Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1848)
- Date
- 1848-01-15
- Page
- Seite 21 (sequence 9)
- Language
- German
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21 bens an Emen Gott, ihres daraus folgenden Bekenntnisses über das Verhältniß des Menschen zu ihm und der Pflichten des Menschen gegen sich selbst, gegen Gott und gegen seine Nebenmenschen, bekennen wir,: 1. Als Grundlehre über Gott die Worte der Schrift: „Höre Israel, der Ewige unser Gott, der Ewige ist einzig." und „Heilig, heilig, heilig ist der Ewige Zebaot." 2. Als Grnndlehre über das Verhältniß des Menschen zu Gott die Schristworte: „Der Mensch ist im Ebenbilde Gottes geschaffen." und „Ihr seid Kinder der Ewigen Eueres Gottes." 3. Als Grundlehre über den Geist des Menschen die Schriftworte: „Und es kehrt zurück der Staub zur Erde, woher er ward, und der Geist kehrt zurück zu Gott, der ihn gegeben." 4. Als Haftpflicht des Menschen gegen sich selber die Schriftworte: „Erkenne den Gott deines Vaters und bete ihn an." und „Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, derEwige Euer Gott." 5. Als Grundpflicht des Menschen gegen Gott die Schriftworte: „Du sollst lieben den ewigen deinen Gott von ganzem Herzen, „von ganzer Seele und von ganzem Vermögen." 6. Als Grundpflicht des Menschen gegen seinen Nebenmenschen die Schristworte: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst." §.2. „Wir wollen: positive Religion." Als Angehörige einer positiven Religion sprechen wir die Nothwendigkeit aus: Institute zu gründen, die das religiöse Bewußtsein der Einzelnen, wie das der Zusammengehörigkeit größerer Gemeinsamkeiten fördern, und bei diesen Instituten ein Ceremoniel sestzuhalten, das ihnen durch seine Gemeingültigkeit, Feierlichkeit, wie den wichtigsten Lebensereigniffen der Einzelnen, eine religiöse Weihe verleiht. Wir erklären daher als nothwendkg: 1. Die Verbindung der Einzelnen zu Gemeinsamkeiten (Gemeinden, Genossenschaften u. fl w.). 2. Die Einrichtung von Gottesdiensten, die geeignet sind, die Glaubens- und Pflichtenlehren dem Einzelnen immer mehr und mehr nahe zu bringen, wie die Abfassung von Gebeten und Betrachtungen für die häusliche Erbauung. 3. Die Feier von gemeinsamen Festen und Sabbaten. 4. Die Feststellung einer, unfern Begriffen von Gott und Wahrhaftigkeit entsprechenden Eidesnorm. 5. Die Einrichtung von Instituten für den gemeinsamen Religionsunterricht. 6. Die Aufnahme der Jugend in den G^emeinde - Verband durch eine öffentliche gottesdienstliche Feierlichkeit. 7. Die Feststellung von religiösen Ehegcfltzen, a. Verbotene Ehen. b. Religiöser Zuspruch bei Eingehung der Ehe. c. Religiöser versöhnender Zuspruch bei beabsichtigter Auflösung der Ehe durch Scheidung. 8. Die feierliche Namenerthcilung neugeborner Kinder im Gotteshause, und Gebete um Segen für die Wöchnerin beim ersten Besuch des Gottesdienstes nach der Entbindung. 9. Die Leichenbestattung. Lrauergebrauche und religiöser Trostzuspriich. 10. Eine Verfassung für die einheitliche Vertretung in Religions-Angelegenheiten (Synode). §. 3. Wir wollen: Juden thum. Als Angehörige des Judenthums bekennen wir: Aus der Geschichte des Judenthums geht hervor, daß unsere Vorväter zu einer Zeit, in welcher die Menschen die trübsten Begriffe vosi Gottes Dasein und seinem Wesen gehabt, sich zu einer wahren Erkenntnis; desselben erhoben haben. Wir nennen dies in der Sprache der Religion: Gott hat sich unfern Vätern offenbart in seiner Wahrheit. Er hat begeisterte Mämuer unter ihnen erstehen lassen, die das Volk geleitet und bmrd> Gesetze und Vorschriften Israel in trüben Zeiten gewahrt vor Untergang und Untreue. Seine besondere Vorsehung hat Gott Israel dargcthan in ihrer Zerstreuung über den ganzen Erdboden, und wir erkennen unser eignes Bestehen als einen Beweis seines Schutzes, in welchem er Israels reinen Glauben in uns für höhere sittliche Zwecke aufbewahrt. Aus dieser Erkmntniß erwächst für uns die Pflicht, unseren religiösen Einrichtungen den Charakter zu geben, durch welchen das Bewußtsein unseres Zusammenhanges mit der Geschichte Israels, mit dem religiösen Leben unserer Bäter, wie mit den gesummten Bekennern des Iudenthums kräftig gehoben wird. Wir erkennen es daher als unsere Pflicht: 1. Das brüderliche Band, das von je die gesammte Judenheit als Glaube«sgemeinde umschlungen, als ein heiliges und hohes für immer sestzuhalten, und das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit niemals freiwillig aufzugeben. 2. In unfern Gottesdienst die wesentlichsten specisischen Elemente des Jcudenthums aufzunehmen. 3. Die Geschichte Israels, und dcffen Bedeutung für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft uns durch Belehrung, wie in den Gelbeten und im Jugenduntcrricht immer mehr zum Bewußtsein zu bringen. 4. Die bedeutendste historischen Momente in der Geschichte der Väter durch die Feier der jüdischen Feste lebendig in unferm Andenken: zu erhalten. 5) In religiösen Sitten und Gebräuchen, soweit sie zur Zeit geeignet sind-, .religiöse Gefühle in uns zu erwecken, uns den überkommenen religiösen Sitten und Gebräuchen der Väter anzuschließen.