Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1847)
- Date
- 1847-05-28
- Page
- Seite 171 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 171 — vorhandene Kontrast heraus, daß, was im Gesetze gepflegt und gefördert, in den Motiven 'vielfach dem Haffe und der Verachtung preisgegeben wird. Was uns anlangt, so weisen wir die wdhlgemeinte Förderung sowohl wie den Haß zurück, überzeugt, daß beide auf irrigen Voraussetzungen beruhen, deren Erörterung freilich hier zu weit führen würde*). - Was uns aber bei der Erinnerung an jene Bewegung der Gemüther im Jahre 1842 gern verweilen läßt, ist eine Erwähnung derselben in der trefflichen, den Motiven einverleibten Denkschrift zu Gunsten der allgemeinen Wehrpflicht der Juden. Diese Ausführung ist eine wahre Oase unparteiischer Wahrheit in der Wüste dieser Motive. Wir wissen nicht: hat hier ein anderes. Auge geforscht, hat hier ein anderer Geist gewaltet, als in dem Uebrigen? War es der Geist von 1812, der Befreiungskriege, der Geist der Freiheit und Gerechtigkeit? oder Lag es eben nur in der Natur der Sache, daß man einen andern Weg einschlagen mußte um in den anderen Fällen zu der Ungleichheit des Rechts, als in diesem um zu der gerechten Gleichheit der Pflicht Zu gelangen? So, viel ist gewiß, daß ln dieser Denkschrift der gleichen Tha'tigkeit und Tapferkeit der im Preußischen Heere dienenden Juden i mit ihren christlichen Kampfgenossen, daß ihrer Bereitwilligkeit zum freiwilligen Dienst in den Befreiungskriegen das beste Zeugniß ertheilt und daß namentlich ihrem ernsten, einstimmigen Widerstande gegen die Exemtion. vom Kriegsdienste das bedeutsamste Argument gegen eine solche'Maßregel ent- . lehnt wird. Wenn man nun dieselbe Unparteilichkeit der Auffassung zu'allen verwandten Fragen mitgebracht hatte, so hatte man ga-r nicht umhin gekonnt wahrzunehmeu, daß der Widerstand, der sich damals gegen die Ausschließung vom Kriegsdienste, als gegen die schroffste und gefährlichste Konsequenz des Systems der Jsolirung, erhob, doch eben in dieser letzten Konsequenz nur das gefürchtete System selbst, aus dem sie ja ganz folgerichtig hervorging, bekämpfte. Die Bildung halb bürgerlicher Gemeinden mit der gegebenen Möglichkeit besonderer, von und aus den Juden zu wählender Stadtverordneten und mit für die Juden zu wählenden besonderen Schiedsmännern gehört aber ganz in dasselbe System und wird von demselben lebhaften Widerstreben betroffen. Nicht darum fürwahr haben wir auf der heiligen Pflicht derLheilnahme an derLandes-Vertheidigung bestanden um uns innerhalb der Grenzen der Heimath ruhig in politische Ghetto's absperren zu lassen; ja wir würden glauben die damalige Bewegung - in. den Verdacht eine Thorheit oder ein Gaukelspiel gewesen zu sein zu bringen, wenn wir uns jetzt durch Einrichtungen, wie die vorgeschlagenen, auch nur den kleinsten Theil unseres Antheils am Vaterlande und feinem Bürgerleben ohne einen gleich energischen-Widerstand wie damals aus den Händen spielen ließen. Die Gleichheit mit unfern christlichen Mitbürgern, die uns ganz allein den Kriegsdienst werth *) Eine weitere Ausführung findet sich in der Flugschrift : Besorgnisse und Hoffnungen für die künftige Stellung der Juden in Preußen. Von G.' Rie ßer. Hamburg 1842. macht, sie beherrscht in ganz gleichem Grade unsere bürgerlichen Bestrebungen. So wie wir bei aller innigen Liebe für unsere Glaubensgemeinde als solche der Ehre des Kriegsdienstes sofort entsagen würden, wenn man uns zumuthen wollte besondere Kompagnien mit unfern Glaubensgenossen zu bilden, ebenso gelüstet es uns durchaus nicht eine besondere Art von bürgerlichen Gemeinden mit ihnen zu bilden. Und so wenig, wie es unfern gerechten Anspruch auf militärische Beförderung im geringsten beschwichtigen würde, wenn man uns etwa gestattete m Kommando über eine solche aus unfern Glaubensgenoffen gebildete Kompagnie zu führen, ebensowenig sind wir geneigt als Stadtverordnete oder ats S-chiedsmänner für unsere Glaubensgenossen zu fungiren und wir finden die Abnormitäten der letztern Art ganz so unzulässig, wie die der ersteren. , Wer ähnliche Trennungen, wie die beabsichtigten, zwischen der protestantischen und katholischen Bevölkerung des Landes schaffen wollte, würde der-Feindseligkeit wider die Volkseinheit und wider das Vaterland angeklagt werden. Weil unser viel wenigere sind, weil man allenfalls an uns ohne den Staat unmittelbar zu gefährden derartige Experimente anstellen kann, ist darum das' grundsätzlich Verkehrte gerechtfertigt? Wir find über diesen Punkt ausführlicher gewesen , weil er das Bezeichnende des vorliegenden Entwurfs, weil er dasjenige ist, was ihn vor allen Gesetzgebungs-Versuchen unseres Jahrhunderts auszeichnet; wir wollen uns bemühen ln der Behandlung des Uebrigen kürzer zu sein. Ist. das Prinzip, das wir bekämpfen, ist die Ordnung der innern Angelegenheiten auf das, was ganz allein dahin gehört, auf Religion .und Kultus zurückgeführt, so bedarf es in der That zu drn wenigen.Fortschritten, die der Entwurf — für die- Provinzen des Edikts meist nur im Verhältnis zum faktisch em, nicht zum gesetzlichen Zustande — enthält, kaum eines neuen Gesetzes. Die Herbeiführung größerer Gleichförmigkeit ist allerdings wünschenswert!), aber durch ein solches Gesetz wäre sie zu theuer erkauft. Die wenigen Verbesserungen, von-deren Dringlichkeit eine hohe Regierung sich überzeugt hat, wird dieselbe ja gewiß nicht ausgeben, weil die Betheiligten sie nicht mit einer Preisgebung ihrer vaterländischen Zukunft bezahlen^ wollen. Dahin -gehört die Freizügigkeit zwischen den Provinzen, dahin die Abschaffung einer älteren, aus einem jetzt vollständig aufgeklärten Irrthume -hervorgegangenen Bestimmungen wegen Befreiung der Juden von der Pflicht des. Zeugnisses in Kriminal-Sachen, dahin endlich für die Rheinprovinz die endliche Aufhebung des Restes jener kaiserlichen .Dekrete, von denen es längst erkannt ist, daß sie häufiger dem Unredlichen zur Waffe, als dem Redlichen zum Schilde gedienthaben, die auch in Frankreich seit 1818 nach Ablauf der zehnjährigen Frist, für die sie gegeben waren, außer Kraft getreten sind, während die volle Gleichstellung der Juden Ln allen übrigen und politischen Rechten in voller Kraft geblieben und in Blut und Leben des Volkes übergegangen ist, die . 22 *