Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1848
- Issue
- 15 (8.4.1848)
- Date
- 1848-04-08
- Page
- Spalte 233-234 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/8555529-9897534-9897550--5396-3534043- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
234 Studien. Materialien zur. Beurtheilung der Septuaginta. 233 bedeuten kann, als welches cs auch die Kommentare Raschi und Kimchi verstehen; 2) gegen den ganzen Zusammenhang der Stelle, da der Prophet nach der Version im V. 18, vom ersten Monat, im 33. 20 vom 7. und im Vers 21 wieder vom ersten spräche (Vergl. 67). , 70. Außerdem, daß sich schon das so alte in dem Texte angeführte Zeugniß für die Unrichtigkeit der Version ausspricht, wollen wir noch folgende innere Gründe dafür anführen:. 1. findet nach der Version eine zu große Gleichmäßigkeit zwischen Kap. 2. V. 1, Kap. 3. V. 3 und diesem Verse statt. Ferner ist die Zahl 3 als die allgemeinere und öftere angewandte Zahl, die dazu einen viel erhebenderen rythmischen Klang entfaltet, hier die einfache und daher verwerflichere. Auch ist durchaus nicht einzusehen wie aus hätte D^yTltt werden können, wohl aber recht gut daß z§iu%ovxa zu zq, und dann aus Gedankenlosigkeit zu . verändert wurde. 73. Hier hat ganz sicher in der ursprünglichen Redaktion mza gestanden, woraus durch Vermittelung einer falsch gedeuteten Abbreviatur (£) entstanden. Daß hier nicht von verschiedener Erzählungsweise, sondern ganz entschieden nur von einem Fehler die Rede sein kann, geht aus folgendem Grunde hervor (vergl. Bemerkung zu 44 u. andere): 1) Dauern die öffentlichen Festlichkeiten im Orient gewöhnlich 3 oder 7 Lage oder mehrere Wochen, weshalb auch noch jetzt die Flittertage des neu vermählten Paares nach jüdischem Ritus in nn^Dn 'O' ny^A bestehen (vergl. oben Bemerkungen zu Nr. 36). Das A. L. überhaupt nicht anders als üon nWDH 'O' NZOL' spricht, wenn überhaupt die Zeit des nn^D genauer angegeben wird (1 Ehr. 12, 39 kann dieses nicht entkräften, denn hier ist nicht von einem eigentlichen pjWD die Rede). Auch Esther 9, 17. 18» 19. 22 liegt das Verha'ltniß ganz anders, welches Niemandem entgehen kann, wenn man nur die Stellen nachschlägt. 2) Kann diesen Varianten kein höherer Werth als der einer gedankenlosen Glosse beigelegt werden, weil sie den V. 10 und 11 widerspricht. Wo kämen denn am 7. Lage noch Volk und Fürsten her (vergl. V. 11)? Dieses kann nicht von der nächsten Umgebung des Fürsten gesagt sein, weil gerade in der Version derselbe Ausdruck für oyn (vergl. V. 5) und D'üyn (vergl. B. 11) gebraucht ist; nämlich zolg e&vboi. — Auch kann dieses ^yOKTl qvo im V. 10 sich nicht auf das Frauen-Gastmahl (vergl. V. 9) beziehen, welches ja mit dem 6. des Männerfestes kongruent sein könne, weil es einmal gegen die ganze Sitte des Morgenlandes verstoßen hieße, wenn die Frauen früher als die Männer zugelaffen würden, dann aber auch von diesem ganz unbestimmt gelassenen nnTO QM die Bezugnahme qvo keinesweges geeignet wäre. Außerdem deutet der Ausdruck 'ejj (V. 9) auf eine Parallelität dieser Festlichkeit. 75. Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen: 1) Der Name nilü kommt nur an dieser Stelle vor, ist der schwierige und konnte leicht misverstanden und verwechselt werden; der Name -ntt kommt hier öfter vor, ist daher der einfachere und trüglichere; 2) Zu dieser Gleichmäßigkeit des Ausdrucks kommt die des behandelten Gegenstandes, da dieser gewissermaßen kunstvoller und, dramatischer wird, wenn in demselben Monate, in welchem die Katastrophe dieses tragischen Stoffes fällt, auch zugleich das erste Moment der Entwickelung gesetzt wird. 77. Wir haben e§ diesesmal mit einer Glosse zu thun, welche ihre Entstehung und zugleich den Nachweis ihres völligen kritischen Unwerthes derselben Stelle Kap. 3. V. 12 verdankt, denn da wie es in jener Stelle heißt von dem 13. Lage die Ministerial-Reskripte datirt wurden, zwischen denselben und denen der Esther aber ununterbrochen die ganze Katastrophe jener Geschichte spielt, welche nur einen Zeitraum von 4 bis 5 Lagen ausfüllt (K. 4, V. 1. 16. K. 5. V. 1.4. K. 7, 23. 2), so hat die Glosse etwas für sich, welche jene zweiten Briefe nur 10 Tage später datiren läßt, allein eben in dieser größeren Einfachheit liegt der kritische Zweifel. Außerdem aber würde der Ausdruck jonn njO in diesem Verse ganz gegen den Sprachgebrauch stehen, nach welchem er nur von einem im Allgemeinen nach, angegebenen, nicht wie hier von einem Zeiträume so weniger Lage gebraucht wird (weshalb er auch in der Version nicht übersetz ist). Außerdem wäre es aber auffallend, daß hier an der spätern Stelle der Zusatz N1H hinzugefügt wird, während er oben (K. 3 V. 12) ohne Weiteres vorausgesetzt wird. Warum aber in der Lhat ein solcher Zeitraum zwischen den ersten Briefen und dem Widerrufe liegt, hat einfach in der Vorsicht seinen Grund, daß die Vertreter unseres Volkes ihren Sieg lieber langsam verfolgten, als daß sie ihn durch zu ungestüme Destruktion ganz gefährdeten. 82. Nach dem masor. Texte zog Bascha im 36. Regierungsjahre des Affa gegen Jehuda, nach der Version im 38. Fragen wir, wer Recht hat; so müssen wir erst überhaupt untersuchen, ob überhaupt eine Lesart richtig sein könne. Es widerspricht nämlich diese Angabe scheinbar den Parallelstellen 1 Kön. 15 und 16. Wir müssen uns daher erst hiermit absinden. Die historischen Data lauten dort folgendermaaßen: NDN regierte 41 Jahre (15, 10) im 3. Regierungsjahre kam Wyn in zur Regierung und regierte 24 Jahre (15, 33). Nach dessen Tode (im 26. Jahre des NOtf) kam Sohn des zur Regierung und verwaltete das Reich 2 Jahre, (16, 8). Es geht daraus hervor: 1) Daß zunächst keine von beiden Lesarten gerechtfertigt ist; 2) Daß der Glossator nicht ohne Grund den Text veränderte. Was nun das letztere betrifft, so hat er halb seinen Zweck erreicht, denn wenn Nfcyys im dritten Regierungsjahre deskon M' Regierung kommt, letzterer aber 41 Jahre regiert, so bleiben für ihn allerdings noch 38 Jahre, wie sie die Version annimme, und es wäre ja möglich, daß Ntt/yn