeichen an sich tragt, soll dadurch stets erinnert werden, daß er im Bunde Gottes stehe, daß er daher nur nach seinem Willen, seiner Vorschrift handeln und wirken müsse, aber auch immer auf ihn vertrauen könne. Darum soll alles in Israel, der Sohn, der eigenthümliche Knecht Israels dieses Zeichen tragen und dessen würdig sich benehmen. Aus diesem Grunde läßt sich auch, leicht erklären warum Kap. 12. 43 im 2. Buche Mosis jedem Unbeschnittenen der Genuß des Paffahopfer versagt wird; denn das Paffahmahl sollte ein Nationalmahl der Israeliten sein, zum Andenken an die wundervolle Rettung, zur Erinnerung, daß der Ewige Da der Gegenstand des Bundes ein ewiger, unaufhörlicher ist; so muß auch das Zeichen, das ihn stets vergegenwärtigen und fesihalten soll, ein an eurem Fleische haftendes, immerwährend verbleibendes und unauslöschliches sein. Damit ihr stets daran denket, daß ich euer Gott und ihr mein Volk seid. (nicht nur ihr Gott, sondern) ihr Erretter, ihr König sei, der sie zu einem freien Volke gemacht. Wollte also ein Fremder dieses Nationalmahl mitgenießen, daß heißt, wollte er eben in diesen Bund eintreten, und Gott als seinen einzigen Regenten und König anerkennen, so mußte er ihn erst als Gott, als den Beschützer und Lenker anerkennen, und durch die Beschneidung die feierliche Bestätigung oblegen, daß er nach seiner Leitung leben wolle. Dieses Narionaldenkmat hat, dä os blos an das Staatsteben Israels gebunden war, nur mit der Auflösung der Nation bei uns aufgehört; aber die Beschneidung, die nicht dem Volke Israels als Nation, sondern als den Nachkommen Abrahams zum ewigen Bunde, zur immerwährenden Erinnerung an die göttliche Vorsehung geboten ist, kann zu keiner Zeit und unter keiner Bedingung bei Israel aushöcen, und wer von ihr sich lossagt, wird bundesbrüchig und gibt damit zu erkennen, daß er dieser besonder« Leitung Gottes sich nicht unterwerfen wolle. Da nun diese Pflicht mit einer Art Aufopferung verbunden ist, indem man Gort zu Ehren sein oder seines Kindes Blut fließen läßt, und dabei beweiset, daß man den Körper und die sinnlichen Triebe dem Gesetze Gottes unterordne, so hielt man in alter Zeit die Beschnittenen für Menschen höherer Art, für Gottgeweihre, und es ward als eine Schmach angesehen, ein Unbeschnittener zu sein; weil diese immer sür^ die Rohen und Sinnlichen galten. Aus allem diesen geht nun deutlich hervor, daß nach dem mosaischen Gesetze, nur die Israeliten und ihre Leibeigenen, und diejenigen die das Paffahmahl genießen wollten, beschnitten sein mußten. Aber die Rabbinen verordneten auch, daß jeder Fremdgläubkge, der zum israelitischen Glauben übergehen undin die Synagoge ausgenommen werden will, sich beschneiden lassen müsse; weil die erste Bedingung des israelitischen Glaubens ist, durch diese schwere Handlung feierlich zu bestätigen, daß man dem einigen und einzigen Gotte angehören, und durch dieses Zeichen zur Befolgung seines heiligen Willens sich erinnern lassen will, daß ferner auch dieser feierlichen Bestätigung wegen, mit schon beschnitten Gehörnen eine geringe Operation vorgenommen werden müsse. Die Pflicht der Beschneidung bei den Kindern desHauses am achten Tage hat nach dem klaren Sinne des Gebotes in der heiligen Schrift der israelitische Hausvater auf sich; sollte dieser dem Gebote sich widersetzen, so hat nach der Erklärung der Rabbiner der jedesmalige Religionsvorstand das Kind wider den Willen des Vaters beschneiden zu lassen. Sollte der Religionsvorstand nicht mächtig genug oder gar nicht da sein, so muß das Kind, wenn es erwachsen ist (nach den Bestimmungen der Rabbiner das Alter von )3 Jahren erreicht hat) und nicht bundesbrüchig sein will, die Beschneidung mit sich vornehmen lassen. Sollte aber auch dieses vorsätzlicherweise, die gebotene Pflichterfüllung vernachlässigen und nie derselben sich unterwerfen wollen, so fällt es nach dem Ausdrucke der Schrift der Strafe der Ausrottung anheim, mid kann nach dem Ausspruche der Rabbinen keinen Theil aa der ewigen Seligkeit haben. Was unser Verhalten gegen einen solchen Israeliten, der