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Der Orient · 1848-03-04 · Heft 10 (4.3.1848) · p. Seite 78

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Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 10 (4.3.1848)
Date
1848-03-04
Page
Seite 78 (sequence 11)
Language
German
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- 78 - uns ununterbrochen in Allem und mit Allem der Gemeinde anzuschließen, denn das ist ja eben der Segen des öffentlichen Gottesdienstes, daß d.u nicht vereinzelt für dich zum Vater im Himmel hiutrittstsondern in Gemeinschaft mit allen seinen Kindern,, und so wie du nun deinen Bund mit deinem Gott im Himmel schließest, so auch gleichzeitig den Bund erneuest mit seinen Menschen auf Erden, darum sollst du nur in höchst dringendem Fall den Gemeindegottesdienst verlassen. Darum sollst du dich überall und immer in Gebet und Lehre der Gemeinde anschließcn, nicht etwas anderes beten und lesen, mit der Gemeinde beten, mit der Gemeinde lesen , mit ihr schweigend den.Vorbeter vernehmen, schweigend mit ihr dem Vorleser zuhören, sonst bist du vergebens ins naon TO ins Haus der Vereinigllug gcgaugen und auch nbnn HO wird es dir in vollem Maaße nicht sein. N) Aber auch unser Beten selbst soll auf eine würdige dem Inhalte und dem Zwecke gemessene Weise sein rvanyi w nana nma ns o, nsnoa mn'iain dodin jn inp furn nntp D"ob nnon nma ptfn ny now mvy nbna , yo nmn nsnot nowa mttaa tf'p fap ynar> s^t , nnaat nsnot rpvo tan ob naya -wsd ton wrbz -yvb bw wx dn , tnbna D^p nain1? xbw nrp an nn"a ^su 6tp non1? -1QSU bt nBY3'' TO Fpy K'nb pap '»Dl no b nfopta^ rbiyoa dto iwbu , nsnot npwa tby hsto) ntawa nma — uwa bs pp bt bu Alles ungeordnete Durcheinanderschreien, alles überlaute Singen und Beten ist daher unstatthaft, heißt es ja fo'rifrnDW imv ODpD nt nn tnbna tbp yTODn nn tnbna ibip rva:iDn , wnb nbn ypw ps rfapn nbsn; bru tsnpn tna avtan , npt# wato-nt miyy nTO' soll jederzeit auch am üb najy nur ganz leise für den Betenden selbst vernehmbar gebetet werden, und nur am a"n nn ist etwas lauteres Beten derselben gestattet, wenn es die Andacht des Betens erfordert. d) pintb crt> bpn , nbnn nun pVto rutyn , “pabn -mpnoy^ nn^ tö — pob •jnabhD nnu tbp na.)' h!), Darauf sollte überall geachtet werden, wo die Gemeinde und der Vorbeter wechselweise zu beten haben, schweigend und andächtig höre die Gemeinde dem Vortrag des Vorbeters zu, laste immer den Vorbeter erst ganz aussprechen, und sei nicht überlaut im Erwiedcru des für die Gemeinde Bestimmten, und ebenso fahre der Vorbetcr nicht fort, bevor die Gemeinde das ihrige ganz geendet. Je gleichzeitiger ferner und je einstimmiger die Gemeinde alles dasjenige spricht, was sie zusanunen laut zu'beten hat, tun so angemessener und entsprechender, und'um so mehr wird ihr-Gebet mas nbn nicht das Gebet einzelner, sondern das Gebet einer einigen'Gesammtheit sein. ntyb Ln heißt es ferner DVITOOH Dntsa ntyb tsn jinn Dy onDtant , wnpv nw’" jinn Dy qodini , obp m~) nibpa nsnJ getadelt wird also alles taute Mitsingen und Mitsagen mit dem Vorbeter, als leichtsinnige Unanständigkeit, aus dem Gotteshause zu verbannen. Auf gewissenhafte genaue Befolgung aller dieser gottesdienstlichen Vorschriften haben die ehrw. Rabbiner durch Ermahnung und die ehrsam. Vorstände durch ernste Ueberwachung mit allem Nachdrucke hinznwirken, und jeder Uebcrtretung allen Ernstes zu steuern. Sie haben die . Zuwiderhandelnden zuerst durch Ermahnungen an ihre Pflicht zu erinnern, wo aber wiederholte Ermahnungen ..fruchtlos geblieben, nötigenfalls durch angelnessene Anwendung ihrer Autorität die gottesdienstliche Ordnung aufrecht zu hatten, sie haben selche Ermahnungen in der Regel nicht während des Gottesdienstes, sondern außerhalb demselben zu ertheilen, damit die Ermahnungen nicht selbst Störungen herbei führen. Zu diesem Ende ist diese Bekanntmachung in den Synagogen vorzulesen, und eine Abschrift davon fortwährend in der Synagoge angeschlagen zu halten, halbjährig in und pttfn sieht aber der Landesrabbiner den Berichten von Rabbinern und Vorständen über den jedesmaligen Stand des Synagogcnwesens entgegen. Der Oberlandesrabbiner hegt jedoch das Vertrauen zu Jedem ntayb tora *pannb man by mnt 'n Nn* bat na^j ba tmtay daß Jeder gerne die Vorschriften bn beachten werde, ohne daß es der Mahnung und sonstiger Benöthigung bedürfen möge. , n"a ctptan ob mm onNnpi onbn \nn;yb t'pm vnm nttatbt tonn ba nabt , rbx oaa^ rwrb onunnt unan n%nt , tJnmaN ns tTOmst □t^ aan nt^y^ nWt nov t^p^ 'n k ■ üonp obty ny t^ntas Dy m tosd t^oy np.bt nro Nikolöburg. p^D1? nSn najn der Oberlandeörabbiner L. 8. Hirsch. pp"n nVs‘ nnont n V* Miskoltz, 2. Febr. Der geehrte Gemeindevorstand zu Egerseg wird es mir höchst wahrscheinlich Dank wissen, wenn ich ihnr Mittel und Wege an die Hand gebe, wodurch derselbe in den Standgesetzt wird, hinsichtlich dcs Motiv's, welches Herrn Dr. Schiller bestimmt haben mochte, seinen Posten zu verlassen. Wenn ein geehrter Egersegcr Gemeindevorstand sich einen Namen unter den Adressenschreibern unserer Zeit schaffen und bei dieser Gelegenheit, Beweise sowohl seiner Empfänglichkeit für religiöse Vorträge als auch feiner Befähigung in der Benrtheilung derselben ablcgen will, so hat natürlich kein Mensch etwas dagegen; auf seine eigenen Kosten kann und darf dies ein Jeder thnn. Wenn derselbe aber in seiner Begeisterung für Rabb. Schiller so weit geht, daß er das.Llbdankungs-Motiv des Letztem in der ,,an Polen grenzenden Gemeinde" zu finden glaubt und auf diese grundlose Vermuthung

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