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Der Orient · 1847-09-17 · Heft 38 (17.9.1847) · p. Seite 300

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 38 (17.9.1847)
Date
1847-09-17
Page
Seite 300 (sequence 7)
Language
German
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— 300 - arbeitet, ist nach der Meinung der christlichen Priester wirklich der erste dieser beiden möglichen Fälle emgetretcn, sie hat nach ihrer Behauptung in dem Abfall der Christen von dem Glauben an den Erlöser ihren Grund. So haben, protestantische Priester unserer Stadt unsre freie Evangelische Gemeinde, welche sich jener Annäherung von Anfang an besonders günstig bewiesen , dem Volke als einen großen Abfall zum Jndenthume dargestellt; und es ist gewiß der Ausdruck ihrer innersten Ueberzeugung, wenn sie die immer allgemeiner werdende gegenseitige Achtung und Liebe der Christen und Juden als einen, wenn auch nur vorübergehenden, Sieg des Judenthums über das Evangelium bezeichnen. Was sollten wir zu dieser Ansicht sagen? Um sie unbefangen zu beurtheilen, laßt uns vergessen , daß sie den schwersten Vorwurf gegen'uns selbst in sich schließt. Bemühen wir uns allein die Gedanken selbst zu prüfen, welche jener Ansicht zum Grunde liegen. Ist es also wahr, daß die Feindschaft der Juden und Christen entstanden ist, weil einer und derselbe Jesus von Nazareth von dem jüdischen Volke stets ebenso gebaßt, als von den christlichen Völkern geliebt und verehrt worden ist? Wenn dies wirklich der Grund jener Feindschaft wäre, so müßten wir ihnen Recht geben, so müßten auch wir behaupten, daß ein Friede nicht anders zu Stande kommen könne, als indem die Juden Christen würden oder die Christen Juden. Aber die christlichen Priester irren, und irren deshalb, weil sie nicht bedenken, daßderBuchstabe t'ödtet. Weit entfernt von der Annäherung der Christen an die Bekenner des Mosaischen Glaubens den Untergang des Evangeliums zu fürchten., sind wir überzeugt, daß der einzige Grund, warum die Christen in der Liebe und Achtung gegen ihre jüdischen Brüder nicht schneller fortschreiten, darin zu suchen ist, daß die Verleugnung Christi in der Christenheit noch so allgemein ist. Aber das ist ein Vorwurf, der noch immer nicht laut werden darf. Wie es den Hochmuth der Pharisäer verletzte, wenn Jesus sie entartete Söhne Abrahams nannte; so zürnen, die christlichen Hohenpriester und Schriftgelehrten, wenn Einer ihnen vorhält, daß ihre Kirche des Namens einer christlichen nicht werth sei. Dm Inden fahren unsre Geistlichen fort vorzuwerfen, daß sie Christus verleugnet; auch gegen die römischen Christen richten sie diese Anklage. Aber sie thun dies nicht aus Erkenntnis) der Wahrheit, sondern um sich über ihre Brüder zu erheben." Berlin, im Aug. Wir lassen hier noch einen älteren Artikel der Spen. Zeit. folgen, welcher einen legislatorischen Beitrag zur Anwendung des neuen JndengesctzeS liefert.. ,,Das Justiz-Ministerialblatt enthält die am 9. d. M. von dem Jnstizminister erlassene Instruktion für die Gerichte wegen des, bei Beglaubigung der unter den Juden vorkommenden Geburts-, Heiraths- und Sterbefälle zu beobachtenden Verfahrenst Danach hat jedes Ortsgericht drei festgebundeue Register, das eine für die Heiraths-, das andere für die GeburtS- und das dritte für die Sterbefälle anzuschaffen. Wegen der äußeren Form dieser Register, der Aufnahme und Prüfung der. Anträge ist nach den Vorschriften der Instruktion vom .10. Mai (wegen der bürgerlichen Beglaubigung n\ bei christlichen Dissidenten) zu verfahren. Der Richter muß sich, nach der neuesten Instruktion, vor Allem die Ueberzeugung verschaffen, daß die Person auf welche sich der Antrag bezieht, ein Jude ist. Wo es sich nur Beglaubigung, einer Heirath handelt, ist vor Erlaß des Aufgebots außer der vorschriftsmäßigen allgemeinen Prüfung sestzustellen, daß der Bräutigam ein Inländer ist, und außerdem sind im Pesenschen die nicht natnralisirten Juden zur Einreichung des gesetzlichen Trauscheins anzuhalten. Ist der Bräutigam ein ausländischer Jude, so darf, in Gemäßheit der Verordnung vom 28. April 1841, mit Erlaß des Aufgebots und Beglaubigung der Heirath selbst nicht anders verfahren werden, als wenn Ersterer ein gehörig beglaubigtes Attest der Ortsobrigkeit seiner Heimath beibringt, nach welchem es ihm, den dortigen Gesetzen zufolge, erlaubt ist, eine gültige Ehe mit der namentlich zu bezeichnenden Ausländerin im Auslande zu schließen, so daß bei seiner Rückkehr in die Heimath der dortigen Mitaufnahme seiner Ehefrau und der in der Ehe etwa erzeugten Kinder nichts im Wege stehe. — Bei Beglaubigung von Geburten ist genau sestzustellen, ob der Vater des Kindes — bei unehelichen Kindern die Mutter ein Inländer ist, und diese Ermittelung in das. Register auszunehmen , weil hiervon die künftigen Rechte des Kindes abhängen. Im Posenschen ist bei ehelichen Kindern noch besonders zu vermerken, ob der Vater zur Klasse der Natnralisirten gehört oder nicht. — Die Gebühren für diese Beglaubigungen sind nach den, in der Instruktion vom 10. Mai gegebenen Bestimmungen sestzusetzen.^ (Phönix.) De st e r r eich. . Aus Mahren, lr Sptbr. Aus zuverlässiger Duelle kann ich Ihnen mittheilcn, daß unser neuer .Landrabbiner beim Laudesgubcruium sich um die Bestimmung eines Prilfungsmodns für Rabbinatökandidaten verwendet habe. Dieser Schritt ist sehr löblich und man giebt sich der Hoffnung hin, daß eine Prüfungskommission, der Hirsch Präsidien wird, werde eingesetzt werden. Nur wünscht man, daß kein büreaukratischcr Geist vorherrschen möge. ■— In seinen Predigten hat Hirsch erklärt, er werde für die Aufrechthaltung des Sabbats Sorge tragen, was in Mähren sehr leicht auszuführen ist, da die Juden zumeist in einem Ghetto leben. Allerdings müßte für eine geistige Beschästigung gesorgt wer-

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