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Der Orient · 1847-05-14 · 20 (14.5.1847) · p. Spalte 311-312

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
20 (14.5.1847)
Date
1847-05-14
Page
Spalte 311-312 (sequence 4)
Language
German
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312 311 Studien. Der Abend nach dem rabbinischen Judenthume. des Abendgebct's in die - Nachmittägsstunden entstand um die eigentliche Abendzeit eine Lücke , welche das religiöse Bedürfniß durch freiwillige Andachtsübung" auszusüllen begann. So ward es endlich stehender Braucht Abends nach Sonnenuntergang ^uud nach dem Aufgang der Sterne noch ein Gebet (das nunmehrige„Abendgebet" n^£>n) verrichten, dessen Ursprung man auf den Erzvater Jakob zurückführte, der, als er während seiner Flucht nach Charan auf einem Steinhaufen übernachtete (i.-SDfcof* 28, 11') das Abendgebet eingesetzt Haben soll". Um der Beziehung auf den Lempeldienst zu entsprechen, ward dieses Gebet auch zugleich als Repräsentant der Opferfettstücke betrachtet, welche die ganze Nacht hindurch auf dem Altäre brannten ". Umfaßt nun die rabbirische Liturgie unter dem Begriff „Abend" (D^) allerdings den ganzen Zeitraum von Mittags halb 1 Uhr. bis nach Eintritt völliger Nacht, so unterscheidet sie doch hierbei, hinsichtlich der verschiedenen Nitualverrichtungen, folgende 5 Perioden, als: 1. NND, „die hohe Besperzeit", von halb 1 Uhr bis 9£ Zwötftheile des Tages vorüber sind sd. i. bei Tag- und Nachtgleiche, um halb 4 Uhr Nachmittags)^. Während dieser Zeit kann bereits das Mincha- (Vesper-) Gebet verrichtet werden, besonders wenn man später durch dringende Abhaltung davon verhindert sein könnte. — II. u3&p nrüD^fbi* kleine (kurze und eigentliche) Besperzeit", beginnt nach Zwölftheilen des Tages und dauert bis Sonnenuntergang. Mit Eintritt dieser Zeit soll das Mincha-Gebet von Rechtswegen verrichtet werden. Am Vorabend des Sabbats soll man wo möglich schon während dieses Zeitsraums jede anhaltende Arbeit unterlassen, mm der Vorbereitung, zum Sabbat sich ganz widgende Erklärung, die Tosafot zu Pesachim 107 a, für die Benennung Miircha giebt, annehmbar zu machen versucht wird.— 15) nicn rrmy rDDn. 16) Dieser Brauch war gegen Ende des ersten Jahrhunderts n. Ehr bereits so allgemein, daß R. Gamlicl in Jamnia das Abendgebet für ein Pflicht gebet erklärte, dem jedoch die im Talmud reeipirte Meinung nicht beitrat, si Berachot 27, b und Maiinuni Hilchot Tesilla c. 1. §. 6. - 17) Berachot 26, b. Oer Talmud leitet dieses von dem Ausdruck D)pD2 her, welches wie Jerem. 7, 16 die Bedeutung ,,und er beteteft habe. (Bergt, auch 1 Mos. 23, '8. Jer. 27, 18. Ruth 1, 16.) 18) Berachot ib. — 19) Der Tag (von Sonnenaufgang bis Untergang, nach Einigen: vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Aufgang der Sterne) wird nämlich in 12 gleiche Theite geteilt, jeder dieser Theite ist mithin nach Verhältniß größer oder kleiner, je langer oder kürzer der Tag ist. Blos wenn Tag und Nacht von gleicher Länge sind, entspricht ein solcher Tagestheil unserer Stunde. Eine derartige Tageseintheilung hatten auch die Babylonier, E g y p t e r, Griechen und Römer; erst