Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1847)
- Date
- 1847-05-21
- Page
- Seite 167 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2360092-2360472-2360494--5926-3533195- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
167 errungen! -- Und mit dem Toast, mit dem Ruf nach Emanzipation der Juden! fordern wir nicht Anderes, als daß jene Beweise von Gerechtigkeit ergänzt werden, nach ihrem wahren Geist und Sinn, so daß Niemand mehr Glaubenswegen leiden müsse! — (Großer Beifall.) Ich fordere, daß während Romanisten und Socialisten, Neuheilige und Deisten keine. Gedankentaxe-zahlen, ich der Jude auch nicht gehont sein solle für meinen religiösen Glauben —, und während die Apostel der Johanna Southcote und die Mormoniten des Jvey Smith dem Staate nach ihren besten Kräften dienen dürfen und dafür die verdienten Auszeichnungen und'Emolumente genießen, so fordere ich, daß wir, die Urenkel Abrahams und die Schüler Mosis, nicht mehr die einzige Ausnahme von dieser Regel bilden sollen, — daß wir nicht mehr ausgeschlossen sein sollen vom vollen Recht des freien Mannes, und nicht die einzigen seien, die, obwohl des Staates Lasten tragend, des Staates einz'gen Lohn nicht haben: Gleiches Recht für gleiche Treu! (Lauter Beifall.) Zwar vor etlichen 20 .Jahren , als Katholiken und Dissenters, dasselbe Joch trugen, das uns noch heute drückt, damals konnten wir für unsre Beschwerden keinen Vorzug und für uns selbst kein Recht fordern, das ihnen noch fehlte. Aber jetzt, da das Recht ihnen geworden, warum denn nicht auch uns? (Beifall.) Wir theilten ihre Leiden, ihr Kampf war auch der unsere: soll's nicht ihr Sieg auch sein? und soll ihre Emainipation nicht -auch unsere herbeisiihren? — (Beifall.) Denn hierin wahrlich sind wir gleich! (Hört). Rund um mich her sind viele Männer, gut und treu, und manchen Stamms u. Glaubens, in jedem Auge glänzt der helle Geist, aus jedem Antlitz leuchtet Bruderliebe, auf jeder Stirne thront des Schöpfers Zeichen, daß Gott in seinem Ebenbild den. Menschen schuf! — Ist nun dies Zeichen minder klar, das Ebenbild nicht so vollkommen im Juden als im Christen? (Hört u. Beifall.) Ist der Jude physisch oder geistig umgeeignet zu gleichen Rechten mit seinen Landeskindern andern.Glaubens? — Nein!— (Beifall.) Haben Natur oder Gottes offenbartes Wort eine Scheidewand gezogen zwischen Jude, nnd Christ? Sicherlich nicht! — Denn die Natur zählt den Juden wie den Britten zu dem hochbegünstigten Kaukasischen Stamm und macht zwischen beiden keinen Unterschied. (Beschluß folgt.) Jrrderr irr Konstanz. Zweiter Artikel. Aus unserm ersten Artikel geht hervor, baß im Mittelalter die Juden in Konstanz eine Gemeinde bildeten, und Freiheiten besaßen, die ihnen nicht nur vom deutschen Kaiser, sondern auch vom jeweiligen Papste bestätigt worden, zuletzt im Jahre.1417 von Martin V., dem glücklichen Sohne des berühmten großen Konziliums. Es ist noch nicht genau ermittelt, w:e lange dieser den Juden günstiger Zustand noch währte, vielleicht kein Jahrhundert mehr, denn aus den Jahren 1536 u., f., sind uns folgende trübe Urkunden überkommen, aus welchen ans eine vorausgegangcne gewaltsame Entfernung der. Juden aus Konstanz sich schließen läßt. Nach einer unverbürgten, aber vielverbreiteten mündlichen Kradition, wurden sie noch Lm 15. Jahrhundert wegen den damals geläufigen Beschuldigungen von Brunnenvergiftungen u. dgl. alle in ein einsames Haus gesperrt und verbrannt. Nur Einer, der aus dem Fenster schrie, daß er Christ werden wolle, wurde dem Feuer entrissen, später jedoch folterten ihn Gewissensbisse, und er verbrannte sich nachträglich selbst. Doch min zu unfern authentischen Urkunden. >1. Vögeli (Kronik der Stadt Konstanz) Malt 393 a. Saz der Juden halb. Diewil den bürgern allerlai schaden und gevärliclihait durch der Ju den lihen und zuowaudel begegnet, hat ain ersamer räth gesezt, das kain J u d in ai~ ner woeben mer dann ain naclit hie sin, sunder, welches tags er harkumt, soll er des andern tags widerumc hinweg ziehen. Doch so stat in des burgermaisters gewalt, das er üss redlichen Ursachen, so der Ju d Chaftigs (gesetzliches) ze schallen hätte, dem Jude n noch ain nacht mag zu lassen oder wer, decli nit'on. grosse ursach. Es soll ouch kain würt ainichen Juden mer dann, ain nacht zur wochen beherbergen, er habe dann des vom burgermaister erloubniss. So aber der würt oder Jud das .ubcrseKent, so sollen! si nach des rüts erkantniss gestraft werden. Actum 6 Scpt. anno 1533. 2 Vögel!, blalt 425—426. Ordnung und saz yoii wegen der Juden, durch klaiiL und gross raet gemach et am leisten tag Aprilis anno 1537. Damit der schaden und verderben, das etlichen bürgern üss dem zuostat, das si mit den Juden handlent und von inen entlechnent, ouch anderer unrät, der sich in maneherlai weg darüss zuoträgt, fürkummen und abgestelt werde , so hat ain ersamer grosser und kl ain er rat diser statt Costanz notturffcigs inseheus geton, uueh verordnet und gesezt, das die bürgere und inw.onere zuo Costanz, welche jezo zuo diser zit ainichein J u d e n schuldig oder umb etwas verschriben, ooer sunst haft sind, sich hiezwüschen und naechstkumenden wihnuchten von im ledigen und ine bezalen sollen, domit er kain klag zuo ine gehahen mag Weiher aber das nit taete, der soll ain, monät (30 tag für den monät gerechnet) in fankniss ligen, und darnach bi vermidung witerer straf, darbi ims der täglich rät nach gstalt der Sachen gebieten würt, sich vom Juden ledigen. , Doch so mag er für jeklichen tag und nacht, das ist 24 stund, die er im turn ligen soll, 1 guldin feben;