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Der Orient · 1847-08-27 · Heft 35 (27.8.1847) · p. Seite 275

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 35 (27.8.1847)
Date
1847-08-27
Page
Seite 275 (sequence 5)
Language
German
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275 jpcTt wüuschenswerth den Männern, welche sich der Jurisprudenzgewidmet haben, ohne bis jetzt eine desfallsige Verwendung futfccn zu kennen. Wir nennen aus Mittelfranken nur die HH. Dr. Fenst und Berlin in Fürth, Olesheimor und Obermeicr aus Ansbach, lauter anerkannt tüchtige Rechtsgelehrte. — Bei dieser Gelegenheit möchte ich studierlustige Jünglinge und deren Eltern auf 'das . Fach der Philologie, das in neuester Zeit bei uns sehr bevorzugt ist und zu dem ja die Juden viele Befähigung haben sollen, aufmerksam machen. Hat doch selbst Preußen dieses Feld dem Juden theilweise geöffnet und so wird Baiern um so weniger Zurückbleiben. Hier wären noch für begabte Jünglinge Lorbeeren zu pflücken und —Brod zu heierl. Unsere Hyper-Orthodoxen, denen selbst, wo es sich um eine Abweichung vom Hergebrachten handelt, ein Dr. Frankel nichts gilt, sind dermalen durch ein von allen Landgerichtsphysikaten ab verlangtes Gutachten über dieMeziza beunruhigt. Sie sehen sich ungern aus dem Schlaft des Gehenlassens gerüttelt, in den sie das bisherige „System" gewiegt hatte. Sie fürchten ein Wicderhereinbrechen der Reologie! — Die Kttltilsgerncittde Cunren th dankt öffentlich der v. Hirsch'schen Stiftungs-Administration für die ihr für Synagoge und Schule zngewendetei, Unterstützungen rm 40 fl. Ist auch die Gabe nicht groß, so verdient sic doch bei der Seltenheit jüdischer Stiftungen zu solchem Zweck und das Andenken des Stifters Hr. Jacob tu Hirsch weilandin München zum daukbaren Andenken hier genannt zu werden. — Aus dem Nechensch aftsbericht in Nr. 50 des Jirtclligenzblatts für Mittelsranken über die Unterstützungskasse für die Hinterlassenen der Schullehrer ist zu entnehmen, daß 25 jüdische Lehrer und ein ständiger Gehilfe bei dieser Anstalt betheiligt sind. Seit längerer Zeit werden jedoch die überall stiefmütterlich behandelten Retigionslehrcr nicht mehr ausgenommen, wodurch sich die geringe Zahl erklärt, denn israel. Schulstellen zählt Mser Kreis bedeutend mehr. — In diesem Monat (2*0 'd) haben unsere Lehrer von der ihnen großmüthigst eingcräumteu Erlaubnis) zur Besteigung der Kanzel, um niD'N deutsch vorzulesen, wieder Gebrauch gemacht. Wie zum Hohr: ist der desfallsigen Bestimmung in der Synagogcn-Ordnung für Mittelftanken. die Clanset bei- 80"gt, sie dürfen jedoch keine Erläuterungen hinzufü- M. Freilich sie könnten Erkläruugeu geben, die der Gcrneinde zu gut und dem Rabbiner deshalb zu wenig gefallen. Man läßt lieber die Gemeinde Jahr ans Jahr em ohne Erläuterungen, und cs bleibt dann auch Altes hübsch unlauter und unklar. — Xtnt was es sich bei uns oft noch handelt, zeige felgender Vorfall: Der Lehrer zu F.^......., einer gebildet sein wollenden und sollenden Gemeinde, chatte mit cmcur Schüler die Behufs der Konfirmation (n^D id) erforderlichen Uebungen und Unterweisungen vorgenvmmen und dafür wie billig die herkömmliche Remuneration beansprucht. Der Vater des Kindes, ein Mann der seine 50,000 f(. vermag, verweigert dies,- behauptend, der Lehrer müsse es gratis thun und die wohllöbliche Vorstanbschast, darüber amtlich befragt, stimmt ihn: bei. Wer wird auch einem Lehrer etwas znbilligen! Allein das kvu. Landgericht spricht ans das Gutachten der Schulinspektion und des Rabbiners dem Lehrer eine billige Remuneration zu, aber wer sollte cs meinen? der unnatürliche Vater ergreift deshalb Rekurs an die kön. Kreisregierung und nochmals wird deshalb das Gutachten eines Rabbiners abvcrlangt und nochmals wird der liebe. Mann den Kürzcrn ziehen. Dagegeu müssen wir tadelnd erwähnen, daß mehre Lehrer an fangen, das Schächtgcschäst handwerksmäßig wie ehemals zn betreiben. E§ ist ein solcher Fall, da manche Vorsteher solchen für den Lehrer einträglichen Geschäften abhold sind, kürzlich zur Cognition der kön. Krcisregiernng gekommen, und diese entschied für die Zulassung, insoweit der Schule dadurch kein Abbruch geschieht. Ater einmal erlaubt (n'nwDb man }n\JtP ]T0) führt derlei zu Mißbrauch und wir sollten überhaupt keine Rückschritte machen. Das Schächtgcschäst ist kein Beruf für einen Lehrer der Jugend. Auch hören wir, daß sich manche Lehrer förmlich zu Hochzcitladern gebrauchen lassen und es ermangle ihnen nur noch der Degen und das am Rocke flatternde rothe lange Band/ um es den alten christlichen Schulmeistern uachzuthnn, die mit den Bauernbnrscheu hoch zu Pferd von Dorf zu Dorf mit ihrem Hochzntsspruch ritten. Müssen wir denn jeden christlichen Unfug nachahmen? Ich glaube wir hätten am jüdischen genug! Aber gerade dieses christliche giebt jedem Uuftlg in den Augen Mancher etwas Romantisches, Nachahmnttgswürdlges und in letzter Instanz sagt man: es ist beim Christen auch so l Der durch unsere Synagogen-Ordnung geordnete Sängerchor findet oft noch Widerspruch , ist überhaupt in den meifh'ii Synagogen unseres Kreises wieder eingegangen. In einer Gemeinde hielt der Lehrer fest daraus trotz aller Hindernisse. Endlich wollten mehre . Eiferer ihnl dadurch den Todesstoß versetzen, daß sie ihren Kindern die Theitnahine daran untersagten. Auf erhobene Verstellung hat aber die kön. Regierung unterm 14. v.M. entschieden, es seien die für die Bersäumniß der Sonn- und Feiertagsschule geltenden Bestimmungen für den in Frage stehenden Gegenstand analog in Anwendung zu bringen resp. .jede muthwillige Verfa'umniß mit 4 fl. Strafe zu belegen. Getreu meinem Grundsatz, Alles aus jüdisches Leben Bezügliche hier zu notiren, habe ich noch Folgendes zu berichten: Das Handelstehr-Jttstitut des Hrn. Kitzinger in Ansbach, der .im Vorbeigehen gesagt auch Vorsteher der 35 *

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