Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 15 (8.4.1848)
- Date
- 1848-04-08
- Page
- Seite 117 (sequence 9)
- Language
- German
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117 nicht nehmen, sondern ihren Werth und ihre Wurde erhöhen^ Die Kirche seiunabhängig vom Staate. Jede kirchliche Gemeinschaft habe das Recht der Anordnung und Leitung ihrer -Angelegenheiten durch aus ihrerMitte gewählte Vertreter und Beamte; das Recht der. Gesetzgebung, der Verwaltung, der Beaufsichtigung ihres Gemeinwesens. Das bischöfliche Recht des Landes Herrn und das Patrenatsrecht sei aufgehoben. Die Kirche erziehe dem Staate sittliche Bürger; der Staat schütze und stütze die Kirche und übe das Recht der Nichtbestätigung und Vcrbietung (volutn negathum), wenn einzelne kirchliche Einrichtungen und Gebote oder ganze kirchliche Gemeinschaften dem Staatszwccke zuwider sein sollten. Deutsche Brüder! Ihr Männer unsers Vertrauens i Die Herzen;bco ganzen deutschen Volks, die Augen Europas sind auf euch gerichtet; das deutsche Volk erwartet von euch den Grundriß einer neuen deutschen Staats- Verfassung , die Grundsteinlegung der deutschen Einheit. Vergesset nicht bei der Zeichnung des Grundrisses für das deutsche Staatsgebäude die Herstellung des rechten Verhältnisses zwischen Staat und Kirche: Trennung der Kirche vom Staate! Vergesset nicht, bei der Grundsteinlegung der deutschen Einigkeit den Grund selbst tief zu graben bis zum Felsengrunde der völligen Rechtsgleichheit aller religiösen Bekenntnisse und jedes kirchlichen Vereins, der nicht mit den Gesetzen des Staats im Widerspruch steht. Sorget für den Frieden und die Freiheit Deutschlands nicht nur nach außen und im Aeußeru, sondern auch nach innen und im Innern. Keine Freiheit ohne Frieden, kein Frieden ohne Freiheit! DaS walte Gott! (D.A.Z.) Leipzig, 27. Marz. Gestern Abend fand im Schützeuhause abermals eine Versammlung..der in Leipzig wohnenden Preußen statt; circa 300 warm zugegen. Unter dem Vorsitze de§ Dr. Fürst bildete sich ein Komitv aus 21 Mitgliedern. Mau berieth über eine Adresse an die Helden der Freiheit in Berlin. Der zweite Antrag betras die Beschickung des deutschen Parlaments durch ein Mitglied der Gesellschaft. Die Wahl fiel auf Hru. Krackrügge, der der gestrigen Versammlung beiwohnte, und den Dr. Fürst. Hr. Krackrügge ist von der Stadt Erfurt bereits zum Deputirten für den preußischen Landtag gewählt worden, hat aber diese Wahl abgelehnt. Die erlittenen Verfolgungen haben seine Vermögensverhältuisse zerrüttet, er fomitc mithin auch aus Gründen der Selbsterhallung dem Wunsche der Versammlung, ihre Rechte, die Rechte der gesammteu Provinzen, die jetzt den preußischeil Staat ausmacheu, auf dem deutschen Parlamelltc zu vertreten, nicht entsprechen. Die Versammlung entschloß sich demnach, ihren Präsidenten, den Dr. Fürst, der aus dem deutschen Parlamente die Rechte der posenschen Deutschcn vertreten wird., mit einer ausgedehnten Vollmacht zu versehen. (D.A.Z.) Leipzig, 29. März. Das „Leipziger Tageblatt^ brachte in Angelegenheit der Gleichstellung aller Konfessionen mehre Aufsätze, die wir hier in chronologischer Folge mittheileu. Den 16. März. Bei der Reform des Wahlgesetzes haben die Stadtverordneten einen -Hauptmangel des jetzt noch geltendendeu Gesetzes übersehen. Sie haben kein Wort davon erwähnt, daß endlich einmal dem Ucbclstande ein Ende gemacht werde, woilach mehr als achthundert Menschen im Volke, mehr als a ch t h u n d e r t S a ch s e n v o u jeder aetiven u n d -Passiven Wahl der Volksvertreter ausgeschlossen si n d, w e i l si e a n e in en einzige inigen, nicht an einen eiuzig-dreicinigen Gott glauben! - Wenn die Deputation es nicht für gut befunden hat, die Gleichstellung aller Konfessionen im staatsbürgerlichen Rechte, wie so manche andere allgemeine Anträge, bei der außerordentlichen Stäudeversammlung vorzubringcn, so kann man hierin mit ihr einverstanden sein. Jener Punkt aber mußte schon jetzt hcrvorgehoben werden , weil man das nicht eine V o l k s v e r tr c t u n g neunen kann, wo ein Theil, der wie der übrige größere Kräfte der Intelligenz, des Kapitals, insbesondere des Grundbesitzes aufznweisen hat, gar nicht vertreten ist und mit Recht die künftige Ständeversammluug fragen kann, aus welchen Grund hin sie über seine Rechte beschließen könne! Springt diese Ausschließung im Wahlgesetze selbst in die Augen, so ist sie außerdem durch das Gesetz v. 16. Aug. 1838 nur zu sehr im Andenken. Man weiß sehr gut, daß der Genuß der bürgerlichen Ehrenrechte den Inden dort verweigert worden, außer dem — Communalgardendienst, der, ich scheue mich nicht cs auszusprcchen: unter solchen Umständen mehr eine Last als eine Ehre ist! Ich will daraus keinen Werth legen, daß ich zu den Kämpfern für eine freie christliche Kirche, so weit meine schwachen Kräfte es mir gestatten, in der Oeffentlichkeit gehöre, daß ich freilich ohne es auSzuposaunen, in fremdem Laude mich der Beschränkungen der Protestanten gern angenommen habe. Ich will den Grundsatz des ReehtS nicht urgireu: Was du willst, daß Andere Dir thnu, das Ihne auch ihnen. Nur die Bemerkung sei mir ertaubt, daß die G te i ch sie l l um g der Ne l i g i o n s p a v t c t c n t in Staat eine d e r ersten Forderungen u n ser er Z eit sei n muß und daß Männer, welche mit dem Vaterlande es redlich meinen, darauf sofort dringen müssen, wo es irgend eine Gelegenheit dazu giebt, ohne daß es uothig sei, sie erst daraus aufmerksam zu machen! Als ein Freund jedes entschiedenen Fortschritts muß