Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1847
- Issue
- 20 (14.5.1847)
- Date
- 1847-05-14
- Page
- Spalte 313-314 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/8555529-9890729-9890733--4969-3533183- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
313 314 Stadien. Analekten. und Trank zu genießen. Uebrigens wird auch gewöhnlich der ganze Freitag Ti# .„tfb.enb be6 Sabbats^ so wie der Tag vor einem Feste 3-))) ,,Abend des Festes^ genannt, und sind für diese Tage, zur Vorbereitung des Sabbats oder Festes, gewisse Verrichtungen angeordnet und andere untersagt. Dr. B. .Beer. Literarische Analekten. 1. Da in jüngster Zeit, häufig von der Erlaubniß der Hülsenfrüchte am Pesach die Rede gewesen, so erlaube ich mir zu bemerken, daß bereits in dem berühmten Wer^ke, betitelt ONdi r»n'in TDp bby P1DD HD1?."! sich die Worte finden.' b)DN^. nö chn^ pmn nytio pb) onm dnbo nntop ‘ivnb mio pnrD» Der Verfasser dieser schon vor vielen Jahren erschienenen Schrift, die sich übrigens in Polen und anderswo hoher Anerkennung erfreuet, war ein Wilnacr Rabbiner, der gewiß am wenigsten an die jetzigen Zeitfragen gedacht. D. 2. LB. Nr. 13 findet Hr. Nabb. Fassel bei Gelegenheit seiner Beurtheilung des neuesten Frankel'schen Werkes die Ursache, warum die mosaisch-talmudische Lehre für Meineid keine weltliche Strafe hat, sehr einfach. Zuvörderst kann ich nicht umhin zu bemerken, daß es mir unbegreiflich ist, wie so die mos.-talm. Lehre für Meineid keine weltliche Strafe hat, da ja jeder Meineid mit Geißelzüchtigung bestraft wird. (Das Frankel'sche Werk selbst kenne ich nicht.) Was die angegebene Ursache betrifft, scheint es unrichtig, daß der Meineid zwischen den Parteien die Gerechtigkeit nie zu einem falschen Urtheil verleite. Nach mos. talm. Rechte, wenn A unterstützt durch einen Zeugen von B. eine Summe fordert, die dieser läugnet, so schwört B einen Purifikationseid (nyn LMD.l'h). Wäre aber kein Eid vorhanden, so könnte wohl kein Richter sagen, B ist ohne Weiteres frei, da doch A. seine Forderung durch einen Zeugen beweist. Auch nynty (wenn nämlich Jemand, dem irgend ein Gut zum Hüten anvertrauet wurde, sich durch einen Eid, daß es ihm ohne seine Schuld abhanden gekommen, von der Bezahlung befreiet) verleitet die Gerechtigkeit zu falschem Urtheil; denn wäre kein Eid, so würde der Hüter zu nothigm sein, seine Unschuld durch Beweise darzuthun. Ferner ist es ungenau, daß nach mos.- talm. Rechte falsche Zeugenschaft jedesmal dadurch bestraft werde, daß dem Zeugen geschieht, was er der Partei hat thun wollen. Bekanntlich zieht rnnrnoin diese Strafe nach sich, d. h. wenn spätere Zeugen / ohne auf das Faktum selbst einzugehen, be- — Kurze Anzeigen. haupten, die Früher», können bei dem Faktum nicht zugegen' gewesen sein, nicht aber ncSTOn, d. h. wenn die Zeugen über das Faktum selbst streiten, und .wäre die falsche Zeugenschaft noch so evident erwiesen. (Vergl. Mcn'm. Edut Kap. 18, §♦ 6.) D. - Kurze Anzeigen. 13) “inON rto bs nnDD oder Piolegomenon in Libman iCsther. Auctore Js. Reggio. Wien,1841, 12. (Von Moses Mendelson in Hamburg.) Der Name Reggio hat einen guten Klang in der Wissenschaft der Exegese; ober desto bedauernswerther ist es, diesen in vorliegendem Schriftchen nicht wiederzusinden, welches statt wie R. behauptet, das Resultat des einfachen Sinnes, ganz gegen die Meinung der Schrift behandelt ist. Die Fragen sind alle in der alten, jetzt Gottlob nicht mehr geltenden Pesch a tim-Manier; die Antworten aber von moderner Reformerweise. Gleich im Anfänge erklärt Hr..R.,daß Alles was Talmud, Midrasch und Agada in Bezug auf das Buch Ester sagen, von ihm ignorirt werde, und er auf seiner eigenen selbstgeschaffenen Bahn wandere. Auch will er die besten Exegeten nicht anerkennen; der einfache Sinn der Schrift soll sein Leitfaden sein. Wir sehen aber, wie er von diesem Vorsatz nicht geleitet, sondern verleitet worden ist. Er gerieth auf wunderliche Behauptungen, Widersprüche und llngereimtheiten, die mit Recht an die Worte Jacobi's an Lessing erinnern : „Ich behaupte, daß auch der größte Kopf, wenn er Alles schlechterdings erklären, mit deutlichen Begriffen an einander reimen, und sonst nichts gelten laffen-will, auf ungereimte Dinge verfallen muß". — Da aber R. hier gar nicht nach deutlichen Begriffen erklärt, so sind seine Behauptungen desto ungereimter, und der einfache Sinn gänzlich außer Acht gelassen. Wenn auch Midrasch und Agada in Hinsicht der Ha lach ci keine Autorität haben noch haben wollen, so sind sie doch in jeder andern Hinsicht — und oft auch in historischer — von unschätzbarem Werth, wie sie auch von jedem Kenner "benutzt werden. Um nun diese Anklage gegen R. zu rechtfertigen , müßte man das ganze Büchlein abschreiben; da aber der Gegenstand nicht so wichtig ist, auch der Orient seine Spalten nicht dazu hergeben wird, so wollen wir nur einige Proben daraus mittheilen. Seite 15 sucht R. zu beweisen, daß Mardechai der Retter seines Volkes, ein Idiot, ein ganz namenloser ordinärer Mensch aus dem Volke gewesen sei, der gar nicht die Lobeserhebung verdiene, die ihm der Talmud zolle. „Er war DymfifrO, Einer aus dem Volke, ohne Charakter, ohne Würde. Und wenn er am Ende des Buches so