Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1848)
- Date
- 1848-01-22
- Page
- Seite 29 (sequence 9)
- Language
- German
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— 29 — thums nur als die Quellen der Erkcnntniß, der Entstehung, Entwicklung und zeitweiligen Gestaltung der Religion anerkennen, ihnen aber insoweit den Einfluß auf die Gestaltung unserer religiösen Einrichtungen zugestehen, als wir uns verpflichtet fühlen, die Form der Betätigung unserer Religion aus der in Schrift' und Leben auf uns vererbten Religion ' J , der Väter zu entnehmen, so weit sie geeignet ist, zur Hebung des religiösen Bewußtseins, oder zum Bewußtwerden der Bedeutung'Israels in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, oder der Zusammengehörigkeit der sämmllichen Bekenner des Iudenthums, sprechen wir aus: 1. Daß wir sortfahren werden: uns der üblichen jüdischen Zeit- und Festrechnung, obwohl wir sie einer Reform bedürftig halten, anzuschließen. 2. Die Feier des biblischen Jom Sichron Teruah in der ihm erst später zugekommenen Bedeutung eines Neujahrsfestes zu begehen. 3) Desgleichen werden wir den Charakter des Schabuot- Festes in der ihm erst in späterer Zeit gewordenen Bedeutung eines Offenbarungsfestes festhatten. 4) Den Grundtypus der Gebetformeln werden wir fortbestehen lasten, und in den Gebeten sowohl Atere wie jüngere Stücke beibehalten, sobald sie nur geeignet sind, wahre religiöse Erbauung zu erwecken. 5) Desgleichen werden wir mindestens ein Minimum der Liturgie in hebräischer Sprache erhalten, und namentlich solche Verse, die, wie das Schema und Kadosch, Fundamente der jüdischen Gotteslehre sind. 6) Das Vorlcsen aus der Tora und aus den Propheten werden wir, als Momente der öffentlichen Belehrung beibehalten. Endlich werden wir 1) den religiösen, moralischen und Sittensprüchen des Talmuds, der Midraschim, wie der spätern jüdischen Gotteslehrer in öffentlicher gottesdienstlicher Belehrung eine Stelle neben denen der Bibel einräumen. 8) Dagegen halten wir uns zur Ausübung von Handlungen nicht verpflichtet, deren religiösen Zweck wir zwar (wie Tefilin, Zizis, Mesusa u. s. w.) anerkennen, der aber in unserer Zeit durch Unterricht, Gottesdienst, gottesdienstliche Belehrung, sowie durch Verbreitung von Schriften religiösen Inhalts leichter "und unserer Anschauung entsprechender erreicht werden kann. 9) Ingleicken halten wir uns nicht zur Beobachtung von Verboten verpflichtet, die entweder ursprünglich oder auch nur in der Gegenwart nicht mehr, weder mit den Lehren, noch mit den Pflichten, noch mit der Bedeutung des Judentums und einer religiösen Zusammengehörigkeit seiner Bekenner in Verbindung stehen, wie namentlich den größer» Theil der Speisegesctze, sowohl die biblischen, wie hauptsächlich, die erst in späterer Zeit entstandenen und an Bibelworte angelehnten. 10) Zufolge der Pflicht, die Zusammengehörigkeit der Israeliten in religiöser Beziehung aufrecht zu erhalten, wollen - wir das Gesetz der Beschneidung so lange unter uns fovlbestehen lasten, so lange die Bedeutung derselben, als ein Zeichen des Bundes, in unsern Glaubensbrüdern noch thatkräftig genug lebe, um jeden der dies Gesetz unvottzogen läßt, als aus dem Bunde des Iudenthums getreten zu erklären. Wir indesten halten uns zu der Aussprache verpflichtet, daß wir, für uns, der Beschneidung solche Bedeutung nicht geben, noch können 'wir in ihrer Unterlassung stillschweigend einen Austritt aus dem Iudenthum annehmen. 11) Dagegen erkennen wir im Sabbat eine echt jüdische Institution, die ihre versittlichende Kraft in der Menschheit in hohem Maaße bekundet hat, und die aufrecht zu erhalten wir die heilige Pflicht haben. Bei der Bedeutung, die das Schriftwort für uns har, können wir zwar die bisher im Iudenthum seftgehaltene ängstliche Entfernung von jederThätigkeit, die den Namen einer Arbeit haben könnte, als eine nunmehr nur die wahre Sabbatfeier störende Uebertreibung ansehen, halten vielmehr die wahre Feier erfüllt in einem weihevollen Gottesdienst und einer den Verhältnissen jedes Einzelnen angemessenen Raft von dem gewöhnlichen Tagewerk, die ihm Sammlung und Erholung von den alltäglichen Mühen und Lasten gewährt, und der er sich hingeben soll, soweit ihm nicht höhere Pflichten an diesem Lage obliegen. — Gegenüber den drängenden Ansichten in der Gegenwart halten wir uns zu der Erklärung verpflichtet, daß wir eine Verlegung des Sabbats auf einen andern Lag nur dann im Interesse des Sabbats und des Iudenthums zugestehen werden, wenn die Notwendigkeit hierzu sich dringend in mindestens dem größern Theil der deutschen Iudenheit darthun, und wenn der Tag, auf den der Sabbat verlegt werden soll, aufgchört haben wird, ein solcher Feiertag einer Staatsreligion zu sein, der seinem Wesen und seiner Bedeutung nach, der Gotteserkenntniß des Iudenthums widerstreitet. . Oesterreich. Austerlitz, 30. Decbr. 1847. Es ist bereits ein Jahr seit dem Dahinschwinden unseres Seelsorgers verstrichen, und noch steht unsere Gemeinde verwaist. Sie fragen vielleicht „Sollte denn Ihre Gemeinde, heute zu Tag, wo alles von Kandidaten und Philosophen wimmelt, wo wenn eine Stelle erledigt, eine Unzahl derselben konknrriren mit Pfeil und Bogen Schwert und Lanze, Kutten und Käppchen, und durch den reißenden 'Strom ihrer schwülstigen Beredsamkeit, 1 sollte da sich noch Keiner zur Bekleidung der Rabbiuatostelle gefunden haben?" Daraus erfolgt hier die Antwort. Am 5. Mai v. I. vereinigten sich alle echt orthodoxen Kontribuemm und wählten e i n st i m m i g einen zwar Nicht-Philoso p h e n, aber doch tüchtigen Pädagogen, nämlich Hrn. D u sch a k, Oberlehrer zu Triescht, zum Rabbiner. Aber vom Brodneid gereizt ging der Pfeil vom Bogen 1 oö> nämlich der R.-K. Feilbogen, ein absolvi'cter Philosoph i