Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 17 (22.4.1848)
- Date
- 1848-04-22
- Page
- Seite 131 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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131 feit fitt ttnfcvc deutschen Inden brnd er, die in vielen Fällen sich oft christlicher bewiesen, als wir, in die Schranken zu treten und die Emancipation derselben zu beanspruchen,, ja mit aller Macht des Wortes und der Presse zu verlangen. Möchten alle braven Deutschen, ohne Rücksicht ans^ kleinliche Sonderinteressen, sich bei Vorkommen dieser für Deutschland so wichtigen Frage betheiligen und nicht den Petitionen ihre Unterschriften entziehen, die diesen Punkt berühren sollten, denn gerade wir Christen, denen das vornehmste Gesetz die Liebe ist, wir haben .gut zu machen, was seit Jahrhunderten christliche Negierungen und Volker an ihnen verschuldetcu> Darum handle man schnell , weil man niemals Unrecht zu schnell wieder gut machen kann. Fürsten und Prälaten buhlten um die Gunst der reichen Inden und verliehen ihnen Orden; in England, Frankreich und Amerika gelangten dieselben zu den höchsten Staats- und Militärstellen, und deutsche Völker müssen endlich cinschen gelernt habett, daß der Fleck, den sie sich, deutschen Juden gegenüber, zugezogen, nicht schnell genug beseitigt, die bü rg erl i ch c ® 1 e ich stellung d er Juden nicht zeitig genug von deutschen, Christen begehrt werden kann, weil deutsche Christen es waren, die ihren deutschen Judenbrüdern den Leibzoll, den Brückenzoll w. auferlegten, und in die stinkigen Ghetto's großer Städte einpferchten. Nicht die Juden brauchen sich dessen zu schämen, was seit Jahrhunderten an ihnen verübt wurde, sondern wir, ihre christlichen Brüder, die wir das Un christliche an ihnen verübten. Jetzt, wo. in verschiedenen Staaten Deutschlands die Einberufung der Stände bevorsteht, dürfte es Zeit sein, diese beiden Fragen in Erwägung zu ziehen und zu beherzigen: daß Deutschland eben so, sehr geregelterer H e im a t h sg e se tze als der Jndene nt aneipati o n bedarf, werin es in seinen FortschriltSbestrebungen nicht weit hinter Amerika, England rmd Frankreich Zurückbleiben will. Fcrd. Backhaus. Den 25. März. Da die Staatsregierung die kirchlichen Verhältnisse im Geiste der Duldung und Parität gesetzlich ordnen will, so scheint zuerst so viel daraus hervorzugehen, daß sie nicht geneigt ist, Staat und Kirche zu trennen. Sie selbst will die kirchlichen Verhältnisse ordnen, und dies eben kann geschehen gemäß dem alten und veralteten landesbischöflichen Rechte. Allerdings könnte man unter ,,gesetzlicher Ordnung der kirchlichen Verhältnisse" auch eine Auscinandersetzung und Grenzbestimmnng des staatlichen und kirchlichen Gemeinschaftslebens verstehen; aber es scheint nicht, als wolle der Staat seinem bisherigen maaßgebenden Einflüsse entsaget:, denn es ist die Rede von ,,Duldung". Der Staat will also noch einen Unterschied zwischen' den verschiedenen kirchlichen Parteien, zwischen den Genessen verschiedener Kirchengemeinschasten machen. Die kirchlichen Verhältnisse der Dentschkatholiken sind jetzt bei uns im Geiste der Duldung geordnet, die Deutschkatholiken sind bei uns nur geduldet, sie haben noch nicht gleiche kirchliche Berechtigung mit den Evangelischen. Soll dies ferner so gehalten werden? Will der Staat auch ferner bestimmen, welche kirchlichen Parteien in Sachsen', geduldet, welche sich gleichgestellt sein sollen? Will er ferner ein Urtheil über die größere oder geringere Christlichkeit der kirchlichen Gemeinschaften auösprcchen und dadurcheben hineingreifen in die inner» Angelegenheiten des kirchlichen Wesens? Alle diese erheblichen Bedenken fielen , weg, weint in dem sechsten Grundsätze nicht das Wort „Duldung" zu finden wäre. Der ganze Begriff „Duldung" gehört der alten vergangenen Zeit au.; nur eine im Vorrecht befindliche Partei duldet eine, minder berechtigte Partei neben sich. Giebt cs aber keine Vorrechte mehr, so giebt es auch keilte Duldung mehr. Im christlichen Lichte der. Gegenwart kann keine kirchliche Gemeinschaft mehr staatliche und bürgerliche Bevorzugung beanspruchen; keines kirchliche Gemeinschaft kann mehr mit stolzem Selbstgefühl des allein rechten Glaubens auf eine andere Gemeinschaft herabblicken und dieselbe nothgedrungen neben sich dulden. Eben darum ist denn auch in der Gegenwart der Ruf nach Duldung verschwunden.; - in ganz Deutschland begehrt man „völlige Freiheit und Rechtst gleich heit für jedes religiöse Bekenntnis' und jeden kirchlichen Verein, der nicht mit den Gesetzen des Staates und der Sittenlchre im Widerspruche steht." Liegt nun Sachsen in Deutschland, so dürfen die Evangelischen in Sachsen nicht irgend welche staatliche Bevorzugung beanspruchen , noch weniger dürste der Staat solche Beanspruchung Hervorrufen und bevorwortcn, und etwa derartige Ansprüche einer spätmt ständischen Vorlage zu Gruttde legen. Dieser Wunsch darf -wohl.: zur Hoffnung werden, um so-mehr, da cs heißt: „im Geiste der Duldung", nicht etwa aber nach den „Gesetzen der Duldung" sollen die kirchlichen Verhältnisse geordnet werden» Ja, der Geist der Duldung möge unsere Kirchenaugelegenheiten ordnen! Dieser Geist konnte sich in. den Zeiten konfessionellen Haders »nb religiöser Gleichgiltigkeit nur als Duldung offenbaren; jetzt aber, wo wir ebenso den konfessionellen Hader, wie die religiöse Gleichgiltigkeit entferitt wünschen, wo wir erfüllt sind von der ganzen Kraft des christlichen, heiligen Liebesgeistes, wo wir uns gegenseitig achten und anerkennen und uns allcsammt geeinigt fühlen in dem wetteifernden Streben nach Sittlichkeit und Wahrheit; jetzt fordert dieser Geist nicht mehr Duldung, sondern „völlige Freiheit und Rechtsgleichheit für jedes religiöse Bekcnntniß;" jetzt fordert dieser Geist nicht „Duldung und Parität", sondern allein P ar i tä t. Insofern endlich im stchsten Grundsätze unsere Mi? 17*