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Der Orient · 1847-08-06 · Heft 32 (6.8.1847) · p. Seite 252

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 32 (6.8.1847)
Date
1847-08-06
Page
Seite 252 (sequence 7)
Language
German
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es bei der Vor sch ri fL im §. 4'2 d es L rnd es g ru ndgesetz.es zu belassen —, so erkühnen wir uns / ganz unterthänigst zu bemerken, daß wir unserer bescheidenen Ansicht gemäß nach diesem §. durchaus nicht von Staats - und' Komrnunal-Aemtern gänzlich ausgeschlossen sind. Nach §. 41 genießen <llle Unterthanen .gleichen S chutz der Gesetz e, volle Freiheit in^der Mach r'des Berufs und die Fähigkeit zur Erwerbung jeder Art von Eigenthum, — was wohl auch auf jüdische Unterthanen Bezug haben muß, da hierbei von einer Exception nicht die Rede ist. Nach §. 42 wird aber dieser Passus längst insofern beschränkt, daß nur die der christlichen' Religion zugethanen Unterthanen, insoweit nicht ihre Ko nfessio n eine n o th w e n dig e Ausnahme begründet, dieFähigk e i t zu allen öffentwichen Aemtern haben. — Hieraus ergiebt sich somit, daß die jüdischen Unterthanen allerdings nicht zu allen öffentlichen Aemtern berechtigt, keineswegs aber gänzlich davon ausgeschlossen sind, i n so fer n ihre Religion nicht eine nothwendige Ausnahme begründet, was doch wo hl nur bei h ei l i g e n A em tern L e r Fall sein konnte, die reinchristlich-kirchliche Angelegenheiten betreffen. Denn unsere Religion enthält ja durchaus Nichts, was uns außerdem unwürdig machen sollte, pflichtgetreue Diener unsers erhabenen Fürsten und des theuren Vaterlands zu wer-, den; im Gegentheil stellt sie in dieser Beziehung die trefflichsten Lehren auf. Nur Unkenntniß des Jubenthums — unser . ärgster Feind — und die böswilligen Absichten finsterer Zeiten können die Vorwürfe und Schmähungen erklären , die so vielfältig gegen dasselbe erhoben worden. Tausendfach wvr-. den sie schon gründlich widerlegt, — leider nur zu oft ungehört und ungewürdigt. Das Christenthum lehrt keine Pflicht gegen Gott und Menschen, gegen Staat und Regenten, die nicht auch im Judentum enthalten wäre. — Wir wissen Nichts von einer alleinseligmachenden Kirche; selbst der Talmud saztw Die guten Menschen aller Völker werden der Seligkeit theilhaft! (Sanhedrin)'und: Der Heide, wenn er die Sittengesetze beobachtet, ist dem Hohenpriester in Israel völlig gleichgeachtet! (Tr. Sauh. fol. 59) und: Das Landesgesetz ist gleich dem göttlichen Ge setz! (Tr. Berächot Fol. 58), welche Stellen wir in großer Zahl anzugeben vermochten. Wir betrachten überhaupt jeden Menschen ohne Unterschied des Glaubens als unseren Mitmenschen, als unfern Bruder, dem wir Liebe schulden, und achten den großen Stifter der christlichen Religion als einen hochbegabten gottbegeisterten Lehrer, der Millionen unserer Brüder vom blinden Heidenthum zum lichten Gottesglauben geleitet. Der Prophet Jesaia (56, 7.) nennt den Tempel zu Jerusalem: „Ei n Bethaus für alle Völker! und Salomon betet bei dessen Einweihung auch für die fernsten Heiben (1 K. 8.). — Die Gleichheit 2tIler vor dem Gesetze ist gewissermaßen der goldene Faden, der sich fast durch alle mosaische Verordnungen hindurch ziehet. Eben dasselbe Gesetz soll sein für den Einheimischen wie.für den Fremden! (2 Mos. 12, 49. 4 M. 9, 14 u. m. a.) ermahnt der Gesetzgeber 'wiederholt, und.' fordert' er je hie rmd da eine Absonderung der Bekenner seiner Lehre, so wolle man doch ja jene. Zeiten dabei beachten, in welchen Israel lrlngs von Heiden umgeben war^ von denen es bei seiner damaligen Hinneigung zum Götzendienste in mannigfacher Beziehung nothwendig abgeschlossen werden mußte. Ohne jene weise Vorkehrung wäre, wie leicht ersichtlich, das Judenthum wieder untergegangcn, die Geschichte kann es unwiderlegbar bekunden, und somit vielleicht nie ein Christenthum entstanden. Wie will man uns indeß noch heut eine Maaßregel zur Last legen'und dadurch eine Ausschließung von der Wohlthat des Gesetzes rechtfertigen, .die sich vor Jahrtausenden als unbedingt nothwendig herausgestellt? Welcher andere Staat damaliger Zeit hattedenu solch menschliche, gottnähernde, veredelnde Gesetze? Waren es die hochgebildeten Griechen oder staatsklrigen Römer? Haben denn jene Völker, die man so oft als Muster gelten lassen will, sich gänzlich frei gehalten von Verfolgung und Beschränkungen; ja, wir erkühnen uns zu fragen: Haben sich denn die Bekenner der ichristl. Religion im Laufe der Zeiten nie unduldsam uuv verfolgungssüchtig bewiesen? Dit Weltgeschichte ist d as We! tgeeicht! Auch wir denken uns Gott als einen Gott b e r Liebe, als cinkil barmherzigen Vater; aber auch als einen gerechten Richter, als einen Gott aller Völker, allerWelten,- unsere heiligen Schriften können dieß vielfältig beweisen, - und der Grundzug seiner Lehre ist die Liebe, wie namentlich der Ausspruch des weisen Hillel gegen jenen Heiden be- I kündet; Liebe deinen Nächst.e n wie dich s elbß! i Siehe., das ist die ganze Religion, alles Andere nur Erklärung! (Talm. Tr. Sabbat Fol. 3l.). — Der Eid ist uns über Alles heilig; es findet dabei keinerlei Unterschied statt, wo und wem er geleistet wird. Das jüdische Recht bedingt durchaus keine von den vielen Formeln, es /sagt: Sch on Dein Ja sei Ia und D ein Nein Nein! (Trakt. Baba Mezia Fol. 49). — Unser Glaube an dieZeit dcs Messias besteht in der erhebenden Hoffurig, daß einst eine Z e i t a llg e m e i n er G o tt e s er ke ri n tniß u nd allgemeiner Bruderliebe auf Erden kommen wird und die fortschreitende Veredlung und Vervollkommnung der Menschheit spricht ja eindringlich genug für diese große Lehre, — in w elcher sich die Menschen nicht mehr bekriegen und gegenseitig hassen, bedrücken, verfolg e n werden. Die Propheten sprechen häufig von dieser beseligenden Wahrheit, die unserer Religion doch wohl nicht zur Schande gereicht, und der Talmud sagt davon sehr bezeichnend: daß zwischen unserer Zeit und jener durchaus kein weiterer Unterschied sei, al.s daß

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