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Der Orient · 1847-10-22 · 43 (22.10.1847) · p. Spalte 683-684

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
43 (22.10.1847)
Date
1847-10-22
Page
Spalte 683-684 (sequence 6)
Language
German
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683 Kritiken. - Zur Literatur des Züdenekdes/Hränkel. Stein. 681 den französischen - Juden (vom französischen Bürger' trennte. Auch' jüdischer Seits wurdebei allen Anregungen und Bestrebungen die Beseitigung jener mittelalterlichen Rechtsverletzung zu erzielen, diese Monographie als Unterlage benutzt und diese, allgemeine Verbreitung rief nothwendiger Weise eine zweite Auflage hervor, die der gelehrte Verf. mit einem Anhang bereicherte, deren Inhalt wir in kurzen Umriffen aufzusiellen versuchen. — Für die Rechtswissenschaft im Allgemeinen ist hier die Untersuchung über die in neuerer Zeit zur Hebung der Heiligkeit des Eides in Vorschlag gebrachte Versel tsamung ( de s Eides und.gr o ß e r er F e i e rl i ch k e i l bei dessen Ableistung von Interesse. Hier kommt der Vers, auf die von Malblanc gemachte Forderung zurück, -bei unbedeutenden ' Magen, die am besten durch Schiedsgerichte erledigt werden könnten, den Eid gänzlich zu vermeiden, und ferner die Beeidigung der. Sachverständigen und der' Zeugen, zu erlassen; über letzteres verbreitet sich der Vers, mit vielem Scharfsinn und hebt so manche Schattenseite des alten und neueren Rechtsverfahrens hervor/und kommt -zu dem berechtigten Schluffe, daß „je weiter sich die Gesetzgebung von der Gerechtigkeit entfernt, desto unzuverlässiger wird die Beeidigung der Zeugen, und giebt sie den Anstoß, daß der. Eid in seinen Grundfesten erschüttert werdet Was die verlangte größere Feierlichkeit bei Ableöstung des Eides betrifft/ so will der Verf. keineswegs dieses Ziel durch einschüchternde und abschreckende Mittel erreicht wissen, sondern einzig und allein dadurch, daß der Eid jetzt mehr von der positiven Seite aufgejaßt werde. Er dürfe nicht zu einer ledigen Form, zu einer gewöhnlichen Gcrichtshandlung gemacht und auch die - Admonition dürfe nicht m stereotype Formen gegossen, sonderndem Fassungsvermögen und der Bildungsstufe des zu Ermahnenden .adoptirl werden. Die Admonitwn dürfte aus dem Munde des R i 'ch t e r s genügen „ doch wäre es gerathener, da der'Eid nicht im Rechte, sondern in der Religion wurzelt, diese den Geistlichen — aber ohne konfes f io nelle Exception — anheimzugeben; nur dürfe hier nichts Hi'erarchisches hervortrcteni, nicht zu sehr der Unterschied zwischen Priester und Laien, und daß dieser erst durch jenen - einer vollständigen Belehrung bedürfe , hervorgehoben werden. ^)b in der Eidesformel nur das allgemeine Moment der Religion, oder'das positive Element auszuprägen sei, hierüber will der Vers., „daß nur das Durchdrungensein der Staatsbürger von einem geoffenbarten Glaubens entscheide; daher in einem Staate, wo ein großer Theil der Bürger sich faktisch von dem geoffienbarten Glauben losgcsagt hat, auf die Anrufung Gottes im Allgemeinen zurückgegangen werde. Wichtig für die Gegenwart ist die Darstellung von dem Verhältuiß einer Minderzahl, die sich zu dem positiven Glaubensbekenntniß der Mehrheit nicht bekennt und daher auch für solche' die positive Eidesformel nicht angewendet' werden könne. Der Vers, unterscheidet jedoch mit Recht zwischen dem einzelnen Renitenten, der die posftiyc Eidesformel gegen feine Überzeugung hält und zwischen einer zufammengetrctenen Gemeinde,, welche die Grundlehre ihres Glaubens dem Staate dargelegt haben» Wei diesen könne, da nach dem bessern Genius des Menschen eine Gesellschaft sich nicht zur Lüge vereinigt, ein wirklich existicendec Glaube angenommen werden und der Eid unbedingt in der allgemeinen Formel zu gestatten sein; bei jenem könne hingegen eine falsch verstandene Aufklärung, eine Ostentation, daß man sich zum Positiven nicht bekenne, zu Grunde liegen. Alle diese Konflikte treten aber da nicht, wo die Eidesformel eine allgemeine Anrufung Gottes ist, daher unter den vielen theils vorgeschlagenen, theils bestehenden Eidesformeln derjenigen, welche von jeder konfessionellen Färbung fern ist, der Vorzug zu geben ist. — Zn dem historischen Theil dieses Anhangs find sehr interessante Aktenstücke mitgetheilt, worunter besonders. M e ndclssohns Verhandlung mit Klein hervorzuheben ist, woran der Vers, nicht unerhebliche Bemerkungen anknüpft. Für Diejenigen, welche des Verf.'s. Werk „Den gerichtlichen Beweis" nicht besitzen/wäre es sedr zu wünschen gewesen , wenn er hier aus demselben die betreffenden §§., die so wie hier die formelle, die materielle Verletzung des Rechts enthalten, Hinzugefügt hätte. Wir wenden uns nunmehr'zu dem Schristchen S teins, welches seiner Bestimmung entsprechend, mehr das Lokale berücksichtigt und beleuchtet, für die Wissenschaft im Allgemeinen ist aber bei dem so viel und so oft besprochenen Gegenstände keine Ausbeute zu erlangen und auch der Darstellung keine neue-Lichtseite abzugewinnen. Zst aber auch für die weiteren Kreise dieses Schristchen durch die vorerwähnte Monographie Frankels überflüssig geworden, so verdient doch jcd"e Stimme, die sich für Wahrheit und Recht erhebt und alle jene noch bestehende kränkende Exceptionen zu bekämpfen strebt, Anerkennung und Dank. Zn diesem Schristchen wird nachgewcesen, daß die in der hiesigen Gemeinde für den schwörenden Israeliten noch bestehenden 6 Ausnahmspunkte keineswegs mors judaico bestehen, was auch in den bereits bekannten Materialien gründlich motivirt wird. Der Verf. hätte jedoch, bedenken müssen/daß diese Denkschrift an eine christliche Behörde und gesetzgebende Körperschaft und nicht an eine Rabbinerversammlung gerichtet ist, und' daher ein fonetfer Ausdruck mit juridischer Schärfe eher am Orte gewesen wäre, als eine überflüssige prunkende Gelehrsamkeit. So scheint uns und gewiß jedem christlichen.Leser lie ganze Abhandlung von der Kol Nidre Formel und der ralmudischen Theorie von der Auflösung der Eide in der gegebenen Weitschweisigkeir überflüssig.. Der Vers, hatte um die Worte der „Proz. -Ordnung", der Rabbiner habe darauf zu sehen, daß nichts vonalle, was nach jüdischer Sitte, Gesetz und Gebrauch der Handlung als minder verbindlich für den. Schwörenden darstellen könnte", zu refusiren, nur die positive Seite' von der /jüdischen Lehre des Eideszu seinem Zwecke darzustcllen brauchen , alles wettere, selbst die Herabwürdigung des Talmuds, müssen wir hier eitle Ostentation nennen. Ueberrascht hat es uns übri-

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