Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1847)
- Date
- 1847-09-03
- Page
- Seite 287 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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- 287 Bürgerrecht erst in Wirksamkeit, bisdahin genießt der Aufzunehmende dahier nur Gastcecht, unter den Bestimmungen des Staates. Innerhalb des ersten Jahres muß der Bau jedenfalls in Di griff genommen weoden. „Das etwa hinterlegte Geld-Kapital, verzinst die Stadtkaffe zu 3äo iimb nach Vereinbarung des Hinterlegendenden mit dem Gememderath und engern Bürgerausschüsse sollen allmälige Heimzahlungen des hinterlegten Kapitals erfolgen, nach Maßgabe des Voranschreitens des Bauwesens. Diese Frage wurde ein stimmig bejahet. ■ ■ . 9. Frage. Soll gemäß dem Entwürfe des §. 4 ferner fortgesetzt werden? Der Aufzrmehmende hat sich glaubhaft auszuweisen über die ordnungsmäßig erlangte Befähigung zum Betriebe des Großhandels, der Fabrikation, der Spedition, der Wechselgeschäfte oder einer andern, einen genügenden Nahrungszweig bildenden Wissenschaft oder Kunst. .Diese Frage wurde einstimmig bejaht. (Beschluß folgt.) Oesterreich. Ungarisch-Brod, im Aug. Unser verehrter Landrabbiner Hirsch hat folgendes Schreiben an den Hm. Rabbiner und den Hrn. Vorsteher W. Frankel unserer Gemeinde erlassen: ,,Nachdem der Landesrabbiucr im hoffenden Hinblick auf göttlichen Beistand das Landrabbinat.. angetreten, ist cs ihm ein lebhaftes Bedürfniß, Ihnen, meine Herren, herzlich die Hand zu reichen, und Sie zu bitten, sich mit ihm im Geiste nDN jh, im Geiste der Wahrheit, des Rechtes und des Friedens zu vereinigen, Misere gemeinsamen Heiligthümcr n".) rrraj) min der Gottes lehre, deS Gottesdienstes und des in Liebe geschlossenen Gemeindebnndes zu warten uud zu Pflegen, und mit dem Aufgebote aller unserer Kräfte immer mehr dn Blnthe und dem Ziele näher zu führen, die daS Heil unsers ganzen Gemeinwesens bedingen. Zunächst ist eS jedoch erforderlich ihm eine möglichst genaue Kenntniß der jetzigen Zustände Ihrer Gemeinde zu verschaffen, und sieht derselbe daher die getreue und möglichst ausführliche Beantwortung nachstehender Fragen, binnen 4 Wochen entgegen. A. Welches ist der gegenwärtige Stand des dortigen Schulwesens? / a) Wie viel schulfähige Kinder im Alter von zurückgelegtem 5. bis zurückgelegtem 14 Jahr zählt die Gemeinde, u. z. wie viel Knaben und wie viel Mädchen. b) Auf welche Weise werden die Knaben in den allgemein bürgerlichen Kenntnissen unterrichtet? Besteht dort eine jüdisch-deutsche Schule, wie heißt der Lehrer? Wie larige ist derselbe bereits im Amte? Welche sind die Untcrrichtsgegenstände? e) Auf welche Weise werden die Knaben in den jüdisch-religiösen Kenntnissen unterrichtet? Besteht dafür eine Schule, oder wird dafür durch Privatunterricht gesorgt? Wie heißen die Lehrer und wenn unterrichten sie? cl) Auf welche Weise werden die Mädchen in beiden Zweigen unterrichtet, was lernen sie, und bei wem? e) Wie viel wird jetzt dort sin den Unterricht der Kinder verausgabt? f) Nehmen alle Kinder an Dem gehörigen Unterricht Th eil, ist Fleiß und Schulbesuch regelmäßig? NB. Ueber das ganze Unterrichtswesen wünscht der Landesrabbiner separate Berichte, 1) von: Hrn. Rabbiner, 2) vom Vorstande, 3) von dm Lehrern. B. Welches ist der gegenwärtige Stand des dortigen SynagogenwesenS? a) Ist die Synagoge im guten Stande? Wird Gottesdienst regelmäßig gehalten? Herrscht Ruhe und Ordnung beim Gottesdienste? 3)) Sind die übrigen synagogalcn Anstalten als Schächter, Mikwcch Sofer, Mohcl, in guter Ordnung? NB. Ueber bnö ganze dortige Syrurgogenwesen wünschet der Landesrabbiner separate Berichte 1) vom Hrn. Rabbiner, 2) vom Vorstande. C. Welches ist der gegenwärtige Stand des dortigen Armen Wesens. a) Wie viele Arme erhalten tit der Gemeinde regelmäßig Unterstützung? Ist für den gehörigen Unterricht der männlichen und weiblichen Armenjugend gesorgt? Wird die weibl. Armcujugend auch in Handarbeit unterrichtet? Wird für das Anhalten der Armersingend zu ordentlichen bürgerlichen Gewerben gesorgt? 3)) Gibt es Wohlthätigkeits-Vereine in der Gemeinde, und welche? Gibt es WohtthätigkUtSstistnngen in der Gemeinde? und welche? Was sind ihre Zwecke und wie werden ste verwaltet? c) Ist die Kranken- und Leichmpftege in gehöriger Ordnung? N. Ist der Leichenhof im guten Stande? Ans welchem Personale besteht die Gemeindeverwaltung, und wie sind die verschiedenen Zweige der Gemeindeverwaltung unter ihnen verthcilt? Ueber alle diese Fragen wollen Sie, meine Herren, thunlichst bald ihren Bericht senden, und dabei auch Gelegenheit nehmen, sich" über einen oder den andern unter obigen Rubriken nicht zu fassenden Gegenstand Ihres Gemeindewesens auszusprechen, dm Sie etwa der Besprechung bedürftig glauben. Nikolsburg, im Juli 1847. Der Landesrabbiner H i r s ch Man giebt sich allgemein der Hoffnung hin, daß der Bericht im Sinne deö Fortschrittes ausfallen werde, zumal der gute Wille des Rabbiners und die lobenswerthe Energie deö Hrn. Vorstehers Frankel dafür zu bürgen scheinen. Unus pro mullis.