Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1847)
- Date
- 1847-11-12
- Page
- Seite 365 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Außer „Würtembergs Gesetzgebung über Israeliten", die uns nichts Neues bietet und die wir gern von der nächsten Ständeversammlung -in manchen Punkten verändert sähen, fand ich schon taugst keine Nachricht von Würtemberg. Entweder ist Ihr früherer Korrespondent gestorben, oder wollen Sie, der Sie früher ziemlich Sympathie für unser Schwalwrrland gehabt zu haben schienen, mit uns gänzlich brechen! Da ich für Letzteres keinen hinreichenden Grund habe, indem Sie ein Kämpfer für geordnete Zustände in Israel gewiß auch dem Lande freundlich zugethau sind, wo dieser Zustand von der Regierung und deren Organe angebahnt und von dein Israeliten mit Liebe erstrebt wird , so muß ich also Erstcres annehmen, Ihren Korrespondenten für todt halten. L,e toi est mort, Ybe le roi. Mit Ihrer gütigen Genehmigung werde ich für die Znknnst dessen Stelle vertreten, und Ihnen stets das Neueste und Zuverlässigste über unser Land zukommen lassen. Machen Sie sich sogleich auf etwas sehr Interessantes gefaßt: Bis kommendes Frühjahr wird wahrscheinlich eine würtemb erg isch e Rabbiner-Versammlung abgehalten. Wüßte ich voraus, daß Sie dieser Versammlung ebenso wenig zngethan sind, wie der deutschen RV., so hätten Sie kein Wort von mir erfahren, weil ich dieses nerizugründende Institut, von dem ich mir sehr Ersprießliches für unser Land verspreche, mit Liebe behandelt und besonders von unfern großen Stimm- und Wortführern mit Wohlwollen ausgenommen wissen will. Ich habe eben Grund genug anzunehmen, daß Sie Ihre sonstige Rabbiner- Versammlungs- Apathie ablegcn, wenn ich Ihnen das Nähere rnittheile und Sie besonders speeiell auf unsre Landes - Verhältnisse aufmerksam mache. Zuvörderst sei Ihnen bemerkt, daß an dieser Versammlung nicht allein die Rabbinen Würtembergs, sondern auch andere einstchtsvolle Gemeinde-Mitglieder zur Theitnahme berechtigt sind. Wer vermöge seiner Kenntnisse und Einsichten befähigt ist, hat Sitz und Stimme bei der Versammlung. Jeden Verdacht hierarchischer Ansichten fällt also sogleich weg. Die Versammlung selbst soll weder beschließende noch dekretirende Gewalt Habel?, sondern sie will sich blos über religiöse und kirchliche Angelegenheiten besprechen und über die Mittel berathschlagen, durch welche das kirchliche Leben eine bessere Gestaltung gewinne. Die Mitglieder der Versammlung sollen ihre Beobachtungen und Erfahrungen im Kirchen-, Gememde- und Schulwesen, desgleichen ihre desfattsi'gen Wunsche auszusprechen und sie so aus. diese Weise zur Kenntuiß der durch den Staat eingesetzten oberen Religions- und Gemeinde-Behörde bringen, der allein das Recht zustehet, durchgreifende Anordnungen fürs ganze Land zu treffen. Es kann dieser hohen Behörde gewiß nur erwünscht sein, die Ansichten der Rabbinate und Gemeindeglieder zil hören, da diese im Volke lebend mit dessen Wünschen 365 — und Bedürfnissen auch vollkommen vertrant sind. Wie eine konstitutionelle Regierung weit mehr eine Garantie hat, daß ihre mit den Ständen berathenen und verabschiedeten Gesetze dem Volkswillen mehr entsprechen und praktischer sind, als dieses bei autokratischen Regierungen der Fall ist, so wird auch die Königl. Oberkirchenbehörde, ihren Anordnungen einen weit größeren und nachhaltigeren Eingang verschaffen, wenn diese aus Grund der von der Versammlung ausgesprochenen Wünsche getroffen werden. Denselben Dienst muß die Versammlung der Königs. Oberkirchenbehörde bei einer Revision solchen Anordnungen leisten, welches manches Unzeitgemäße enthalten. Wer anders , als Leute vom Volke und im Volke hätten da eine vollberechtigte Stimme abzugeben? Der verdiente Kirchcnrath Maier hat sich deshalb gewiß ein abermaliges großes Verdienst um die Israeliten seines Vaterlandes erworben, daß er diesen Gegenstand in Anregung gebracht, den er hoffentlich auch zur Ausführung bringen wird. In einem, wie wir hören, überaus kollegialischen, freundlichen Schreiben lud er die Rabbinen des Landes zu dieser Versammlung ein, nicht im Namen der Oberkirchenbehörde, so wie er selbst auch nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied der Oberkirchenbehörde erscheinen wird; sondern nach seiner subjektiven Ansicht von der Nothwendigkcit und Erspreßlichkeit dieser Versammlung ladet er als Rabbiner ,,seine Kollegen" zu einer freundschaftlichen Besprechung in kirchlichen und religiösen Angelegenheiten ein, da das Gute nur durch gemeinschaftliches Zusammenwirken herbeigeführt werden könne. Wenn Sie es wünschen, werde ich Ihnen zurZeit Berichte über die Versammlung zukommen lassen. —l —n. Ans Wnvtembeeg, 27. Oktbr. Sie fcmteu mich als Legitimisi, den die einmal im Staate bestehende gesetzlich bestätigte Behörde, zu deren Wirkungskreis die Aufsicht über Religions-, Gemeinde- und Armcnsachen gehört — die Kömgl. Oberkirchmbehorde — achtungsvollst anerkennt, auch geben die ans dieser Behörde zusammengesetzten Personen durchaus nur Veranlassung zu dieser achtungsvoll-m Anerkennung. Wenn ich daher über einige MiSstände Klage führe, denen von dieser Behörde abgeholfen werden kann, so geschieht es keineswegs, um dieselbe öffentlich anznklagcn, sondern um diese Misstände durch den Orient, der auch in Stuttgart gelesen wird, zu deren Kenntuiß zu bringen. Der eine tictrifft das noch immer den Rabbinm entzogene Recht, die Familien-Registec der Israeliten zu führen und Geburtsscheine auözn stellen. Unsers Erin-. nerns wurde schon in einem andern jüdischen Blatte auf das Inkonsequente und die das amtliche Ansehen der Rabbiner schmälernde Influenz aufmerksam gemacht. Wenn der Rabbiner Notiznr über Gebnrts- und