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Der Orient · 1848-04-01 · 14 (1.4.1848) · p. Spalte 215-216

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Journal
Der Orient
Volume
1848
Issue
14 (1.4.1848)
Date
1848-04-01
Page
Spalte 215-216 (sequence 4)
Language
German
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216 Kritiken^ Löv's Religionsprinckpien. 215 langt, so geht bei uns von Laien aus, was im Auslande eifrig von den Rabbinen angestrebt und gefördert wird, was Wunder also, wenn uns diese in die Dogmen hineingreifen, den Messias nehmen, sich auch im Tempel zu schaffen machen, ja bald und nicht mit Unrecht die unthätigen Priester vom Mar des Herrn wegweisen werden.? Zur Begründung des Gesagten müssen wir blos auf den Pesti izr. nvagyarito-eg^let, seine trefflichen Leistungen und das von ihm jüngst heransgegebene Jahrbuch verweisen , an welchem Vereine sich außer Schwab, Löv,Aipser undEhrlich weiter kein Rabbi betheiligt haben trotz der ergangenen Ersuchsschreiben nur wenige Beiträge zum Jahrbuche geliefert, weshalb, wie uns scheint auch die Herausgeber das Bild eines tobten Rabbiner, das im Herzen der Fortschrittsmänner noch, lebendig ist, an die Spitze, —. vor das Titelblatt gesetzt DTiDP Pjn. Und doch bekundet es sich bereits recht deutlich, daß es nicht mehr dem erwerbenden Sebulon besagt für den theoretischen aber unpraktischen Jisachar zu sorgen, möchte jener vielmehr, daß auch dieser was schaffe, die Früchte seiner Strebungen schauen, gleichwie das industrielle Albion mehr um Physik als Philosophie sich kümmert. — Hr. Rabbiner Löv, der den Wunsch des Volkes erkannt und vermöge seiner Äußerung , auf die wir wieder zurückkommen werden, seine Pflicht wohl begriffen, ist unermüdlich in seinem Streben, der ungarischen Nation eine wahre, demnach bessere Idee von seinen Glaubensbrüdern beizubringen, zu welchem Ende mehrere seiner gehaltreichen Predigten durch den Druck weiter verbreitet worden, und muß seine überzeugende Beredtsamkeit und seine Gewandheit in der vaterländischen Sprache die Gemülher uns befreunden, wie denn auch schon des Rabbinen Löv und Schwab beim Landtage rühmlichst erwähnt wurde,, des Erster» ungarischer Predigten und des Letzter» trefflichen Religionsbuches. In letzter Zeit hatte Löv die glückliche Idee, die Entscheidung des im Jahre 1807 von Napoleon berufenen großen Sanhedrins über die jüdischen Religionsprinzipken ins Ungarische zu übertragen, um der gesetzgebenden Versammlung die Lauterkeit unserer Lehre vor die Augen zu rücken, welches, wenn auch nicht von - momentanen, weil L. PH. nicht früher geflohen — doch von unschätzbarem Erfolge in naher Zukunft sein wird. R. L. hat nicht blos übersetzt, sondern es zeigen vielmehr seine, eine kritische Forschung bekundenden Anmerkungen von einer gründlichen Prüfung und Sichtung der Vorlage, wobei er mit einem nur löblichen Freimuth sich ausspricht und die kasuistischen Spiegelfechterei und die moderne Heuchelei hart mitnimmt. „Das Sanhedrin" sagt er „habe trotz seiner der damaligen Zeit gemäßen, kasuistischen Strenge, schon mit seinem Namen: Das große Sanhedrin" — diesen Boden verlassen, da ein solches nach dem Talmud nur in Palästina bestehen durfte und hat schon darin die Idee für bürgerliche Entwickelung der Israeliten über die engherzigen Bestimmungen der Kasuisten den Sieg errungen." Wahr wenn auch nicht neu ist seine Ansicht von der Gegenseitigkeit der intellektuellen und sozialen, moralischen und politischen Stellung der Israeliten und meint er, wenn wir auch, im guten Rechte letztere unbedingt zu beanspruchen, wir doch bis zur Gewährung jedes Hinderniß, wenn auch nur scheinbaren Entschuldigungsgrund des an uns verübten'Unrechtes beseitigen mögen und ruft er den Rabbinen zu: Das Amt des Religionslehrers ist in der Gegenwart von um so größerer Wichtigkeit, als ihm nicht nur die heiligsten und erhabensten Angelegenheiten feiner Glaubensgenossen, die Erhaltung und Befestigung der Religion seiner Väter anvertraut, .daß er das Volk auf seine heiligen Interessen Hinweise, vor Un-, Aberglauben und Sünden wahre, zur Religiosität, Tugend und zum Heile führedamit es das Gute auf Erden verbreite,'sondern muß er vermöge seines Amtes und seiner Stellung auch auf die Besserung der bürgerlichen Verhältnisse desselben hmwirken, und in seinem Herzen die Aufklärung und' Veredlung seiner Glaubenskinder tragen. Je mehr er sich bestrebt in ihnen die Neigung zu redlichen Beschäftigungen, die Liebe zum Vaterlande zu erwecken, die Erfüllung aller bürgerlichen Pflichten und Ausübung aller Tugenden unter ihnen zu fordern, um so mehr wird dann Israel bei Fürsten und Völkern Anerkennung finden und es werden fallen die Schranken, welche es vom Genüsse mancher Rechte ausschließen. Wenn aber die Religionslehrer die Bildung des Volkes vernachlässigen, der Unwissenheit nicht aus voller Kraft entgegen arbeiten, so muß Israel wieder in die Niedrigkeit versinken, aus welcher es sich erhoben. So viel hängt vom Wirken der Rabbinen ab und so viel ist ihnen anheimgegeben , wenn sie die Wichtigkeit ihres Berufes' anzuerkennen und zu würdigen verstehen, werden sie sich auch angeeifert fühlen, dem in seiner ganzen Bedeutung zu genügen und der Goctessegen wird zukommen jenen hochgeistigen Patrioten „ die für die zeit- und nationalmäßige Ausbildung der jüdischen Geistlichen sorgen werden." Eben so wahr ist L.'s Aeußerung, daß in unserem religiösen Leben Vieles anders und besser werden könnte, ohne notwendige Verletzung der Dogmen. — Der Ansicht des Sanhedrin, welche unsere Satzungen in' politische und religiöse einthcilt, von welchen nur letztere ewige Verbindlichkeit haben sollen, während erstere mit den Verhältnissen sich ändern können, und solches als bereits in der Tradition anerkannt angiebt, widerspricht er; die Kasuisten hätten solches auch nicht geahnt, ja nicht einmal die Glaubensphilosophen, die wohl eine Einteilung zwischen Cermonial- und Moralgesetzen getroffen, ohne an eine Modifikation "nach Zeitverhaitnissen zu denken und beruft ec sich auf Aldo imJkkarim lll 25. Auch behagt es ihm nicht, daß das Sanhedrin das Verbot gegen Vielweiberei, von den jeweiligen Landesgesetzen herholt, und nicht besser antimoralisch und wie De V. als schon in der mosaischen Gesetzgebung begründet motivirt; doch scheint uns L. vergessen zu haben, daß das Sanhedrin im Grunde doch kasuistisch sich durchaus nicht zur geläuterten Ansicht eines heutigen erleuchteten Rabbi erheben konnte, umso weniger, als doch der Talmud die Polygamie erlaubt. Gerechter scheint uns der Tadel, daß das Sanhedrin unsere Pflicht, auch den

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