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Der Orient · 1847-12-24 · Heft 52 (24.12.1847) · p. [Seite]

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 52 (24.12.1847)
Date
1847-12-24
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Ln jjnr Sifti'n der Wahlberechtigten behufs der Wahlirränner, als in den der als.Wahlmännor Wählbaren hu; ganzen Land aufgeführt, und es ist dadurch ihre aktive und passive Wahlberechtigung in dieser Beziehling anerkannt. Ebenso ist ihr aktives und passives Wahlrecht' in Beziehung aus die behufs der Stadtverordnetenwahlen nach der Städteordnung zu ernennenden Wahlmäuner anerkannt, wie sie auch ohne Widerrede in allen Städten des Landes zur Erwerbung des StadtbürgerrcchtS zngetaffen, ja sogar gezwungen sind, Als Staatsbürger und Stadtbürger sind die Juden aber sowohl nach, allgemeinen Rechts begriffen als nach hiesigen Äandesgesetzen zur Ausübung Politischer Rechte befugt. Sie würden daher als völlig mit andern Konfessionen gleichberechtigt zu betrachten sein, wäre nicht durch den Art. 19 des Landtagsabschieds von 1832, und h. 25 des Staatsgrundgesetzes die theitweise noch stattflndende Rechtsbeschränkung sanktionirt. Wie sehr aber unsere Regierung geneigt ist, die Inden immer zu heben, beweist folgender Fall. Im Jahre 1845 wurde ein sehr geachteter jüdischer Burger iu der Stadt Brannschweig zum Stadtverordneten gewählt; die Krekodirektion, die vom Magistrate von den Wahlen in Kenntnis; gesetzt wird, fand dabei ein Bedenken, und die Regierung wollte die Wahl zwar aus Rücksicht auf die Würdigkeit des Gewählten gelten lassen, jedoch nur für diesesmal und init dcr Beschränkung, daß er sich der Mitwirkung in Angelegenheiten der christlichen Kirchen und Schorlen zu enthalten habe. Ans Verstellung von Seiten der Stadtverordneten änderte die Regierung jedoch ihre Ansicht, sie erklärte, daß die in dem Staatsgrnndgcsetze und dem Landtagsabschiede von 1832 in Beziehung ans die Juden angedeuteten Beschränkungen sich nicht ans derer! politische Rechte bezögen, daß ihnen in Beziehung ans diese der Besitzstand zur Seite stehe, und daß, wenn die vorbehaltenen gesetzlichen Bestimmungen noch zu treffen wären, dieselben nach der früher bestandenen und noch bestehenden Ansicht der Regierung' nur in dem Sinne getroffen werden würden, daß den Inden die politischen Rechte zuzugestehen seien. In Folge dessen bestimmte dieselbe, daß bei allen städtischen und landständischen Wahlen die Juden nach* ganz gleichen Grundsätzen mit den Christen zuzutassen seien, und daß auch rücksichtlich des hiernach giltig gewählten jüdischen Stadtverordneten keine Beschränkung seiner Wirksamkeit stattfäude. In demselben Jahr wurden auch rücksichtlich der bis dahin in der Synagoge more Jaulaicoju leistenden Eide der Juden bedeutende Verbesserungen eingesührt, dieselben sind regelmäßig an der Gerichtsstätte zu leisten, die Verwarnung geschieht durch der: Richter, und die Form für diese sowohl als für den Eid selbst ist so zweckmäßig, einfach und würdig, daß man sie als Muster für die von Christen zu leistenden Eide benutzen sollte. Während nun aber ein Jude hier unbedenklich zum Landtagsabgeordneten und Stadtverordneten wählbar ist,; kann er nicht das kleinste Grundstück ohne speciette Ertaubniß der Regiernng erwerben — welche freilich nicht verweigert wird; auch sind die Juden zwar bis jetzt, als Aerzte und Advokaten zugelassen, nicht aber zu irgend einem Staatsanrte, einschließlich der Prokuratur bei den Obergerichten und dos Notariatsamtes. Wenn nun aber diese Beschränkung ihrer Rechte'von der: Inden um so tiefer empfunden wird,, als die Stufe ihrer Bildung und Sittlichkeit höher ist, so veranlaßt sie dies dennoch nicht zu einem.sieberhaften Drängen und Treiben, indem eine so humane llnd tolerante Regierung wie die hiesige sie mit den! beruhigenden Vertrauen erfüllt, daß dieselbe nicht auf halbem Wege in Beziehung ,auf eine Klasse von Ilnterthanen stehen bleiben wird, die sich ihres Wohl-' wetlens bis jetzt so sehr zu rühmen und dasselbe so dankbar anerkannt hat. (Der obenangefnhrte Stadtverordnete ist der Banguier Helfft in Brannschweig.) Berlin, 16. Decbr. Als das Schöpfungsjahr zu Ende war, gedachte ich Ihrer Leser in Wünschen. Das bürgerliche Jahr kann einen: preußischen Staatsbürger auch nicht gleichgiltig sein, und ich will daher Ihre Leser mit bürgerlichen Wünschen begrüßen. Das Jahr 1847 war für die Juden ein sehr freundliches: es hat in demselben weder 'eure RV. noch eine TV. stattgefnnden, wir Preußen! habenmehre Rechte erworben, die RG. hat den größten Redner akquirirt, die Real- Encyklopädie und die Mitglieder der TV. sind nicht erschienen, in Kempen ist Seine Ehrwürden der „Schulklopfcr" wie der Oberschenk in Egypten in sein Amt schlagfertig eingesetzt worden, in Ungarn hat der Zank nicht aufgehört-.und in die Journalistik ist der Frieden nicht eingekehrt. Was kann ein jüdisches Herz noch mehr wünschen? Allein in bürgerlicher Beziehung, bleibt noch viel zu wünschen übrig. Preußen wünsche ich jüdische Staatsbeamten z Oesterreich mehr jüdische Bürger und weniger Adlige; Baiern wenig-er Rabbinatsprozesse und einen bessern Geschichtsprozeß; allen deutschen Staaten überhaupt etwas französische Vorurtheile in Bezug auf die Juden; England ein jüdisches Parlamentsmitglied, weün es auch nicht ein Rothschild ist, undJtalien den Geist des „Frommen". Unsere Wünsche sind sehr bescheiden; sie umfassen ein Wort — Gleichstellung. Dieses Wort würde auch Licht in'§ Dasein rufen. Denn die Erde ist noch wüst und öde in ihren Rechtselemcrrlen und der Geist schwebt blos auf ihrer Oberfläche. Das Recht der Inden ist ein noch zu entdeckender Planet, besonders für die Deutschen, und daß dieser Planet im Jahre 1848 entdeckt würde, ist mein sehnlichster Wunsch. — Nun Hörer: Sie ein Projekt für. das nächste Jahr. Ich gehe damit um, eine Sternwarte in dem großer: Berlin zu errichten, um den Lauf der großen und kleinen Lichter zu beobachtend Zwar hält sich hier Jeder für ein großes Licht, weil er einen großen Schatten 52*

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