Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 39 (24.9.1847)
- Date
- 1847-09-24
- Page
- Seite 307 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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307 Ihnen zugleich in Beifolgendem den Entwurf zu einem öffentlichen Aufruf vor, in welchem wir die Motive, die uns zu diesem Schritte veranlassen, so wie den Zweck der Versammlung näher entwickeln. Sollten Sie zu Inhalt und Form dieses Aufrufs Bemerkungen zu machen, haben, so würden Sie uns verpflichten, wenn Sie dieselben, so wie etwanige Anträge, die Sie der Versammlung vorzulegen wünschen, mit der Anzeige Ihrer Betheiligung an der Versammlung spätestens binnen 14 Lagen in unsre Hand gelangen lassen wollten. Schließlich sprechen wir noch die Bitte aus, daß Sie auch Gelegenheit nehmen mögen, in Ihrem Kreise Ihren Einfluß geltend zu machen, um zur Lheilnahme an dieser Versammlung anzuregen, indem es ■ uns ebenso erfreulich als wichtig wäre, wenn wir in Ihrer Person zugleich den Vertreter einer Gesammtheit begrüßen könnten, die sich an dem | gemeinsamen Werk der Reform zu betheiligen entschlossen ist. i B erli n, den 30. Juli 1847. I | Das provis o r i s ch e C en t r a l - C o m i t e der Genosj senschaft für R esor m im Iudenthum. | Angeregt von den mahnenden Verhältnissen der Zeit, sinj den sich die Unterzeichneten Vertreter der Genossenschaft für | Reform im Iudenthum veranlaßt, hierdurch zu einer größeö ren Versammlung von Resonnfreunden aufzufordern, welche II im Oktober d. I. in Berlin stattfinden soll. | ■ ' | Gestützt auf die Ueberzengungen, mit denen wir im Aufj ruf vom 2. April 1845 das gegenwärtige Religionsbewußtj sein des Judentums aussprechen zu müssen glaubten, und I getreu der Aufgabe, die wir uns für eine Reform im Iuden- 8 thum gestellt haben, wie sie aus dem Bedürfniß der Gegenß wart hervorgehen soll, halten wir es jetzt mehr denn je für I unsere Pflicht, die thatkräftige Mitwirkung der Gleichgesinnj tcn für diese Aufgabe in Anspruch zu nehmen. Und darum 1 fordern wir dieselben zu einer gemeinsamen Berathung aufl 1 in welcher jene allgemeinen Ue berz e u g un gen zu ei- 1 ner bestimmten Fassu ng entwickelt werden möß gen, um so zur Grundlage für die Gestaltung V unseres religiösen Lebens erhoben werden zu 1 können. I Folgende Umstände lassen den gegenwärtigen Zeitpunkt für das Zusammentrcten einer solchen Versammlung als ganz besonders geeignet erscheinen. Die Notwendigkeit einer durchgreifenden Reform im Iudenthum ist hinreichend anerkannt z nur die Vereinbarung zu einer gemeinsamen Wirksamkeit auf diesem Gebiet ist.es, an der es mangelt. Ganz besonders aber tritt dieser Mangel als ein fühlbarer hervor bei der in verschiedenen Gemeinden im Geiste der Reform theils beabsichtigen, theils bereits ausgeführten Einrichtung von Gottesdienst und Religionsschule. | Denn wenn auch wohl nicht eine volle Gleichmäßigkeit dieser f Institute in allen einzelnen Formen und Anordnungen erzielt g werden kann, so muß sich doch in den Grundsätzen, nach def nen sie begründet und geleitet werden, überall derselbe Geist, f dieselbe religiöse Ueberzeugüng bekunden, wenn sie in Wahrheit von der neuen und höheren Entwickelung im Iudenthum Zeugnis geben, und für die Ausbreitung und Befestigung derselben wirken sollen. Nicht minder wird uns aber, auch von Außen her die dringende Aufforderung zu einem entschicdncn und gemeinsamen Wirken für die Lösung unsrer Aufgabe im Iudenthum. Die Verhandlungen des vereinigten preußischen Landtages haben uns überzeugt, daß die sittliche Würdigkeit und die politische Berechtigung der Bekenner des Iudenthums von Vielen nur deshalb noch nicht anerkannt werden, weil wir es durch unser Stillschweigen zugeben, daß das Wesen und die Lehren des Iudenthums noch immer nach den Erscheinungen und Gestaltungen einer Vergangenheit beurtheilt werden, von der wir uns entschieden losgesag^ haben. Daher bedarf es auch in dieser Beziehung einer offenen und übereinstimmenden Kundgebung unserer religiösen Ueberzeugunaen, damit nicht länger .ein Zweifel darüber obwalte, daß die Anschauungen und Bestrebungen eines nationalen Iudenthums von dem Iudenthum selbst, so wie von seinen Bckennern längst überwunden sind» Endlich erscheint es bei dem in Preußen nahe bevorstehenden Erlaß eines Gesetzes über die Gemeindeverfassung der Juden dringend notwendig, daß bei der Einführung derselben die Freunde der Reform sich auf die vereinte Kraft der Gleichgesinnten stützen, um übereinstimmend für die Erreichung des gemeinsamen Zieles wirken zu können. Ohne Zweifel wird daher die bezeichnete Versammlung Gelegenheit bieten, sich auch über diese wichtige Angelegenheit in angemessener Weise zu verständigen. Für diese Zwecke und in diesem Sinne möge daher eine freie Versammlung von Reformfreunden wirken, zu welcher die Genossenschaft durch Gegenwärtiges die Anregung geben will, ohne in derselben irgend ein andres Recht für sich in Anspruch zu nehmen, als dasjenige, sich als Glied einer Gesammtheit ansehen zu dürfen, die sich zur Wahrung der heiligsten Interessen des Iudenthums und feiner Bekenner verbindet. - Indem wir daher in keiner Weise den Anträgen vorgreifcn wollen, welche von andern Seiten an die Versammlung gelangen sollten, werden wir unsrerseits, einen Antrag vorlegen: „auf Feststellung der allgemeinen Grundsätze, nach welchen Form und Inhalt des Gottesdienstes und des Religionsunterrichts bestimmt werden, und insbesondere die Bearbeitung der betreffenden Gebet - und Lehrbücher statt finden soll." Durch entsprechende Erledigung dieses Antrages wird nicht nur dem dringendsten Bedürfniß der Zeit eine übereinstimmende Befriedigung werden, sondern.es werden dadurch auch unsere religiösen Überzeugungen überhaupt,, wie sie aus der gegenwärtigen Entwicklung des Iudenthums hervorgegangen sind, zu immer größerer Geltung und Änerkennung gelangen, ohne daß es der Annahme eines Glaubensbekenntnisses 39*