Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1847
- Issue
- 21 (21.5.1847)
- Date
- 1847-05-21
- Page
- Spalte 331-332 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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332 331 Studien:. Ueber Eide, SchwÄe und Gelübde. -Von M. B.. Friedenthal. -v ' ^.1 eber -7^^ Eide, Schwure (mit Verwünschungen und Flüchen) ilnd Gelübde, - sowie über promissorische eidliche Betheuerungen. Wir haben in früheren Aufsätzen der assertorischen. Eide und Bündnisse gedacht , d-ie zur Erhaltung der socialen Verhältnisse der Menschheit dienen Im Nachfolgendensei es uns' ertaubt, auch die übrigen Eidesarten mit Rücksichtnahme auf die von uns zuerst besprochenen in gleicher Weise vorzuführen. Wenn der Richter kein anderesMttel hat dü Wahrheit zu erforschen, so legt er den Eid-auf. Demselben ist das feierliche Bündniß, beim Eintritt Zn die Ehe, in den Staatsverband, in die Religionsgesellschaft gleich, um Treue und .Glauben zubewahren und das Gedeihen der Bündnisse zu fordern. Dieses besagt, wie wir bereits erklärt haben, die Rechtslehre der Theokratie. Sie ist niedergelegt in dem Choschen Mischpat. . Dagegen schreibt die Religionslehre des Gottesstumts vor die Zulässigkeit der Gelübde, und willkürlichen eidlichen Be- Lheüerungen, deren Enth-riligung ebenfalls strafbar rst, aber von minderer Wichtigkeit als die Eide, welche durch' den Richter auferlegt werden. Dieses wird auch im I-ore Dea erörtert^ Ueber , erstere sind wir ganz besonders verpflichtet, unfern nicht israelitischen Brüdern, unter denen wir wohnen, mit denen wir im Staatsverbande leben, Aufschluß zu geben, was in Betreff der Letz-tern minder der Fall ist, da diese wegen der schwierigen Auffassung leicht zu Mißverst-ändniffen führen konnten. Indessen haben sich auch über sie Gelehrte, wie die Rabbiner Fasse!, Franket und Kirchheim, umfassend ausgesprochen, und manches mögliche Mijrverständniß zerstreut, weshalb sie auch hier nicht ausgeschlossen sein sollen. Mögen die nachfolgenden Aufsätze die etwaigen Lücken ausfülleri, und sowohl unser Gesetz als unsere Religionslehre im hellsten Lichte darstellen. - Schwur. Eid. Der Schwur (rhttTl ist ein mit Fluchen und Verwünschungen begleiteter Eid im Französischen Element, daher auch jurer fluchen, bedeutet. ' Der Eid.ist eine Betheurung dessen, was man sagt, wobei man sich auf Gott den Allmächtigen und Allwissenden, als Zeugen der Wahrheit und als Rächer der Unwahrheit, beruft, im Fr-anzösischen sermvnt. Als die Menschheit sich noch in i-hrer Kindheit befand, wurden Furcht und Bedrohung jeglicher Art angewandt, die Menschen zur Pflichterfüllung zu bewegen und die vorherrschende Sinnlichkeit zu bekämpfen. Man bediente sich daher bei den gebildeten Völkern des Alcerthums der Verwünschungen und Flüche. Diese letzteren sind sonach nicht als Auswüchse des Mittelalters zu betrachten. , Dem forschenden Bücke wird bald klar, daß der Eid bei dem Namen Jehova *): weit wichtiger; ist als alle Verwünschungen und Flüche. Der Fluch zieht die Strafe schon auf Erderi, der Eid .aber den Bann, in die Ewigkeit nach-sich. Die Strafe bes falschen Eidschwures verwirklicht sich schon in' dieser Welt, die. Strafe des Eides aber dauert über die Zeitlichkeit hinaus. /Wenn Lüge und. Treubruch 'diesseits bestraft-werden, .so reicht die Strafedes Meineides, gleich der des Götzendienstes ..unv der . Gotteslästerung, in die Ewigkeit hinaus, denn der Schwörende hat bei dem, Namen Gottes eins Unwahrheit, beth-euert, und der Allwissenheit Gottes gespottet, was einer Lästerung gleich zu achten ist. , Gott, als Princlp des Urguten, bedient sich nur der Bestrafung des Bösen als eines Mittels zur Besserung; darum ist jedes Fluchen bei. seinem Namen streng verboten, und desselben sich zu selbstsüchtigen Zwecken zu bedienen ist beinahe als Lästerung anzusehen, und nur nach der Lehre der Religion bei völliger Unwissenheit oder bei gegründeten Verdächtigungen Mäßig. Verwünschungen und Fluches sind folglich zu. vermeiden, es sei denn, der Schwörende stünde noch auf der niedrigsten 'Stufe der Kultur, öder wenn der Verdacht eineh.bereits früher von ihm begangenen Verbrechens vorliegt. ■ Besonders unangemessen ist es den Namen Jehova's, oder eine seiner Eigenschaften bei den Verwünschungen und Flüchen vorzuführen, wenn nicht bereits Versündigungen oder Abwehr vom Verbrechen vorangegangen sind. Hingegen bei schuldlosen und unverdächtigen Personen , ist der /-j ohne Flüche oder Verwünschungen vorzuziehen, und eine mäßige Einsicht erscheint hinreichend, den Schwörenden zu überzeu- 'gcn, daß der Eid der wichtigste sei. Der wahrhaft Meineidige wird stets von Gewissensbissen gefoltert und verfolgt, und seine Einbildung spiegelt ihm unaufhörlich die Strafe Gottes vor. Nur Unwissende und Kinder werden durch Furcht und Bedrohungen geleitet, sowie das böse Gewissen durch angedrohte Strafen zur Besserung geführt wirdz der Unschuldige und der mit Überzeugung Handelndeso wie der über die Folgen seines Lebenswandels Unterrichtete, wird, im Hinblicke auf die ihm bekannten Vorschriften der Religion und der Moral, seiner Überzeugung sich hingeben, weshalb denn auch. im alten Testament erwähnt ist, daß der erste Bund (Ex. 24) ohne Verwünschungen und Flüche erfolgt ist, wo hingegen die Vorsehung für rathsam gefunden hat.,, nach den vielfachen Versündigungen in der- Wüste, der Erneuerung des Bundes (27 bis 32) Verwünschungen und Flüche hinzuzufügen, dennoch bedient sich die Tradition um die Verbindlichkeit eines Israeliten, zur Erfüllung des Gesetzes Hervorzu- 1) Jbn Efra sagt: 'jy om bbnü Nin ipttib yna/Jn Wil wnD ib'to l}£'p' N^l ->21 by DE?n "ODH HM '2 'MM ’-ai rj»rj>' p rm atyrj wn non )dj;d '3 ,. .rrty nn’D '..««ri ato 2) Das Fluchen eines jeden Menschen zieht .nach den. Lchrm der Rabbiner die Geißelung nach sich.