Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1848
- Issue
- 12 (18.3.1848)
- Date
- 1848-03-18
- Page
- Spalte 179-180 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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180 17S Studien. Ueber Asharot. darin einen Ausdruck korrlgirt/ damit der Satz mit derHalacha übeteinstimmen soll. Der Pajtan sagte nämlich (Strophe 38): / VV1 'I nn^ ]öj und er meinte, daßMenH Jemand, seinem Genossen auf zehn Jahre verleihet, D kommt das Erlaßjahr 'dazwischen, wodurch das Geliehene verfällt und obgleich er die Bedingung gestellt, daß das Geld 10 Jahre stehen soll und daß dann der Abborger es wiedergeben, so muß doch der Gläubiger, beim Eintreten deS Erlaßjahres die Hand ablaffen. Dieses schien nun dem R. Tam (BB. 1. v.) nicht halachagemäß, indem er-Mm Halächaentscheid felgend, glaubte, der pN. tntDDfiyD behauptet. Er streicht daher das Wörtchen rV’Wy und dem zweiten Hemistich fügte er die Worte hinzu. In meiner HS. stehen die hinzugesügten Worte mit späterem Schriftcharakter und es scheint, daß der Schreiber aus einer HS. kopirt, worin Tam's Verbesserung nicht gestanden und erst später wurde es nach dieser Verbesserung korrigirt, wo er'aber das Wort auszustreichen vergessen". Indem ich nun diese einleitenden Worte Luzzatto's hersetze, die'bei aller Kürze durch einige Mittheilungen doch sehr belehrend sind, erlaube ich mir bei dieser Gelegenheit, so wohl auf dieses hier zum ersten Mal mitzutheilende Gedicht, als auch auf den Verfasser etwas' näher einzügehen, in der festen Ueberzeugung, daß dadurch über die Zeit des Unterganges der babylonischen Akademien der Geonim einige Aufhellung herbei geholt wird — 2) Die A s h arot snn,"M) d. h. wörtlich: Vorschriften oder Lehren, nennt man' gewöhnlich die kurzen oder gedrängten Gesetzlehren in Reimen, die man als Summarien des mosaischen Nömokanons, als überschauenden Rückblick des gesetzlichen Inhalts und der praktischen Ausbeute des Pentateuchs zum Behufe der Einprägung und Einschärfung verfaßt. Diese Summarien des mosaischen Gesetzes, früher in schmucklosen Aufzählungen bestehend und in den Schulen als Themata behandelt, um Gesetzeserläuierungen daran zu knüpfen, wurden später, als man für Einprägung des ganzen praktischen Bestandes des Pentateuch größere Kreise suchte, dem Volke zu Gefallen in Reime gebracht, ohne daß dergleichen Asharot darum angefangen zur Poesie zu gehören oder ohne daß sie aufgehört Halacha zu sein. Man kann daher eigentlich dergleichen gereimte Gesetzes-Summarien weder zur religiösen noch zur weltlichen Poesie rechnen, da sie nicht eine einzige Bedingung der Poesie haben, und wie die gereimten Grammatiken, Diätetiken u. s. w. gehören sie zur Literatur ihres behandelten Stoffes also hier zum halachischen Schristthume, woher allein -der Maßstab zu holen ist» Die Summe der pentateuchischen Vorschriften wurde schon früh auf 613 sixirt, wie unzählige Talmudstellen beweisen- Simlai b. Abba (250 n. Ehr.) hat von dieser Summe als von einer längst bekannten vorgetragen, und Hamnüna (st. 319 n. Chr.) suchte bereits nach einem Schriftvers, um eine Anlehnung für -diese Zahl zu finden.. Die Bestimmung, der Summe setz: eine Zählung voraus, obgleich in den Talmuden keine vorkommt, und es kann kaum bezweifelt werden, vaß die talmudische Epoche (219—498) auch für diese Gat» tung den Anfangspunkt gebildet. Die Scheidung zwischen den positiven (nwy N1LQ) und den negativen Geboten (sb niSD wyn), wie auch zwischen solchen, die nur in Palästina ihre Geltung haben (p&o nvi^DH NILQ), und solchen, die für immer ihre Geltung behalten (pNa nv’l'pn macht ebenfalls schon der Talmud und wahrscheinlich haben die TalF mudiften auch diese besondere Klaffen gezählt. Nur das Eine resultirt aus den Denkmalen jener Periode mit Bestimmtheit, daß die Asharot noch nicht in Reime gebracht waren. Im Jahre 741 lieferte Simeon Kairo im Vorworte feiner großen Halachot-.eine- Aufzählung der 6l3 Vorschriften," sie mit dem Talmudspruche einleitend: jp'Sn wbottf"'Dl üni 'Dl Nlp 'ttO MÜDH bl ION IllSHJ NlLQ. Er theilt sie in 360 Verbote und 248 Gebote, wie wahrscheinlich schon der Talmud gezählt, und in seinem Werke scheidet er bereits diejenigen, welche nur in Palästina ihre Geltung haben, aus. Dieser Schriftsteller des 8. Jahrhunderts steht in Bezug auf Asharot also noch ganz auf dem Standpunkte des Talmuds und wie dort kommt nicht einmal für diesen Compler der Name Asharot vor. Indessen müssen schon damals die Asharot ein liturgisches Interesse gehabt habenz es konnte nicht viel später sein, als sie dem Volke an den Tagen des Wochenfestes vorrecitirt worden, da kaum ein Jahrhundert nach Simeon Kairo sie bereits als zur Liturgie desPsingstfestes gehörend und als längst gangbarer Brauch beschrieben werden. Und mit der Einführung in die Pfingstfest-Liturgie kam wahrscheinlich auch die Versisicirung in Gebrauch. Zur Zeit des Gaon N atro na i b. Hilai (864 —872) war bereits der Gebrauch langst vorhanden, daß man der Gemeinde die Ashorat in der Reihenfolge des Pentateuchs zur Einprägung vörreutirtc. Dieses Vorrecitiren geschah am Feste , der Gesetzgebung, da auch die Ordnung als solche bezeichnet wird „wie am Tage der Gesetzgebung", nach der Ansicht, daß in den Zehngeboten die sämmtlichcn 613 Lehren inbegriffen sind. Wir erfahren ferner, daß die Asharot in den Schulen erläutert und näher entwickelt wurden und daß für die Jünger des Gesetzstudiums, nach einer Entschließung des Natronai, das Vorrecitiren nicht nöthig war, weil diese sich 2) Von der Hisil-Form *vntn in der Bedeutung „belehren" ist das verbale Hauptwort rnniN, Belehrung, gebildet und der Plural nnniN muß demnach „Belehrungen, göttliche Vorschriften" übersetzt werden. Die nominale Gestaltung ist wie in rrOJN, eine Form, die im Algebraischen höchst selten, im Neuhebräismus hingegen sehr häufig erscheint. 3) Die Aufzählung des Simeon Kairo diente unserem Elijja Ha-Saken zur Grundlage, wie auch größtentheils Js. Albercelloni, Sal. Jbn G^ebirol u. A.. dieser Zählung folgten. Wie diese Zählung ein Gegenstand halachischer Diskussion wurde bis auf die-späteste Zeit herab s. weiter unten.