Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1847-09-17 · Heft 38 (17.9.1847) · p. Seite 298

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 38 (17.9.1847)
Date
1847-09-17
Page
Seite 298 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2360092-2360472-2360511--6074-3533496
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

298 Administration der dortigen israelitischen Gemeinde bil-- Ut den..Exequlor testamenlL Zn gleichem Unterstützungszwecke sollen anßerdenr noch 8000 ff. nach dem Tode der ersten geschiedenen Frau deS Testators auf Zinsen ansgestellt werden. Ich brauche wohl nicht zu sagen, daß diese Stiftung zu dem bekannten Verein für jüdische Hal^werkstehrling.e re. in München in keiner Beziehung steht. — Als ich kürzlich eine Nummer des Korrespondenten p. u. f. D. in die Hand nahm und unter den Privat- 'bekatttttmachungen mit mächtig großem Druck die Aufschrift ersah „Zur Beachtung für israelitische Schullehrer", war ich freudig überrascht. Hattoh! .dachte ich, blühet diesen armen Schluckern auch ein Glück! etwa eine großartige Stiftung von einem jüdischen Reichen zur Unterstützung ihrer Hinterbliebenen, oder eine Preisbewegung! mindestens eine sehr gute Stelle! aber was las ich? ein lieber Freund, Vorsteher von Mitwitz in dem berühmten Gebirg bietet ohne allen Witz eine Schulstelle aus, die monatlich baare 4 fl., mitWorten vier Gulden abwirft und fliegende Kost noch obendrein, vielleicht auch noch ein gutes Trinkgeld. Ich habe das Ding ausgerechnet, der glückliche Empfänger dieser Stelle kann jeden Tag eine Maaß Bier trinken und es bleiben ihm noch 2 kr. übrig, wenn er sonst keine Bedürfnisse hat. In der That soll auch wirklich kein,Lehrer das Herz gehabt haben, sich um diese reiche Pfründe zu bewerben, ein RabbinatS-Kandidat, aber leider ein verunglückter, soll der Glückliche sein , der sie .erhält, r— - Von sonstigen Vorkommnissen und Thatsachen habe ich Ihnen noch folgendes zu berichten: In dem Schul- Lchrcr-Seminar zu Schwabach wurden Heuer zwei Israeliten ausgenommen, ungeachtet sie den früher geforderten muflkalischeu Leistungen in: Orgclspiel und Generalbaß nicht entsprechen konnten. Das war auch zu viel verlangt, aber mit Recht fordere man Tüchtigkeit im Violmspiel und Gesang, und darin sollten sich angehende Lehrer, wollen sie einst gute Stellen erhalten, zu vervollkommnen: suchen. Jede Ausschreibung einer guten' Stelle muß ihnen dies zeigen. Von einer Religionsprüsung ber dem dortigen Rabbiner Wechsler aber wurde gänzlich Umgang genommen, was gewiß nicht im Sinne des Gesetzes ist. Wechsler entfremdet sich aber auch überall durch sein euren trisch es Wesen und sein Ankämpsen gegen die unerläßlichsten Forderungen der Zeit, den Behörden und öffentlichen Stellen. Auch haben sie bei demselben keinen Unterricht zu nehmen. Dafür kann und wird er um so eifriger dem Unterrichte seiner: Bachnriw, deren er eine kleine Schaar um sich versammelt Hai, obliegen. -r- Kürzlich sammelte wieder reisend und reißend ein fränkischer Vorsänger für die Bewohner Jerusalems in unserer Gegend und seine Persönlichkeit soll, wie er selbstxsagte, sehr viel zum Gelingen einer reichen'Sammlung beigetragen haben. — Bei den kürzlich abverlangten Fassionen älter Schulstellen warm auch die der israel. deutschen Schulen begehrt. Die Religionslehrer-Stcllen wurden wieder außer Acht gelasstn. Mau vermuthet daher, der ausgestellte Grundsatz, daß sich der Staat um'sie als Cvufcssions-- austalten wenig kümmere, werde auch ferner festgehalten werden. — Bei der Vertheitung der Theueruugszuläge an die Schullehrer hatte sich der Religionslehrcr Kohn in Armitzhosen mit noch einigen seiner Kollegen an die allerhöchste Stelle um Thcilnahme an jener gewendet, wurde aber abschlägig beschicdeu. Sie gehöre nur für die deutschen Lehrer. Die Herren haben ihre Sache zu gilt gemacht. Hätten sie sich au die Krcisregierung gewendet, so wurde ihnen wie einigen andern Religionslehmn willfahrt worden sein. — Der Prozeß des Rabbiners Selig mann in Kaiserslautern in der Pfalz ist zu seinem Gunsten entschieden worden. Am Sabbat Tabak geraucht »zu haben, konnte man . ihm nicht erweisen und die andern Anklagcpnnkte wurden nach emgeholtcn rabbinischeu Gutachten nicht erheblich befunden. — Die lieben Oettinger sind mit ihrer Klage wegen verweigerter Theilnahme an dem, dem Fürsten gebrachten Fackelzug Seitens der Bürgerschaft abgewicsen worden, der Faekelzug sei freiwillig von der Bürgerschaft reranstältet worden. Man weiß, es giebt auch eine befohlene Freiwilligkeit, wie verbeten nicht verboten ist!— In der Nähe von Mt. Erlbach war ein jüdisches Kind einer christlichen Frau in Pflege und Wartung gegeben worden. Das Kind starb kürzlich. Da nahm die Bäueni, den Leichnam auf deu Rücken und trug ihn nach Furth, wo er auch zu Grabe bestattet wurde. Hier haben Sie Alles, was in diesem Monat nur irgend mittheilenslverth bei uns sich begeben und mir zu Ohren und zu Gesicht gekommen ist. Ist es nicht viel, so ist cs doch Vieles! — K. -..Posen,- 25. Aug. (Schluß.) Mit h. 24 beginnen die „Bestimmungen für das Großherzogthum Posen" und wird hier vor Allem die bereits vierzehn Jahr alte. „Unterscheidung in natnmlisirtc und nicht natmalisirte Juden" als bleibend und bestehend publiciri. Wieder r ein Unterschied. Lassen Sie uns einmal die Differcnzenleiter von oben herabstcigen. Zuerst der Unterschied zwischen Inden und Christen überhaupt. Wollte man diesen schwinden lassen, so würde es gar keines „besondern Judengesetzeö" b-edürfen. So lange der Staat aber ein solches noch für nöthig hält, so lange giebt ec zu erkennen, daß er seine jüdischen Unterihanen nur als Stiefkinder betrachtet. — Nun aber werden 4) So alt wie das Gesetz vom 1. Juni 1833.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.