Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1847)
- Date
- 1847-05-14
- Page
- Seite 156 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2360092-2360472-2360493--5914-3533174- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
156 solcher kann jedoch nicht weniger als Einen Thaler betragen. Dieser Betrag wird in viertelhalb - oder ganzjährigen Terminen — imieuunierandogegen Quittung — entrichtet. §* 5. Auch werden Extrabeiträge, besonders beim Eintritte der Mitglieder in den.Verein willkommen sein. §. 6. Jährlich findet wenigstens einmal an einem zu bestimmenden Tage eine Versammlung sämmtlicher Vereins-Mitglieder statt. Die Befugnisse der Versammlung sind: a) gegenwärtige Statuten erforderlichenfalls zu vermehren oder abzuändern, so wie. die definitiven Statuten des Vereins in der Folge festzusetzen; d) die Verwaltungsglieder (§.7.) zu wählen und resp. , . zu entlassen z . c) die Rechnung der Vereins - Verwaltung vom vorhergegangenen Jahre, welche detaillirt vorzulegen ist, zu untersuchen , dann re8p. zu justisiziren oder anderweit darüber zu entscheiden. Bei allen Angelegenheiten, worüber irr der Versammlung deliberirt wird, entscheidet Stimmenmehrheit der in derselben gegenwärtigen Mitglieder. Die Verwaltung des Vereins ist fünf bis sieben Individuen, welche in der Versammlung (§. 6.) aus den Mitgliedern des Vereins zu wählen sind, übertragen. *) Die Verwaltungsglieder sind für allen — durch ihre Uebertretung der statutenmäßigen Bestimmungen— dem Vereine entstehenden Schaden verantwortlich. " §. 8. Die Verwaltungs-Deputation hat folgende Befugnisse und Obliegenheiten: 3). Hilfsbedürftige israelitische Knaben, welche sich — mit Einwilligung ihrer Eltern und Vormünder —- zur Erlernung eines §. 1 angedeuteten nützlichen Beschäftigungs- Zweigs anmelden und dem gemäß die erforderlichen Fähigkeiten dazu besitzen, so wie die §. 2 genannten Zeugnisse beibring en, bei einem Lehrherrn oder einer Anstalt in der zu erlernenden Kunst, Wissenschaft oder dem sonstigen nützlichen Erwerbs-Gegenstände, auf Kosten des Vereins, unterrichten zu lassen. Jedenfalls ist die HAssbedürftigkeit des Betreffenden genau zu ermessen / um darnach zu bestimmen, bis zu welchem Betrage der Verein in Anspruch zu nehmen ist. 2) Wenn sich — innerhalb einer festzustellenden und bekannt zu machenden Frist — mehrere Knaben darbieten, deren Unterrichts-Kosten sämmtlich zu bestreiten der Verein nicht vermögend ist, so hat die Verwaltungs-Deputation deshalb schriftliche Umfrage bei allen Mitgliedern zu halten, oder solches in der Versammlung (§. 6) vorzutcagen, auch ein Gutachten über die Fähigkeiten des r«8p. Knaben, so wie, In der Versammlung am 13. April 1830 wurden die zeitherigen einstweiligen Verwaltungsglieder Löw Meyer, Bernhard Beer, Elias Collin, Jsäac Simons»hn und Philipp Elimeyer alsdesiMive Verwaltungsgliebrr bestätigt. welcher von den sich gemeldet, habenden Knaben — sowohl in moralischer, als ökonomischer Hinsicht — zur Annahme am geeignetsten erscheint, hinzuzufügen; die Stimmenmehrheit der Mitglieder entscheidet. . . 3) Hat sie humane Lehrherren oder Anstalten zur Aufnahme israelitischer Knaben mit möglichster Thätigkeit aufzusuchen. . ■ .; 4) Kann' selbige den durch sittlich gutes Betragen und anhaltenden Fleiß sich auszeichnenden Lehrlingen Belohnungen zur Aufmunterung crtheilen, welche jedoch mit den Kräften des Vereins im Verhältniß stehen müssen. .5) Hat sie Alles, was den §. 1 angegebenen Zweck des Vereins befördern und zur fortschreitenden Kultur und Humanität der Israeliten beizurragen im Stande sein könnte, mit möglichster Sorgfalt zu veranlassen und ist befugt, die etwa dabei vorfallenden Kosten, nach Verhältniß des Kasten- Bestandes, aus der Vereins-Kasse zu verwenden. 5) Hat sie jährlich eine allgemeine Uebersicht des Zustandes des Vereins öffentlich bekannt zu machen. . 7) Ist sie ermächtigt über die Anstellung eines Aufwärters und sonstige innere Verwaltungs-Angelegenheiten zu verfügen". Und so schließe ich die geschichtliche Vorführung eines Vereins, der geräuschlos und nachhaltig seit 17 Jahren wohlthätig gewirktder für Förderung der Handwerke und Künste unter den Juden Dresdens unendlich Vieles gethan und noch (Hut, und wenn das Wohl dieser Gemeinde eben darin vorzüglich besteht, daß. das cuswachsende Geschlecht dem Handel und Schacher entzogen werden, so hat dieser Verein das Meiste dazu beigetragen. . Oesterreich. Eperics, 9. April. (Fortsetzung.) K a sch au, die Hauptstadt Oberungarns hat ungefähr 120 jüdische Familien. Nimmt man jede Familie, wie gewöhnlich zu vier Personen im Durchschnitte, so macht es 480 Seelen. Rechnet inan, wenn wir sehr nachsichtig sein wollen, fünfzig Familienväter, die durch ihre Handlungsweise keine Seelen haben, ab — dieFrauen und Kinder, theilm in der Regel die Gesinnungen der Männer und Väter — so bleiben 280 ehrliche jüdische Seelen— wie wir sie, im wahren Geiste des Jndenthums meinen, die aber nur zum Armen-, Gelehrten-, Schacherer- und Handwerkerstände gehören. Darum fällt cs uns nicht auf, warum diese, dem ersten Anblicke nach ziemlich große Gemeinde nicht einmal daran denkt, einen Rabbiner anfzunchmen, ja nicht einmal einen Ordentlichen Lehrer in ihrer Mitte hat! DaS erste erklärt sich aus dem Gesagten. Jene Wucherer brauchen Nichts mehr zu kennen, als Tratten unterschreiben zu lassen, und Nichts mehr zu wissen, als den mäßigen Zins, von - 100—200 zu berechnen, wobei man. so ziemlich mit seinen eigenen Fingern ausreicht. Um ihr Seelenheil