Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1847-08-13 · Heft 33 (13.8.1847) · p. Seite 262

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 33 (13.8.1847)
Date
1847-08-13
Page
Seite 262 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2360092-2360472-2360506--6033-3533410
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 262 - ten beitra gen, woran nur eine barbarische Verfassung ihn hindern, oder-ferne Fähigkeiten schädlich machen konnte! Ew. hochfürstlichen Durchlaucht landesväterliche Huld und Gerechtigkeit ist allbekannt; auch uns ward ja schon so vielfach Ihre beglückende Gnade zu Lheil: unser Kultus erfreut sich der höchsten Unterstützung; unser Geistlicher wurde durch. Ihr Wohlwollen an einer höhern öffentlichen Schule angestellt; Sie geruhten, schon zweimal unser Gotteshaus durch Ihre erhabene Gegenwart zu beehren, was wir wiederholt mit dem innigsten ,, tiefgefühltesten Dank erkennen. Möchten nun Ew. Hochfürstliche Durchlaucht der bisher dethätigten Liebe für Ihre treuen israelitischen Untertanen dadurch die'Krone aufsetzen, daß Höchstdieselben gnädigst geruhen wollten, in dem qu. Ihren Ständen vorzulegenden Gesetze über die staatsbürgerlichen Verhältnisse der Israeliten in dero Landen selbst huldreichst bestimmt festzustellen: Daß dieselben zu allen Staats- und Kommunalämtern berechtigt und befugt sind, insofern diese nicht rein christlichkirchlicher Natur sind. . Wir erharren der Höchsten Gewährung unserer ganz unterthänigsten Bitte um so zuversichtlicher, da ja, wie wir uns in tüssier Unterwürfigkeit nachzuweisen erkühnten, das Landesgrundgesetz uns nicht davon ausschließt, und wir durch den .Erlaß Ihres tzochseligen, in Gott ruhenden Herrn Vaters vom Jahre 1815 mit unfern christlichen Brüdern eigentlich gänzlich gleichgestellt wurden. Mit der heiligsten Versicherung, daß wir Alles auflnelm' würden, uns dieses hohen Gnadenaktes würdig zu bezeigen und der tiefsten Ehrfurcht' und rmbegränzten Liebe und Ergebenheit bleiben wir als Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht ganz unterthäingste Diener: Im Namen der hies. isr. Gemeinde, der Vorstand derselben. Oesterreich. Prag, im Juni. Daß es unsrerer hohen Regierung au gutem Willen nicht fehle, auch die Zustande ihrer jüdischen Unterthanen zu verbessern, und den Schutt und die Trümmer der mittelaltcxlichen Kerkermanern, die noch jetzt jede Annäherung zwischen ihnen und ihren christlichen MiMrgern erschweren und, verhindern, allmälig hinwegzuräumen sucht, hat die Aufhebung der sie allein betreffenden Judenstener gezeigt Um so mehr ist es zu bedauern, wenn die untern Behörden sich nicht nur nicht zum höhern Begriffe deö Staates cmPerschwingen können, nicht die peti tische Durchbildung besitzen, um die. Schädlichkeit der partikulären Gesetze einzusehen, sondern sich sogar von Vorurtheilm und nichts weniger als staatsmännischm Rücksichten leiten lassen. Ein Ghetto klingt den Ohren eines wahrhaft gebildeten Europäers heut zu Tage eben so harmonisch und zeitgemäß, wie etwa Daumenschrauben, Hexenverbrenmrng und dergleichen, die wie ein gespenstischer Traum verschollener Jahrhunderte, wie eine düstere Mythe der Vorzeit unseren Sinnen erscheinen, nur noch in schauerlichen Zauberromanen gut, um in Gesellschaft von Feuerdrachcn und scheußlichen Ungethümen unsere Phantasie aufzuschrecken. Hier in Prag aber ist ein solches Ghetto kein bloßes. Gebilde der Einbildungskraft; Prag, das an Alterthümcrn so reich ist, besitzt auch dieses antike Kabinetsstück in nQlura.. Doch der altes benagende Zahn der Zeit hatte auch an dieses Atterthnm sich gewagt; ein großer Theil der Gemeinde wohnt seit Jahren in der Alt- und Rcu-Stadt, freilich oft unter fortwährenden Anfechtungen von Seiten der Behörden, die aber, selber überzeugt, daß der Raum der einst für die Juden Prags groß genug gewesenen Jrrdenstadt, bei der zahlreichern Bevölkerung und den größer» Bedürfnissen der Gegenwart, nicht mehr anöreiche, momentan einwitligten, oder wenigstens durch die Finger sahen. Nun aber erschien jüngst eine neue Verordnung, die jenes alte Verbot, außerhalb der Judeustadt zu wohnen, in seiner ganzen Strenge wieder erneuern, die Klage aber wegen Mangel an Raum dadurch beschwichtigen will, daß einige an der Wasserseite bestndliche, jedoch meistens abgelegene, enge und schmutzige Gassen (die Vorsicht erstreckt sich sogar so weit, einzelne Häuser, die eine schöne Lage haben, anszuschließen) mehr der Judenstadt ciriverlcibt wurden. Daß wir uns nun mit dieser Vergrößerung der Judenstadt, zu deutsch: Erweiterung unseres Kerkers nicht begnügen, wird jeder leicht erklärlich finden. Den , Gesetzgebern scheint dabei eine talnnrdische Maxime vorgeschwebt zu haben, eine selche ist nämlich, daß bei gewissen Dingen die Linke abstoße», die Rechte aber annähern soll. Nun hat man in der Eile nur Links und Rechts verwechselt; die linke Seite der Straße tvnrde uns zu bewohnen erlaubt und die Rechte ist cs, die unS abstcßt. Man erzählt hier eine darauf bezügliche Anekdote. Zu einem der jüdischen Großhändler soll der Ausschuß einer christlichen Anstalt gekommen sein, ihn um seinen bisher jährlich gegebenen Beitrag anzusprecherr» Er soll darauf geantwortet haben r Meine Herren t Sie irren sich, Sw müssen Rechts gehen. E§ ist im Grunde fein materieller Nachthekj, den wir unsererseits in jener Verordnung zu beklagen hätten. Den Juden kann im Gegentheite nur. Nutzen daraus erwachsen: der Miethzins ihrer Quartiere jn der Judenstadt, die bisher nur von den armen und mittleren Klassen bewohnt war, wird durch die nun darin Wohnung suchenden Reichen gesteigert, und ihr Werth bedeutend erhöht werden; und nur jene christlich eil Hausherren, dellen plötzlich eine Masse von j.heuer vermiethcjen Wohnungen leer stehen wird, müssen darunter leiden. Aber

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.