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Der Orient · 1847-11-12 · Heft 46 (12.11.1847) · p. Seite 363

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 46 (12.11.1847)
Date
1847-11-12
Page
Seite 363 (sequence 5)
Language
German
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—, 363 - der Vorstand als er, das Cirkular erließ, wie dieses ans weiter angeführten Bemerkungen nicht unwahrscheinlich ist, über die Tendenz dieser Konferenz mit sich noch nicht einig, so wäre eS viel richtiger, diese fernere Tendenz der Konferenz von Neuem ausführlich vorzutragen und zu motivneu. Doch gehen wir zu den 3 Punkten selbst über. 2) Wenn der Vorstand schon bei der'Veröffentlichung des Cirkutars über die vorzulegenden Fragen im Klaren war, warum die wahrhaft sybitlinische Form der vorgelegten Fragen, die wohl nicht Einer der Depntirten in der Weise, wie sie dort erklärt wurden, verstand. Die erste Frage wurde zu den andern hingcleitet: ob landräthliche Kreise n\ und ob überhaupt kleinere oder größere Kreise zu bilden sein? In der ursprünglich vorgclegten Frage liegt durchaus weiter Nichts als in wie fern die Vereinigung der Synagogen-Bezirke erzielt werde. Es hätte'demnach ein praktisches Schema einer Synagogengemeinde und die Norm einer solchen Vereinigung mit Zuziehung und Betrachtung der materiellen Verhältnisse vorgelcgt werden müssen. So faßt jeder Unbefangene jene Frage auf, und auf diese Interpretation war Jeder vorbereitet. Statt dessen war am ganzen Tage in der?ftündigen Sitzung von der realen Ausführung solcher Synagogengemeinden durchaus keine Rede; es handelte sich nur um ideale Schöpfungen ohne irgend eine Prüfung, ob solch schöne Phantasie-Gebilde vor der eben so berechtigten ja wohl noch entscheidendem Realität des Lebens bestehen können. Die Frage, welche der Versammlung vorgetegt wurde, war allerdings eine sehr wichtige und dringliche, dürste aber nicht durch naturwidrige Interpretation an die Stelle der ursprünglichen gesetzt werden. 3) Die Beantwortung der dritten Frage wurde wie erwähnt zwischen die erste und zweite eingeschoben. Warum, wenn bei Publikation der Aufforderung das Thema schon klar ersaßt worden war, nicht diese Frage da ihre Stelle gesunden hat, wo sie der Vorlage nach hingehört; diese Frage würde ich auswerfen, wenn solches Systematisircn von großem praktischem Interesse wäre, lieber diesen formellen'Fehler u'Dfteu wir uns hin weg setzen und dafür ans das Eigentliche dieses Paragraphen Hinsteuern. Der Punkt selbst und dessen Ausführung enthält nun eine solche Fülle' von höchst Tadelnswerthem (es ist dieses der gelindeste Ausdruck dafür), daß die.nichts desto weniger dabei stattgesundene parlamentarische Ruhe kaum glaublich ist. Ich wenigstens hätte sicher, obgleich in unfern Tagen nichts unglaublich ist, wäre ich nicht Augenzeuge gewesen , dergleichen Verfahren für unmöglich gehalten. Ich halte es daher für meine heilige Pflicht dem Richterstuhle der Oeffentlichkeit folgende Fragen vorzu legen. 1) -Karin diese Frage 3 irgend etwas Anderes enthalten, a(3. daß berathen werden sollte, ob eine Versamrulrmg von Deputirten über gleichmäßige Gestaltung des Kultus zu botvirken und in das Statut auszunehmen sei? - - " 2) Heißt ein plötzliches AbsLimmen durch Sitzenbleiben und Ausstehen eine Berathnug? 3) Dürfen Debatten durch größere Pansen umgangen werden? 4) Haben Deputirte die Bestigniß und die MachtvollkommenheLt, über das genaueste Detail solcher Persaun ntnngen zu berathen oder der Vorstand bei dieser Fomrulirnng der Frage das Recht, ein dahin lautendes Statut vorzulegen, wenn nach dem Zirkuläre nur beratheu werden soll, o b ein solches zu bewirken, und in ein Statut ausznnehmen sei, wonach der Fall sehr leicht eintreten konnte, daß die Versammlung sich gegen dieses ganze Unternehmen ausgesprochen hätte? 5) Können Vorstände, die ja größtentheils ausKaufteuteu bestehen, in 2 Stunden über die Einrichtung eines solchen bahnbrechenden und welthistorischen Institutes und deren in einzelnen Paragraphen ausgesprochenen von dem Bearbeiter der Vorlagen lange vorher überlegten Kousequenzen abnrtheilen? '6) Warum sind bei dem Entwürfe eines so bedeutenden Unternehmens nicht die materiellen und lokalen Verhältnisse irgend wie erwähnt, während die ganze übrige Einrichtung bis auf das einzelne Detail verzeichnet ist? Warum erfuhren wir nichts über den ungefähren Kostenanschlag, fast das Nothwcndigste und. Bedeutendste für die Beschtußnahme der 011110(11011 Gemeinden? Fürchtete man etwa für diese Lieblings-Ideen, wenn sie au die Realität des Lebens herantreten würden? Haben aber idealische Lnstschlösser Bedeutng? War es daher nicht bei der Bearbeitung der Vorlagen Pflicht der Versammlung, wenn auch nicht den fertigen' Plan solcher Einrichtung, doch wenigstens einige derartige Vorschläge zu machen? Gehört dieses nicht zu Frage 3, ja ist es nicht praktischerscits die nächste Interpretation derselben? 7) Wird^eine Rechtsverletzung dadurch gerechtfertigt, daß inan später nicht dieselbe Anzahl von Deputirten zu Stande bringe? ♦ 8) Was nun diesen Entwnrf selbst betrifft, wie kann man die religiösen Angelegenheiten einer ganzen Provinz einer Versammlung von Laien anvertranen, welches« unsrer Zeit jüdischem Wissen und authentischer Beurtheilung des Kultus immer mehr entsreindet werden? 9) Wie kann man den Entwurf eines solchen Statuts so ohne Weiteres einem Manne anvertrailen, der schon jedem religiösen Standpunkt gehuldigt, der schon oben so sehr der Reformgenossmschast, wie der Rabbiner- Versammlung sich zugeneigt, der den Titel Rabbiner führt,' während er diese als hierarchisch, nicht nothwendig re. bezeichnetl ‘ . 10) In dieser Bcarbeituilg nun, hat der Dr. PH. in dem erste« Theile seiner Vorlage zu den einzelnen 46*

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