Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1847)
- Date
- 1847-08-27
- Page
- Seite 276 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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- 276 - Gemeinde ist, und als solcher alles Güte' und Bessere in Synagoge und Schule mit allem Eifer fördert, wird auch von vielen christlichen Zöglingen der Stadt und Umgegend tesuchL und mehre der Letztem haben sogar Kost und Logis .im Hause. Dies zeugt nicht nur von. den anerkannt tüchtigen Leistungen dieser Anstalt, sondern auch wie die Vornrtheile zwischen Inden und Christen immer mehr schwinden. — Davon möge auch folgendes Zeugniß geben. Bei einer Differenz, die sich dieser Tage bei einem Versicherten der Münchner Feuer-Assekuranz ergab, bei welcher statutengemäß don beiden Betheiligten ein Schiedsrichter und von diesen wieder ein Präsident zur endlichen Entscheidung zu wählen ist, wählte der Abgebrannte, ein Jude, den Advokaten Hrn. Greiner in Ansbach und die Anstalt einen andern christlichen Beamten. Beide aber erwählten wieder als obersten Richter den jüdischen Rechtspraktikanten Hrn. Obermeier in Ansbach. — Bei der Eisenbahn - Sektion zu Gunzenhausen ist auch ein Jude, Hr. H e rz aus Baireuth, als Ingenieur- Praktikant verwendet. Dessen Bruder ist der nicht unrühmlich bekannte Assistent an der Universitäts-Klinik zu Erlangen. Schließlich muß ich noch mein Befremden darüber ausdrücken, daß noch von keiner Seite weder von Fürth noch München re. die jetzige günstige Gestaltung unserer Staatsverhättnisse zu einer Eingabe über unsere gerechten Beschwerden benutzt worden ist» Warum die Hände mnssig in den Schooß legen und mit aufgesperrtem Munde harren auf des Sankt Zeitgeists gebratene Tauben l Deshalb wollen mehre Lehrer, denen man eine Unthätigkeit bei allen Zeitbewegungen nicht zum Vorwurf machen kann, eine derartige Eingabe einreichen und von ihrem Standpunkt die politischen, kirchlichen und Schul-Vcrhältnisse darstellen.. Im nächsten Monatsbericht ein Mehreres darüber. K. Berkiu, 14. Aug. Nachdem die äußern Angelegenheiten der preußischen Inden geordnet sind, richte ich meine Aufmerksamkeit auf das Departement des Innern. Allen Reden und Inserate 11 — selbst denen des geistreichen Fr. v. Bülow — sage ich ein Lebewohl und ziehe mich zurück in die innersten Gemächer des Judenthums. — Ein moderner Linus hat die Reformer in zwei Klassen eingetheilt. Zur ersten Klasse gehören Diejenigen, deren Leben innerhalb und außerhalb des Hauses die Spuren des Jndenthlmrs verwischt hat; diese nennt der Berliner Linus: Reformer -BQ3.pro rvso. Zur zweiten Klasse zählt man. Diejenigen, welche Klos l’y'nwiD ^32 sich als Reformer gerircn, im Innern des Hauses imd des Herzens vrthodor leben. Da übrigens die NG. sich von dein Ganzen der Gemeinde trennen will, so werden wir moderne Peruschim oder Pharisäer bekommen, die in der bekannten Rangordnung der Pharisäer noch keine Stelle haben, gleichsam als wenn 'sie die Fleischwerdung der neuen Synagage wären. — Die hiesigen. Zeichucr sind jetzt kaum zu sprechen. Alle großen Männer des Judenthums lassen sich portraitircn, damit sie mit Ihresgleichen umgehen.. können. Man wundert sich nur, daß genug Pinsel vorhanden sind, um die moderne Gaionim in aussühren zu können. In - einem hiesigen Speisehause sehen Sie alle Rabbiner und Prediger hängen. Sie hängen aber so friedlich neben einander, daß man in der Messiaszeit zu leben wähnt, wo reißende Wölfe und furchtsame Schafe ruhig neben einander leben. — Mit Schmerzen habe ich bemerkt, daß der ZW. in den letzten Nummern mitgenommen wurde. Ein solches Blatt läßt man ruhig liegen und denkt an „äe mortuis nil nisi bene.“ Vielleicht werden Ihre Korrespondenten von Nummer 40 an — nach dem Spruche D'-ymN p — zur Einsicht gelangen. Das beste Mittel gegen diesen ist ebenfalls das temon TO, d., h. die Wissenschaft. — Nach statistischen Nachrichten giebt es in Preußen sehr viele Blinde. Daher der Mangel an Einsicht in Berlin. — Der hiesige Leichenverein sott eine Kopie des Reformvereins sein. * Berlin, 7. Aug. (Schluß.) §♦ 58. (Aufbringung der Kosten.) Die Kosten desKultus und der übrigen die Synagogengemeknde betreffenden Bedürsniffe, zu welchen auch die Einrichtung und Unterhaltung der Begräbnißplä'tze gehört, werden nach den durch das Statut einer jeden Synagogengemeinde naher zu bestimmenden Grundsätzen auf die einzelnen Beitragspflichtigen umgelegr, und nachdem die Heberollen von der Regierung für vollstreckbar erklärt worden sind, im Verwaltungswege eingezogen. Der Rechtsweg ist wegen solcher Abgaben: und Leistungen nur insoweit zulässig, als Jemand aus besondere Rechtstiteln die gänzliche Befreiung von Beiträgen geltend machen will, oder in der Bestimmung seines Antheils über die Gebühr belastet zu sein behauptet. Ob und inwieweit einzelne, zerstreut und von dem Mittelpunkte des Synagogenbezirks entfernt wohnende Juden zu den von der Synagogmgemeinde aufzubringenden Kosten, insbesondere zu den Kultusbedürfniffen beizutragen haben, ist von den Regierungen nach Maßgabe der Vortheile festzusetzen, welche jenen Juden durch die Verbindung mit der Synagogengemeide zu The-il werden. Von neu anziehenden Juden darf ein sogenanntes Eintrittsgeld von der Synagogengemeinde auch an denjenigen Orten, wo solches bisher üblich gewesen, künftig nicht mehr gefordert werden. §. 59. (Armen- und Krankenpflege.) Die der besondern Armen- und Krankenpflege der Juden gewidmeten Fonds und Anstalten, welche schon bisher von den jetzigen und frühern ’ Vorständen der Judenschaften oder Synagogengemeinden verwaltet und beaufsichtigt worden sind, werden auch künftig von denselben, vorbehaltlich des Oberau fsichtsrechts der Regierung, beaufsichtigt und verwaltet; neue derartige Fonds und Anstalten aber nur dann, wenn dies in der Stiftung ausdrücklich bestimmt ist.