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Der Orient · 1847-11-12 · Heft 46 (12.11.1847) · p. Seite 364

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 46 (12.11.1847)
Date
1847-11-12
Page
Seite 364 (sequence 7)
Language
German
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— 364 — Bestimmungen „G rü n d e" angeführt; warum wurde dieses später bei dieser Anhäufung von Paragraphen unterlassen? Ist dieses kein Leichtsinn, keine Frivolität, keine Berechnung? Diese und viele andere Fragen werfen ein eigentümliches Licht auf diese ganzen Vorlagen. Ich habe, wie oben bemerkt, gegen diese ganze Abstimmung ans prinzipiellen Gründen protestirt, ich protestire hiermit feierlich gegen diese Umtriebe, ich fordere jeden der dort Anwesenden auf, diese aus dieser Berathung „resultirten Ansichten" von Neuem unter diesem Gesichtspunkte zu erwägen, es wird dadurch gar Mancher eines Bessern belehrt werden. Zur Vervollständigung dieser Lehre, sei es mir zum Beschlüsse dieses Punktes vergönnt, eine Parallele zwischen diesem Vorschläge und dem Aufrufe der Reformgenossenschast zu ziehen. Diese gingen bekanntlich, von dem Grundsätze aus, ihre religiösen Angelegenheiten selbst zu organisiren, sie stießen die Rabbiner und ihre Bestrebungen von sich, weil sie denselben keine richtige Beurtheilung des Lebens und seiner Anforderungen einräumten, sie negirten ihren unmittelbaren Zusammenhang mit der Rabbinerversammlung , welche ihrerseits dieselbe Affäre erwiederte. DieReformgesellschäft steht als warnendes Beispiel da, wozu dergleichen Prinzipien führen. Jetzt hat sich das Blättchen gewendet und Philippson befürwortet selbst ein solches Institut. Freilich hat derselbe seinem eigenen jv-p wz-v entsagt (vgl. Zeit, des Judenthums d. I» Nr. 41 Note). 4) Als Vorlage zur Frage 2 wurde endlich der Versammlung ein Entwurf zu den Statuten einer Synagogengemeinde vorgelegt. Hier zeigte es sich recht eigentlich, wie wohl man daran gethan, diese Vorlagen solchem Religionslehrer anzuvertranen. Der erste Thcil desselben, die Verwaltung, hängt mit den Erörterungen über die erste Frage und mit deren lokalen Behandtungsweise des dortigen Vorstandes zusammen, und waren die darin entwickelten Ansichten nach Maßgabe des Ortöverhältniffes zu rechtfertigen. Anders jedoch verhält es sich mit dem zweiten. Thcile, dem der Knltuöbeamten. Die Natur der Sache erfordert es, daß derselbe in allen zu entwerfenden Statuten der verschiedenen Synagogenge-, meinden mehr den Charakter der Allgemeinheit, die Farbe eines bestimmten Rcligionsverhältnlsses trägt. Ist es nun verzeihlich, einer ganzen Provinz seine individuelle Ansicht vorzulegen, die bisher größientheils einem diesem gerade entgegengesetzten Prinzipe in der praktischen Gemeindeleitung huldigte? Hierbei seien mir folgende Fragen vergönnt: 1) Können einzelne Paragraphen über Dienstvergehungen eine Stelle in dem Entwürfe zu den,,Hanptb estimmunger," eines Statuts finden, wenn nicht die Verbreitung reformistischer Ideen im Hintergründe lagerte? 2) Darf ein Rabbiner das Vergehen, wenn ein Erotsr. oder , niD^D gegessen für ein unbedeutenderes und geringeres Dienstvergehen Halter, als ein unmoralisches? 3) Kann es genügen, wenn ein Religionslehrer von einem.Prediger geprüft ist, in einer Zeit wo alle Welt predigt? 4) Kann ein Prediger die Stelle eines Rabbiners in der Synagogengemeittde vertreten? Ich muß auch bei diesem Punkte in diesen leicht ins Unendliche fortzuführenden Fragen einhalten. Sie werden zur Charakteristik der erwähnten Vorlagen genügen. Und nun noch einige Schlußworte. Alle, welche mich näher kennen, werden es wissen, wie sehr ich ebenso sehr von Streitsucht als von einem Kitzel nach dem Forum der Oeffenttichkeit entfernt bin, daß ich schon seit vielen Jahren und schon während meiner eignen Ausbildung ohne irgend einen äußerlichen Nutzen zur Ausbildung Anderer beigetragen; daß ich jetzt schon seit mehreren Jahren ohne irgend einen Nutzen und irgend ein Einkommen der Ertheilung des höheren Unterrichtes in jüdischer und wissenschaftlicher Beziehung mit allen Geisteskräften und zu jeder Tageszeit gewidmet und dem ehrenden Beruft durch öffentliche Vorträge zur allgemeinen Belehrung beizutragen, mich unterzogen, worüber viele andere schon manches Anfsätzchen selbst oder durch andere in die weite Welt gesendet hätten. Es kann demnach von Prunksucht und Eigennutz hierbei gar keine Rede sein. Aber auch die Friedensliebe hat da t()t Ende, wo eine ganze Provinz so systematisch berückt werden soll. Hierzu-darf man uicht schweigen, und es ist die heiligste. Pflicht eines Jeden, der die Waffen dazu in Händen hat, mit der größten Gewissenhaftigkeit und wahrhaften Ueberzeugmrg die jüdischen Gemeinden vor Umtrieben und destruktiven Bestrebungen aufs Entschiedenste zu wahren und zu schützen. — NS. Das oben erwähnte Schicksal des Protestes der Herrn Blnmenthat erfuhr ich brieflich aus ganz si ch e r e r D u eile. So eben in Besitz der gedruckten Verhandlungen zu Magdeburg gelangt, finde ich ganz am Schluffe denselben mit wenigen Worten vermerkt. Wie dies zugeht, vermag ich nicht zu begreifen. Daß ich' unter der Zahl der Anwesenden meinen Namen vergebens gesucht, auch meinen Protest nicht verzeichnet fand, vielmehr daselbst nur von einem Abgeordneten nuferer Gemeinde die Rede ist, ist mir schon begreiflicher, wird aber von mir wie jede Persönlichkeit ganz ignornt. Dr., F. Hildesheimer. Aus ÄVürtemberg, Ende Oktober. Als aufmerksamer Leser des Orients, der nicht leicht einen Korrespondenzartikel übersiehet, muß ich cs sehr auffallend finden, daß Sie, geschätzter Herr Redakteur, unser Land schon länger als ein Jahr ganz unberücksichtigt lassen.

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