Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1848)
- Date
- 1848-01-15
- Page
- Seite 20 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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20 Lehrstoff erscheint, und dem Lehrer aus keinerlei Weise vorgegriffen wird. 2) Samrnlung nachbiblischer Stilcke aus R e (i gL ous schri ften des Ind en thums, den Apokryphen, der agadischen Literatur re. bestehend in Sentenzen, wichtigen dogmatischen und ethischen Lehren, Parabeln, Sagen; alles in angemessener Auswahl und gedrängter Kürze. 3) Uebersicht der Geschichte der Israeli teil, insbesondere mit Rücksicht auf die Entwickelung der Religionserkenntniß oder religiösen Literatur; damit wird verbunden sein, außer chronologischen Tabellen, 4) Abriß der biblischen Geographie, wie auch Uebersicht der spätem Wohnorte der jüdischen Gemeinden, und statistische Notizen. 5) Abriß der Bibel tun de; kurze Charakteristik der einzelnen Bücher; Begriff von der Masora; Nachwcisung der altern Übersetzungen, und des zu Ansehen gelangten Kommentare und spateren Übersetzungen. 6) Erklärung g o t t e s d i e n st l i ch e r Institutionen, auch des Kalenderwesens und daran sich knüpfender Einrichtungen. 7) Systematisches Register der Belegstellen zu den Retigions- und Sittenlchren. 8) Tabellen gur Auffindung des Einzelnen. Wir geben hier, wie jeder sieht, nur den Umriß deS Werkes, welches eine möglichst reichhaltige Sammlung aller der Materien bilden soll, welche zur jüdischen ReligionSknnde gehören. Obgleich wir das Ganze bald abznschließen gedenken, so lag uns doch am Herzen, unseren geehrten Herren Amtsbrüdern, so wie den Herren Rabbinern und allen denkenden israelitischen Hausvätern, welche einem'so wichtigen Gegenstände ihre Aufmerksamkeit nicht versagen werden, im Voraus davon eine Mitthcilung zu machen. Zweierlei Grunde leiten uns hierbei insbesondere: Erstlich möchten wir, wofern etwa noch bestimmte Wünsche obwalten, denen wir entgegcnkommen können, alle Freunde dieses Werkes gebeten haben, uns solche — freilich nur frankirt oder im Wege des Buchhandels — und wo möglich mit Begründung schriftlich zugehen zu Lassen. Zweitens möchten wir die Theilnahme für dieses Unternehmen zeitig in Anspruch nehmen, weil wir den Zweck vor Augen haben, ein Schulbuch zu gründen, wobei mithin auch für die unbemittelte Jugend auf möglichste Wohlfeilheit Bedacht genommen werden muß. Dies wird natürlich nur ausführbar, wenn die Wahrscheinlichkeit einer ausgedehnten Verbreitung sich zeigt und daher eine starke Auflage gemacht werden kann. Zu diesem Ende beabsichtigen wir auch zwei Ausgaben des Werkes zu veranstalten, eine aus feinem Papier, und eine Schulausgabe auf Druckpapier. Je mehr auf Eingang der bessern Ausgabe zu zählen sein wird, um so viel wohlfeiler kann die Schulausgabe geliefert werden. Eine geachtete Vcrlagshandlnng wird das Werk übernehmen. Indessen würde es jedenfalls, in Beziehung auf obige Bemerkungen unferm Unternehmen forderlich sein, wenn unsere geehrten auswärtigen Freunde uns im Voraus zu erkennen geben wollen,, welchen An klang wir bei Ihnen erwarten dürfen. Ueber manches Andere, namentlich aber pädagogische und didaktische Fragen, welche bei Ausführung dieses Planes in Betracht kommen, werden wir Gelegenheit nehmen, uns in den Zeitschriften weiter ansznsprechem Dr. Jakob Auerbach. Dr. I. M. Jost. Berlin, 23. Dccbr. 1S47. Der Kultusminister Ei ch Horn verfolgt die Konsequenzen nuferer neuesten Judengesetzgcbnng (v. 23. Juli 1847) mit regem Eifer. Roch che die speeiell angeregte Frage wegen jüdischer Doeentnr in den weltlichen akademischen Fakultäten durch Begutachtung der Universitäten erledigt werden konnte, ist jetzt in Betreff der jüdischen Aerzte bestimmt worden, daß sie hier zur Prüfung für die Befähigung zum Kreisphysikate zngelassen werden sollen. Freilich dürste das hierfür angeführte gesetzliche Motiv nicht frei von Anfechtung sein. Denn wenn der Minister sich darauf beruft, daß das Kreisphyfikat keines von den Aemtern, mit richterlicher, polizeilicher und exekutiver« Gewalt ausmache, die dem Inden bisher noch untersagt sind, so muß ihm dagegen jeder Sachkenner einwenden, daß der Kreiöphystkns einen Theil der Medieinalpolizei in seinem Kreise selbstständig zu üben befugt ist. Es liegt also in jenem Motive die keinem Minister Anstehende Auslegung des Gesetzes dahin, daß dem Juden nur die Ausübung der allgemeinen Polizei, nicht die eines technischen Zweiges der Polizei durch den Gesetzgeber untersagt werden sollte. Wir freuen uns herzlich über die neue Vergünstigung, die wir als einen Fortschritt weltlicher Auffassung des gesammten Staatslebens betrachten — aber wir hätten lieber gewünscht, die Auslegung des Gesetzgebers dafür beantragt zu sehen. Leider kann der ministerielle Reskriptenweg bei solchen Anordnungen sie nicht gegen Aenderuug auf demselben Wege unter einem anders gesinnten Amtsnachfolger schützen, daher ist noch kein dauerhafter Verlaß auf jenes neue Verhältniß qnalifieirter jüdischer Aerzte zu bauen. Daß der Jude als Rittergutsbesitzer die Ortspel-izei zu üben hat ist bekannt, bildet aber keinen Widerspruch gegen das Jndengesetz vom 23. Juli, da jenes Regal ihm anS eigenem Rechte durch seinen Grundbesitz znsteht, und nicht ein verliehenes Amt anömacht. Um so weniger steht das Eichhorn'sche Reskript ans festen Füßen. Berlin, 1. Nov. 1847. (Fortsetzung.) Li. Folgerungen aus den Prinzipien. §. 1. „ W i r wollen: Glaube." Als Anhänger des von den Vätern uns vererbten GLau-