Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1848)
- Date
- 1848-02-26
- Page
- Seite 71 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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71 Dr. G. noch nicht sehr bekannt gewordene Liebe zum Fortschritt? Gut/ wir wollen sie zugestehn, ' obgleich/ ich gar nicht überzeugt bin, daß Dr. G. mir solch ein Zugeständniß in seinem Na»ue»r nicht. verargen würde. Was soll denn aber a»»S der Orthodoxie, die in de»» Herze»» so sehr Vieler unserer Brüder des Herzogthums wohnet, werden? Soll/und darf sie/aus plircr Intoleranz unsererseits gar feinen Vertreter haben? Ist der zum Gesetz gewordene Ausspruch der Alten p'yD nicht eine ihrer schönsten Zierden? Soll die Orthodoxie darum, weit wjr ihr feine»! Defensor oder Mandatar beigeben »vollen, in conUimaeiam i>crurtC;cift werden? — Soweit die religiöse Richtung unter den Israeliten in den übrigen Provinzen Preußens mittelst der jüd. Journale bekannt worden sind, ist anzunehmen, daß sie nach ihrem Sinne entweder Personen, die dem Fortschritte huldigen/ oder gar Neotogen wählen werden, demnach dürste die Wahl Pose ns eine richtige zu nennen sein. / Im Uebrigen ist der O. R. Eg er nicht so blind orthodox, wie er wohl unrechtmäßiger Weise verschriee»» ist. Er schreitet langsam und besonnen vorwärts, wie dies die allgemeine religiösen Richtung in seiner Gemeinde und sein Ruf der Frömmigkeit nach Außen znläßt, ohne den talmudischen Standpunkt zu verlassen, und solches Verfahren kann nur weise genannt werden, zumal die Partei des Fortschrittes in seiner Gemeiner von vorn herein i hm jedes F ü n k ch e n Z u t r a n e n entzog en ha t. — Wir begehen aber ein unverzeihliches Unrecht, wenn wir um das Haupt eines Mannes die Dornenkrone der Verleumdung und Verlästerung ge- »vallsam winden, weil er nicht nach dem Lorbeerkranz eines ehrgeizigen Kämpfers und Siegers strebt."— Wir wollen nun jede subjektive Beziehung lassen und zur Besprechung und Beurtheilung der Frage: Ist es gar rathsam Rabbinen in die Kommission zu wählen? übergehen. Das Gesetz (h 5s) ücfc^ränft das Bilden der Kom- -nu'ssion nicht lediglich auf Kultusbeamten, sondern eö stellt frei, dieselbe aus 11 anderen Männern jüdischen Glaubens, die das Vertrauen der Synagogen-Gemeinde, »velcher sie angehören, besitzen, zu bilden, demnach! wäre es gewiß rathsam, nur tüchtige freie Männer zu wählen. Denn Ke Stellung des Rabbinen in seiner Gemeinde ist fast durchweg darum eine misliche zu nennen, weil es selbst in unserem Herzegthume, geschweige in den andern Provinzen, kaum eine Gemeinde giebt, deren Mitglieder in religiöser Beziehung nicht mit einander in Konflikt wären. Gesetzt nun es entstehen in dieser oder jener Gemeinde „Streitigkeiten über die inner» Kultuseinrichtungeu" (§ 53). und die Begutachtung hierüber wäre einer Kommission aus lauter Rabbinen besteherid übertragen, so steht zu gewärtigen, daß entweder der Ritualkodex nebst allem Herkömmlicher» - D\.irUD , oder eine radikale Reform im Kultus den Sieg davon trägt, was rein eine Folge der Prinzipien wäre, die jedes Mitglied zur Kommission mitbringt- und sich abmüht sie geltend zu machen. Der Eine möchte bann dem talmudischen, der Andere dem historischen, der Dritte dem biblischen, der Vierte dem rein geistigen Judemhume Eingang zu verschaffen suchen, und sonach waren zwar alle Richtungen vollauf vertreten, aber die Gemeinden, worin Zwistigkeiten »vegen ihrer inneru Kultuseinrichtuugen eingetreten sind, dürften gerade deswegen unbefriedigt auSgehen, da in der Regel bei Vertheidigungen divergi^ render Prineipien eine Vereinigung, welche durch Zusammenberufung der Kornmission erzielt werden soll, schwerlich und selten zu Stande kommt. -— Ein Anderes wäre es, wenn die zu bildende Konnnission aus vorurthcilsfreie»» Privatmänner»» bestünde, die ausgerüstet sind mit jüdischer und höherer Bildung, wo Jeder von ihnen den geistigen Gährungöstoff, nicht 'allein seiner Gernemde sondern auch den der Provinz, welcher er angehört, kennt: dieser würde, wenn in einer Stadt derselben Streitigkeiten über innere Kultuseinrichtrmgen ausgebrochen sind, weniger vorherrschende Prinzipien über Kultus, der bekanntlich ein in das Judeathum hineingetragenes, sich nach Zeiten und Umständen umgestaltetes und nach verschiedenartigen Riten sanktionirics Element ist, — geltend zu machen suchen, sondern diese als etwas Abseitiges beachten und nur nach Sachlage des allgemeinen ästhetischen Geschmackes der Gemeinden seiner Provinz, die nach Aeiiderungen in dem bestehenden Knltuseimichtungen ringt, r ü ck sichts 1 os und fteimüthig urtheilen und zu" überzeugen streben, was gewiß eilw Vereinigung in der Kommission zu Wege brächte. Hiernach wären Ihre Korrespondenten, sowohl besternte als uiibesternte, jedes Rathes an die Gemeinden, wen sie wählen sottet», überhoben, da es in jeder Gemeinde wohl ein Jndividmlin geben wird, das sich eignete, von ihr in die Ko»»»»nisst.on gewählt zu werden. Aus Hintevponrmern / im Febr. Das neue Jtldengesetz und die dadurch bezweckteBildrmg von Korporationen erhält unsere Gemeinden in der lebhaftesten Spaurtnng, mrd wird cs noch manche Schwierigkeit zu beseitigen geben, ehe Ordmuig in dieses Chaos gebracht wird. Es sind da die verschiedensten Eigenthumsverhältnisse Vorhände»»; so giebt es Gemeinden, .wo die Synagoge Priväteigcnthum einiger weniger Mitglieder ist, andere, wo einige ait der Synagoge, andere an dem Badehaus noch andere an der Schule participiren, und nun soll dies alles KorporaLie»»Seige»»thu»n werden. Ohne die schreiendste Verletzung oft sauer erworbener Eigenthumsrechte läßt/sich dies nicht durchführen,' denn von Entschädigung der Private»» erwähnt.weder das Gesetz, noch die erläuternde Instruction des Ministers ein Wort. Ob aber der Regierung das Recht zusteht, ohne Einwilligung der fctrcffeitbcj» Personen, Pnvatelgerrthrim zu