Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1847)
- Date
- 1847-12-10
- Page
- Seite 397 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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- 397 lichen Rechte verbunden find, erwerben und besitzen dürfen. Von dieser a. h. Entschließung werden die Herren Vorsteher der israelitischen Gemeinde in Gemäßheit hoher Gubernial-Verordnung dom 2. d. M. Z. 22,706 unter Rückschluß (1—12) der 12 Bcilagrn Ihres Majestätögesuches in die Kenntniß gesetzt." T o m m a l i n i m. p." Diese Nachricht muß den deutschen Juden auch tu der Beziehung willkommen sein, als Istrien zwar an Naturreichthümern in Fülle begabt ist, aber eine verhältnißmäßig schwache Bevölkerung hat, so daß einzelne Strecken wenig oder gar nicht eingebaut sind. Das Klima ist mild und ganz italienisch; treffliches Del, Wein und Seide liefert das Land in Fülle, in den dichten Wäldern werden die besten Holzgattungen gefällt, welche zum Schiffsbaun benutzt werden, die ausgedehnte Küste bietet häufige Ankerplätze und sichere Häfen; die Nähe Triest's, Fiumes und anderer Städte sichert den Absatz der Produkte, kurz das Land enthält alle Elemente, um fleißige und arbeitsame Einwohner zu bereichern. Möchten doch einige jüdische Familien Deutschlands, und vornämlich jener österreichischen Provinzen, wo die Lage der Nation noch so bedrängt ist, möchten doch viele unserer hartgedrückten Mitbrüder Galiziens und des übriger: Polen in diesem den' Juden neueröffneten Lande einen neuen Wohnsitz suchen! Hier würden sie zu billigen Preisen schöne Ländereien kaufen oder in Pacht nehmen können, hier könnten sie alle Gewerbe frei ausüben (denn in Istrien besteht kein Zunftzwattg), hier wären sie von jeder besonderen Steuer befreut, und ihre Anzahl könnte sich mtgehindert vermehren. Denn das neue Gesetz ist allgemein, und wird in der Anwendung auf keine Hindernisse flogen, in vorkommenden Zweifeln würde man sich nach dem Muster der Hauptstadt Triest richten, wo 3000 Juden gewiß freier und unbeschränkter leben, als in irgend einem anderen Theile der Monarchie. Entschließen sich doch so viele Kinder Deutschlands zu weiten kostspieligen Reisen, um im fernen Amerika eine neue Heimath zu suchen! Hier wäre das Unternehmen wenigstensnicht so gewagt, und der Erfolg unstreitig sicherer. Beachtenswerth ist auch, daß unsere Regieruttg mit Vergnügen den deutschen Ansiedler in Istrien sehen würde, weit dieses Land, obwohl von Slaven und Italienern bewohnt, in administrativer Beziehung eine deutsche Provinz ist, und man daher deutsche Sitte und Bildung so viel als möglich einzuführen trachtet. Die Redaktionen der israelitischen Zeitungen würden gewiß ein frommes Werk thuu, wenn sie diese Nachricht ihren Lesern mittheilen, und das Unternehmen nach Möglichkeit befördern wollten.* Di', jur. Michael Cu sin in Triest. *) Der Unterzeichnete ist bereitwillig, allen jenen, die sich Polen und Rußland. Von der russischen Grenze, im Septbr. Das Journal. des Ministers des Innern meldet nachstehende große Feuersbrünste, wobei zum Theil auch Juden betheiligt waren. 1) Im Dorfe Woroneschensky Kalatsch, bei heftigem Winde am 5. Mai d. I. gingen 98 Häuser'mit Nebengebäuden und alles darin Enthaltene in Flammen auf. 2) Am 6. Mai wurden in dem Flecken Smolianka, Gouv. Tschernigow 235 Häuser, darunter viele, jüdische, und auch die Parochlalkirche mit ihrem Glockcnthmm ein Raub der Flammen, wobei auch vier Menschen umkamen. 3) Endlich in der Nacht vom 6. zum 7. desselben Monats brach in der kleinen Stadt Rjistschew, Gouv. Kiew, Feuer aus, wo 51 Häuser abbrannten. Von der russischen Grenze, im Septbr. Leider haben wir heute abermals von einem Brandungli'uke zu berichten. . Der Ort Ulanowo ist gänzlich in Flammen ansgegangen. Eine Tumultuanten-Baude drang zuerst in das Städtchen Klatzkau ein, wo sie Juden und Christen plünderten; von hier begaben sie sich endlich nach dem nnr eine Meile entfernten Ulanowo, wo sie aber von bei: bewaffneten Einwohnern in Flucht gejagt wurden. In der Nacht aber brach — jedenfalls angelegt — Feuer aus, wodurch der ganze Ort in Asche gelegt wurde. — Von der russischen Grenze, imOktbr. Das Regierungspatent publicirt ein Reichsraths-Gutachten, daß an den Orten des bleibenden Aufenthalts der Hebräer, die Wahl beeidigter Taxatoren durch die christliche Stadtgemeinde in Gemeinschaft mit der Hebräer-Gemeinde zu bewerkstelligen sei. —- Was die jüngsten Artikel in vielen Zeitungen, so auch in der A. Z. d. I., wie auch in dem ,,Rückblick auf das Jahr 1847" von dem Redakteur derselben in Busch'ö Jahrbuch der Israeliten, betrifft, nach welchen es seit dem vor. (1846) Jahre den jüdischen Militärs gestattet sein soll, nicht nur ihre Feiertage gehörig zu hallen, sondern auch zu Ofstcieren cwanciren zu können, — so ist dieses dahin zu berichtigen, daß in Betreff des ihnen gestatteten Feiern der Feste, kein Neues gegeben ist, indem ihnen dieses bereits in der Allg. Verordnung der Hebe. v. I. 1835, so wie in der Rekruten-Verordnung vom I. 1827, ausdrücklich erlaubt worden ist. Daß dieselben aber zu Dfficieren avanciren dürfen, beruht völlig auf einem Jrrthume, da bis fetzt die jüdischen Militärs, so lange sie in der jüdischen Religion verbleiben, nicht einmal zu Unterofficieren, geschweige denn zu Officieren befördert werden können. für den Gegenstand interessiren, gegen frankirte Anfragen detaillirte Auskünfte zu geben.