Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 25 (18.6.1847)
- Date
- 1847-06-18
- Page
- Seite 194 (sequence 3)
- Language
- German
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194 Zuständen für Böhmen einen Damm zu setzen, beschloß die Lstr. Regierung daselbst die separate Judensteuer,.die jährlich an besonderer Vermögenssteuer 125,572 fl. K.-M. an besonderer Familiensteuer 32,928 - - an besonderer Verzehrungssteuer 58,000 - - zusammen also 216,500 fl. K.-M. jährlich in den Staatsschatz führt, in sieben Jahren dergestalt aufzulassen, daß , bei einem jährlichen Nachlasse von 30,924 fl. 34-z. kr., in sieben Jahren eine Ablösungssumme von 649,500 fl. dem Staatsschätze entrichtet werden müsse. Zeigt schon diese Maßregel, besonders aber die Vertheilung der Ablösung auf 7 Jahre, daß es der Regierung um Verbesserung des Looses der jüdischen Steuerpflichtigen, die bisher wie Parias behandelt wurden, angelegentlichst zu thun war, so fehlt es auch nicht an andern Beweisen wohlwollender Vorsicht, um den Steuerpflichtigen die Ablösung dieser Last so viel als möglich zu erleichtern. So befahl die Regierung, jene besondere Judensteuer zuerst auszulassen, „welche auf die Moralität, den Verkehr und den Wohlstand d e r b ö h mi s ch e n I ud e n sch a f t nach der bish eri g e n Erfahrung den n a ch t h e i l i g ste n Einfluß ü bt und nebenbei auch noch auf den ärmeren Juden vorzugsweise lastet." Auch noch in anderer Weise legte die Regierung die Absicht an den Tag, diese wohlthätige Maaßregel auf eine die Steuerpflichtigen möglichst schonende Weise ins Werk zu setzen, und gewiß hätte sie ihr Ziel erreicht, wenn nicht einige Geldmänner, welche die Gelegenheit nicht verabsäumen wollten, in die Finanzen der großen Monarchie einzupfuschen, diese wohlwollenden Absichten untergraben hätten. Mr müssen hier einige Schritte in der Zeit zurückgehen, um den Schlüssel zu einem Verfahren zu finden, das in der Geschichte der modernen Finanzkünste in der That beispiellos ist. Die Kunde, daß Se. Maj. die Aufhebung der besonderen Judensteuern beschlossen, hatte unter der böhmischen Judenschaft, wie leicht begreiflich, den größten Jubel, die dankbarste Anerkennung hervorgerufen. Man freute sich, daß die alten Fesseln brechen, daß die Gewissen nicht mehr als Steueroblekte behandelt werden sollten, besonders aber, daß man die Aussicht habe/schon in sieben Jahren von der Herrschaft der jüdischen Steuerpächter befreit zu werden. In allen.Synagogen Böhmens wurden Dankgebete abgehalten, und, um ein douerndes gemeinnütziges Denkmal der „kaiserl. Gnade" zu errichten, bildere sich ein Verein zur Heranbildung und Unterstützung israelitischer Handwerker, der binnen Kurzem in Thätigkeit trat. Zu gleicher Zeit ging eine. Deputation der reichsten Juden Böhmens nach Wien, um sowohl.Sr. Maj. als auch den Ministern und andern Großwürd^ntragern ihren tiefempfundenen Dank für die endliche Lösung der alten Fesseln und Bande zu Füßen zu legen. Diese Deputation war für die böhmische Judenschaft verhängnißvoll. Als nämlich die Deputirten auch dem Finonzminister, Frhrn. v. Kübeck, ihre dankbare Aufwartung machten, warf Dieser den Wunsch hin, die böhmische Juden-! schaft möge womöglich die auf sieben Jahre berechnete Ablö-! sungssumme mit einem Male ablösen. Die Motive dLests jj Wunsches, der vielfach gedeutet wurde, mögen hier unerörtect! bleiben. Es war das Wort eines Staatsdieners, das, dem! kaiserlichen Privilegium, die Steuer in sieben Jahren zu fll- 1 gen, gegenüber, keinerlei Bedeutung hatte. Anders jedoch dachten einige der Deputirten. Kaum t hatten Diese das Wort Sr. Excellenz vernommen, so l>eh schlossen sie auch schon, um dem mächtigen Finanzmnuster dienstwillig zu werden, auf die kaiserliche, so wichtige Gim- 'f denfrist und auf alle mit derselben verbundene Vortheile zu verzichten. Die großen Männer in Israel, welche diesen / denkwürdigen Beschluß faßten, waren die Pächter der jüdischen »*' Steuern, mit welchen eben die Negierung das schriftliche Ue- I bereinkommen über die in sieben Jahren zu bewerkstellig«»^ f- Ablösung geschlossen hatte. Sie harten schon damals alles fl Mögliche angewendet, um die Gnade, welche die Regierung Ir der böhmischen Judenschaft zudachte, more solito zu beschnri- W den. Leider schloß die Negierung, gewohnt, mit den Pach- Mtern der Judensteuer oder ihrem Instrumente, der jüdischen l Steuerdirektion, über die Judenabgaben zu verkehren, diese % Pächter von der wichtigen, für so viele Lausende folgemeil chen Verhandlung nicht aus. So ereignete sich denn der denk- -i würdige Fall, daß die Pächter, die doch wahrlich die Last der l böhmischen Gemeinde nicht verminderten, die', wo so viele Seufzer erpreßt wurden, Gewinn suchten, gerade da, wo ntan | sie mit Nachdruck fern halten sollte, zu Vertretern der Ge- | meinde erhoben wurden! Die Folgen dieses unglückseligen Vertrauens blieben nicht aus; sie zeigten sich zunächst in dem Vertrage, welchen die Negierung über die Ablösung mit die- | fen Steuerpächtern einzugehen beschloß. Bei aller Vorsorge | der Negierung, die Ablösung, wie bereits erwähnt, so schonend als möglich ins Leben treten zu lassen, wußten doch die |' mitpaciscirenden Pachter unter allerlei patriotischen Vonväa- I den dftse Absicht zu eludiren. Sie schwärzten mit pfiffiger Be- U rechuung in diesen denkwürdigen Vertrag Bestimmungen ein, E welche der wohlwollenden Negierung den Boden abgrabm U und so dieses Aktenstück, das ein Denkmal moderner Finanzm Weisheit sein sollte, zum Denkmal mittelalterlicher Institute 8 machen. §} Die Pächter waren nämlich darauf bedacht, ihre Macht 8 Leuchten zu lassen und in dem böhmischen Israel eine Zeitlang I die Rolle eines Finanzministers zu spielen, eine Rolle, bie I auch für ihre Zukunft folgenreich sein konnte. Bei diesen per- V sönlichen Rücksichten konnte freilich das Wohl der preisgege- V denen, ohnmächtigen Gemeinden nicht beachtet werden. Die 8 Vertragsvcrhandlungen so wie die Vertragsakte selbst bewei-- § fen Dies klar und deutlich. Die Finanzpächter hätten als W Mitpaciscenten die zehnfache Pflicht gehabt, das beispiellose 8 Vertrauen, das die Regierung ihnen zu schenken geruhte, zum jj’ Besten der Gemeinde anzuwenden und, da das Wohlwollen der Regierung ihnen offen entgegenkam, dasselbe zu Erlangung jj?,