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Der Orient · 1847-06-18 · Heft 25 (18.6.1847) · p. Seite 196

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 25 (18.6.1847)
Date
1847-06-18
Page
Seite 196 (sequence 7)
Language
German
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196 — Steuerpflichtigen bewilligt, in einem Jahre oder in noch kürzerer Frist entrichten. - Zweitens müsse man, noch über die vom Staatsschätze geforderte ganze Ablösungssumme, einen weitern Betrag von 150,000 K. - M., also nicht weniger als mehr, von den Steuerpflichtigen eintreiben. Diese Beschlüsse machten die aus der Mitte der Pächter gewählten Ausschüsse sofort den nicht wenig betroffenen Gemeinden bekannt. Verweilen wir zunächst bei dem ersten Beschlüsse! Welch ein Recht hat der Ausschuß, die Gnade Sr. Majestät zu paralysi'ren? welch ein Recht hatte er, die Schuldigkeiten von 7 Jahren auf ein einziges Jahr zu lasten? auf ein Jahr, in welchem durch die große Theuerung der nothwenöigsten Lebensbedürfnisse wie durch Stockungen im kommerziellen und industriellen Verkehre die Nahrungsverhältnisse so sehr erschüttert sind, die gewöhnlichen Hilfsquellen der Steuerpflichtigen so sehr geschmälert, . so sehr bedroht erscheinen. Einer so drangvollen Gegenwart, in welcher kaum die notwendigsten Lebensbedürfnisse erschwungen werden, bürdet man die Lasten der Zukunft auf! In einer so schweren Zeit berauben einige Menschen, die für ihre Personen Geld genug besitzen und in schweren Zeiten bessere Geschäfte machenals in guten, die ganze böhmische Judenschast einer k. Gnade, welche auch in weiser Berücksichtigung der ungünstigen Nahrungsverhältniffe verliehen wurde. Hätten die Pächter Dies gethan, um die Schmach der separaten Judensteuern so schnell als möglich zu vertilgen, so könnte man ihren Despotismus noch entschuldigen. Allein diese Menschen, welche sich, wie erwähnt, so mittelalterliche Rechte stipulicten,-sie, die die alte Judeninquisition, den alten Judeneid, die Unterstützung des k. k. Fiskals, insbesondere aber die der Bajonette bei einem Geschäfte in Anspruch nahmen, wo friedliche Vermittlung so sehr am Platze wäre, sie würden lächerlich durch Vorschützung einer solchen Absicht, die sie übrigens keineswegs von dem Vorwurfe offener Überschreitung ihrer Befugnisse und willkürlicher' Erpressung befreien würde. Ebenso gerecht, ebenso weise war es, daß die Pachtgesellschaft um so viel Mehr, als die verlangte Ablösungssumme, zu zahlen beschloß, uud zwar nicht etwa aus ihrem Banquiersäckel, der einen solchen großmüthigen Aderlaß wohl vertragen konnte, sondern aus der Tasche der böhmischen Judenschaft, die, bei der Ohnmacht der Gemeinden in Oestreich überhaupt, keine Widerstandskraft hat und bei^all ihrer Auflehnung gegen ein so willkührliches, unerhörtes Verfahren im Lande kein würdiges Organ findet, um durch selbes auf wirksame Weise gegen den Despotismus dieser genialen Leute aufzutreten. Sonderbar! während die Regierung selbst diese Abgaben für höchst lästig erklärt, während sie, in Anbetracht, daß sie auf den Verkehr und den Wohlstand der Judenschaft, von welcher in Böhmen zwei Drittheile vermögenslos sind, den, nachtheiligsten Einfluß äußerten , eben um die Ablösung zu erleichtern, einen jährlichen Nachlaß von mehr als 30,000 ft. K.-M. gewährt, sagen die hochweisen Steuerpächter Israels, die in der That auch einige Zentner Nieswurz bedürfen: Die Judenschast Böhmens hat noch nicht genug zu zahlen, wir müssen ihr 150,000 fl. K.-M. mehr abjagen, als die Staatsverwaltung fordert. Und diese Erpressung erlauben sich diese Leute abermals in einem Nothjahre! Zum Deckmantel dieser originellen Operation soll der Vorwand dienen, man müsse'einen Theil der Zinsen dieses willkürlich ausgeschriebenen Steuerkapitals zur Pensionirung der Beamten der jüdischen Steuerdirektion verwenden. Betrachten wir diesen Vorwand etwas genauer! Die Beamten, die sich als Werkzeuge der Pächter brauchen ließen, haben eigentlich keinerlei Anspruch auf Ruhegehalt. Es wurde ihnen bei ihrer Anstellung kein Recht auf eine Pension gewahrt, weshalb sie auch eine höhere Besoldung erhielten. Die Regiekosten dieser Steuerdirektion erhöhen die Lasten der bömischen Judenschaft nicht wenig, indem sie jährlich über 40,000 fl. K.-M. verschlingen, welche ebenfalls von den Steuerpflichtigen getragen werden mußten. Als die Pächter in ihrer wohlfeilen Großmuth die Pensi'onirung dieser Beamten als eine Bestimmung des Ablösungsvertrages vorschlugen, wurde die gemachte Insinuation von der Staatsverwaltung auf eine Weise benutzt, welche die Pächter nicht wenig überraschte. Die Regierung legte nämlich nun erst im §. 20 des genannten Vortrags den Pächtern selbst die Verpflichtung auf, die, nach Ablauf ihrer Pachtung etwa vorhandenen, von was immer herrührenden reinen Ueberschüsse zu einem Pmsionsfonds für die als wirkliche Beamte dienenden Individuen der Steuerdirektion zu verwenden. Dies ist also eine Verpflichtung, welche die Pächter, selbst treffen soll, besonders, da ihnen die Staatsverwaltung in demselben §. 20 die Verpflichtung auflegte, aus dieser letzten Pachtung keinen Gewinn zu ziehen. Uebrigens haben die Beamten der Steuerdirektion für die Pächter gearbeitet, nicht für die Gemeinden, die wohl schon früher von diesen Bla tabgaben befreit worden wären, wenn die Steuerdirektion, statt, wie sie that, von Zeit zu Zeit auf Erhöhung der Lasten anzutragen, ihre verderbliche Einwirkung früher geschildert oder, was noch bester gewesen wäre, die Mitwirkung beiderlei Finanzoperationen verschmäht hätte. Und wie ging man bei dieser Pensionirung zu Werke? Die Regierung selbst hegte den ausgesprochenen'Zweifel, ob sich jetzr, wo die Pächter auf Gewinn verzichten mußten, wo der von denfrüheren Steuerpachtungen herrührende Gewinn längst in die Säckel der Pächter abfloß, reine Ueberschüsse ergeben dürften; um aber solche Ueberschüsse sicher und noch vor Ablauf der neuen Steucrperiode zu erzielen, schreibt man , ohne sich lange zu besinnen , einen Mehrbetrag von- 150,000 fl. aus! Das ist in der That ein geniales, sicher wirkendes Mittel, Ueberschüsse, die bei einer gerechten Verkeilung der Ablösungsquoten gar nicht möglich wären, gar nicht möglich sein sotten, wie mit einem Zauberschlage ins Leben-

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