mit Erfindung der Räderuhren gegen das 12. Jahrh. wich sie im Allgemeinen der jetzt gewöhnlichen Srundenrechnung. S. Jdeler, Handb. der mach, und techn. Ehronol. S. 84 geh. — men zu könnend - IN. NN^YN &B, „die halbe Vesperzeit". begreift die zweite Hälfte des vorgedachten Zeitraums, also die letzten Zwötftheile des Tages (d.'ll bei Tag- und Nachtgleiche: von | auf 5 Nachmittag an). Wer das Minchagebet gewöhnlich vor Beginn dieser Zeit zu verrichten pflegt, kann von nun an schon das Abend- (Nacht-) Gebet verrichten. (Daher der Brauch m den meisten Synagogen Europas, den täglichen Abendgottesdienst 14 Tages-Zwötftheile vor Nachtanbruch zu halten/ wobei Vesper- und Abend- Gebet gleich nach, einander recitirt werden.) Am Vorabend des, Sabbats können mit Beginn dieses Zeitraums schon solche religiöse Verrichtungen vorgenommen werden, welche für den Eintritt des Sabbats angeordnet sind (z. B. Anzünden der Sabbatlichter^ Haltung der Abendmahlzeit u. dgl.). — IV. TWIDlPn „Dämmerung oder Zwielicht'si von Sonnenuntergang bis zu dem Moment wo 3 Sterne mittler Große (nach andern 3 kleinere Sterne) am Horizonte sichtbar sind "ft Diese Zeit wird als zweifelhaft, ob sie noch zum Tage oder bereits zur Nacht gehöre, angesehen, daher während derselben weder am Eingänge noch am Ausgang« des Sabbats oder der Festtage biblisch verbotene Arbeit vorgenommen werden darf, selbst rabbinisch-verbotene Verrichtungen sind blos in dringenden Fällen gestattet. (Nach mehreren Kasuisten, denen auch R. I. Caro in seinem Codex^ folgt, beginnt indessen die eigentliche Dämmerungszeit nicht mit Sonnenuntergang, sondern erst J Stunde vorSichtbarwerdung von 3 Sternen; daß man am Vorabend des Sabbats bereits nach Sonnenuntergang der Arbeit sich enthalte, ist nach dieser Meinung.nur als „Zugabe vom Gemeinen (d. i. vom Werktage) zum Heiligen" geboten^. — V. DNU d. i. der Zeitpunkts wo'3 Sterne mittlerer Größe (n. A. 3 kleinere Sterne), in derselben Himmelsgegend sichtbar werden; jetzt erst beginnt die eigentliche Nacht, und die gesetzmäßige Zeit das Abeurd-Sch'ma und Abendgebet zu recitiren, so wie am Ausgange des Sabbats und der Festtage wöchentliche Verrichtungen vorzunehmen und am Ausgange des Versohnungstages sund der andern Fasttags Speise 20) Vgl. Jos. AG. XVI. 6, 2. - Der römische Kaiser Augustus befiehlt , „daß man die Juden nicht zwingen dürfe, vor Gericht zu erscheinen a m Sabbat u n d w ähre n d d es s e n Vorbereitung von der neunten Stunde a n (d. i von Freitag Ztachmittags um 3 Uhr an)." — Der französ. Uebersetzer des Josephus, Andilly, hat sich gänzlich geirrt, indem er das griechische (Vorbereitung) auf das Huttenfest beziehen will , welches gar keinen Sinn giebt. — Man stehet aus dieser Stelle, daß Kaiser August liberaler war als gewisse Herren der Gegenwart, welche den Juden den Vorabend des Sabbats nicht mehr als Moment der Ruhe gönnen wollend 21) Maim. Hilch. Sabbat c. 5. §. 4. — 22) Orach Chajim c. 261. 23) Bereits im Talmud (Sabbat 35) herrschte Meinungsverschiedenheit über Beginn der Dämrnerungszeit, vielleicht auf klimat. Verschiedenheit beruhend.

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