Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1847)
- Date
- 1847-11-12
- Page
- Seite 366 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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StdrbeMe' -des; Israeliten - zu siunmetu hat, tun sie dem Pfarrer 311111 Einträgen ins Faunlienregister zu übergeben, so erscheint der Rabbiner offenbar in einer dem Pfarrer untergeordneten Stellung, die vorn Staate nirgends ausgesprochen. Wir Hatten daher geglaubt, daß die König!. Oberkircheubehörde, sich um so mehr hätte bemüßigt gefunden, energische Schritte beim König!. Ministerium zu thun-, daß auf dem Wege der Verordnung, diesem Misstande abgeholfen wird, als'schon im Jahre 1838 C. 10. §. 1 der Synagogen-Ordnurrg eine Verfügung über die Behandlung der Sterbe- und andern Kirchenregister versprochen wurde, welche jetzt, noch aus sich warten läßt. Der andere Msstand betrifft die schon seit mehreren Jahren besonders von Polnischen und elsässischen jüdischen Bettlern im Großen betriebene Bettelei. Wer es weiß , von welch unmoralischer Menschenklasse'hier die Rede ist, wer ferner weiß, welche Kniffe und Schliche von diesen Menschen angewendet werden, um den Deutschen , wenn dieser''auch kaum das tägliche Brod im Hcmse hat, wahrhaft auszusaugen; wer endlich weiß, wie schlecht angewandt Unterstützungen an Leute-sind, die Kraft genug hatten, durch eigene Kraft sich zu ernähren und nicht dem Müßiggänge - obzuliegen, der wird gewiß den Gaben an solche Landstreicher das Wort nicht reden wollen. Nimmt man ferner hinzu, daß durch diese ungebetenen Gäste die Ortsarmen, von deren Würdigkeit man überzeugt' ist, benachtheiligt, und die Gemeinden, denen die Versorgung der Ort § a r m c 11 obliegt, schwer belastet werden, so wird man gewiß jedes gesetzliche Mittel, durch welches diesem Unwesen gesteuert wird, willkommen heißen. Was nun einzelnen Individuen oder Gemeinden nicht möglich ist, das kann die Königl. Oberkircheubehörde, welche über das Armenwesen die Aufsicht führt. Eine Vorstellung an das Kön'gl. Ministerium des Innern, daß dieses' die gemessensten Befehle an die Obcrämter in den Grenzorten von Baden, Bayern und Hechingen erthrite, selche Individuen über die Grenze weisen zu lassen oder, ihnen ihren Paß ans geradem und nicht auf dem sogenannten Schnerrcrweg zu stellen, würde uns auf lange Zeit von einem harten Uebel befreien. — Ich ertaube mir noch, hier folgende Verordnung mitzutheileu: Der Königliche katholische Kirchenrath an das Schnlinspektorai N. N. ' Die Oberschutbehörde hat in Erfahrung gebracht, daß es hinsichtlich des Schulbesuchs israelitischer Schulen an israelitischen Feiertagen und Festtagen sehr ungleich gehalten werde. Um nun einerseits der Gewissensfreiheit die gebührende Rechnung zu tragen und andern-- theits nachtheiligen Unterbrechungen des Unterrichts vorzulwrigcn, wird nach vorheriger Rücksprache mit der israelitischen Oberkircheubehörde verfügt, daß an .allen Orten, wo eigene israelitische Schulen bestehen, mit Ausnahme der .Sabbate nur noch felgende israelitische Festtage als schulfreie Tage zu behandelnsind: 1) Die zwei ersten und zwei letzten Tage des Pesach; . 2) Zwei Tage des Wochenfestes; 3) Zwei Tage des Neujahrsfestes; 4) Der VersöhnungStag und der Tag vorher, da, wo der Lehrer zugleich Vorsänger ist, weil er den Rasttag zur Vorbereitung nöthig hat. 5) Die zwei ersten und zwei letzten Tage des Lembhüttenfestes. Außer diesen Festtagen kann gestattet werden , daß der Unterricht im ersten Tage Purim und am Fasttage des 9. Ab unterbleibe. - An gleichen Tagen sind die israelitischen 'Kinder, wenn sie der christlichen Ortsschule zngetheilt sind, nicht zum Schulbesuch anzuhalten. An allen - übrigen %<iernnd Festtagen, so wie an den Halbseiertagen des Pesach und Laubhüttenfestes haben die israel. Lehrer die Schule zu halten und die ismel. Kinder die Schliten, welchen sie zugetheilt find, ohne Ausnahme'zu besuchen. Das Schulinspekterat hat dieses den Schulbehörden aller Orten seines Bezirks, wo israelitische Schulen bestehen, oderisraelitische Schüler, die christliche Schuten besuchen , zur Nachachtnng zu eröffnen , und über -den genauen Vollzug dieser Verordnung zu machen. , *■ ' Für den Verstand; Sch edler. Stuttgarts ten 2. Januar 1847. VttyeiA, (Monatsbericht, Ende Okt.) Ans unsern Vaterland, in dem nach dem Falt einer retrograden Regierung die Stände des Reichs außerordentlich vcrsamelt sind und über die wichtigsten Staatsfragen, die Lebensfragen der Eivitisation, mit einer bisher nie gekannten Einstimmigkeit in der freisinnigsten Weise debattiren und beschließen, erwartet man, daß auch die Judenfragc in dies Bereich gezogen und in gleichem Geiste behandelt wird. Dem ist aber nicht so. Die StaalSregierrmg wird ansgesprochenermaßen nur die Geldfragen vor diesen Landtag bringen, die Israeliten selbst unterlassen es mit richtigem Takt ihre Petitionen bei demselben zu erneuern, von den Abgeordneten selbst hat noch Keiner unsre Sache auch nur berührt und noch weniger ist zu erwarten, daß einzelne Kommunen oder Korporationen christlichen Glaubens, wie in Preußen, Würtemberg und Italien :c. geschah, für uns bittend anstreten werden. So weit ist das Volksleben, das Bewußtsein, daß mit der Verkümmerung eines Rechtes alle gefährdet sind, bei uns noch nicht gediehen. Somit bleibt Alles beim Alten und die Bemühungen der HH. I. von H i r s ch, C r a i t § h e i in , Haute in W nrzburg, welche in einem gedruckten kurzen Brief zu einer am 28. v. M. veranstalteten Zusammenkunft einluden, um eine mildere Auslegung der Jndengefetze bis zur Gesetzesvorlage durch die nach München deputirten HH.