Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1847)
- Date
- 1847-04-30
- Page
- Seite 142 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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— 142 — aus dieser ficffcut(tcf) recht lvohtthätigen Einrichtung mtstehenden Kostenaufwand haben nach der Bestimmung; des königt. Provinzial-Schul-Kollegimns die israel. Zöglinge zu tragen, und wird denselben bei Eröffnung des Kursus das Nähere hierüber uütgecheilt werden". . Uuserm Versprechen gemäß geben wir Ihnen hier einige Auszüge auS d.n neuen Statuten, des (bereits 20 Jahre bestehenden) Armenschüler-BekleiduiigS-Vcreins zu Lissa. — §. 1. Die bisher unter dem Namen ,/Verein zur Bekleidung Israel. Armeiischülcr" bestehende Anstalt führt von nun an nach beigelegter Erweiterung ihrer Wirksamkeit, den Namen ,,Verein zur Bekleidung isr.. Armenschüler und Heranbildung derselben zu Handwerkern" und hat zum Zwecke: a) hiesige isr. Armcnfchüler im schulpflichtigen Alter zu bekleiden und für die .Instandhaltung der, ertheilten Kleider Sorge zn tragen, b) Alle 3 Jahre einen aus der Mitte dieser bekleideten Armenfchüler nach beendeten Schuljahren ein Handwerk erlernen zu lassen. — §. 11. Von den zu cvlcrncntou Handwerken sotten das Glaser-, Kürschner- und Schneideichaudwerk ausgeschlossen sein. — §.12. Auf die Wohlthat, zur Erlernung eines Handwerks , unterstützt zu werden, hat von den bekleidet gewesenen, die Schule verlassenden Armenschülern mir derjenige ^Anspruch , welcher Ä.) den Anforderungen des Vereins, hinsichtlich der Bekleidung genügt hat;!>) die Schule regelmäßig bis zu Ende des schulpflichtigen. Alters besucht hat, und c) das Zeugnis beibringt, sich während dieser Zeit in jedweder Beziehung die vollkommenste Zufriedenheit seiner Lehrer erworben zu Haben. — §. 13. DieBestimmmig, wieviel für jeden Schüler behufs - der Erlernung eines Handwerks verausgabt werden soll, bleibt dem Ermessen des jedesmaligen Vorstandes überlassen; jedoch.. dürfen unter keiner Bedingung mehr als 60 Thlr. dafür verwendet werden, und sind auch davon die Kosten zur Bekleidung während der Lehrzeit, so wie der Freisprechung, zu bestreiten. —. §.-14. Wenn übrigens, in der Vereinskasse durch Mehreinnahme ein solcher Kassenplus entstanden ist, daß nach Bestreitung aller Ausgaben und nach Znrücklegung der in §. 614 *) bestimmten Prämien noch ein Ueberschuß verbleibt, so soll es ebenfalls dein jedesmaligen Vorstände überlassen sein, anstatt von 3 zu 3 Jahren , von 2 zu 2 Jahren re., einen Schüler zum Handwerker heranbilden zu lassen. — §. 16. Haben von den abgehenden Armenschülern, welche der Wohltbat> die Erlernung eines Handswerks, theilhastig werden sollen, mehrere,.gleich gute Zeugnisse, so genießen elternlose, nächst diesen vater- oder mutterlose Waisen -den Vorzug, während sonst das Loos entscheidet. — >4) Dieser?. bestimmt nämlich, daß, um den Verein für die Zukunft noch fester zu begründenzu dem bereits bestehenden Fond, jährlich 10 Procenc. von der Gesammteümahme, zu Kapital zurückgelegt werden soll. §. 16. In dem von dem Vereinsvorstande mit dem betreffenden Lehrherrn, aufznnehmeuden Kontrakte soll namentlich bestimmt werden, daß der Lehrling an jüd. Sonn- und Festtagen^) von vorschriftswidrigen Arbeiten befreit bleibe und ihm auch gestattet werde, einige Stunden der Woche sich noch in den Elementarwisstnschaften anszubitten. — §.17. Der Lehrling steht auch während der Lehrzeit unter der Kontrolle des Vereins- Vorstandes. — Nachdem wir somitaus den ,,Statuten des Vereins zur a) Bekleidung Israel. Armeuschüler und b) Heranbildung derselben zu Handwerkern (in Lissa)" alle ad b gehörende (sämmtlich um hinzugekommene) Paragraphen mitgetheilt haben, so sei uns auch gestattet, über den Verein in seiner bisherigen Gestalt (nämlich als Verein zur Bekl. isr. Armensch.) noch Einiges, und zwar das Nöthigste, zu referircn. — Im Jabre 1826 wurde auf Anordnung der köuigt. Regierung zu Posen m der isr. Gem. zu Lissa, eine zweiklassige Elementar-Arm en sch ule6 7). organisirt. Neben der Besoldung der Lehrer - rc. sorgte die Gemeinde auch sur die Bücher .und alles Andere, was die Kinder zum Besuche der Schule nöthig hatten. Als. sich aber bald darauf auch das Vedürfniß heranSstellte, für die Bekleidung, wenn auch nicht alter, so doch gar vieler Zöglinge der genannten Anstalt Sorge zu tragen, so erließ der damalige Schulvorstand unterm 7. Febr. 1827 einer: Aufruf, worin er die sämmtlichen Gomeindemitglieder ansforderte, durch freiwillige milde Gaben.zur Abhilfe des erwähnten Bedürfnisses nach Kräften beizutragen. Der Aufruf fand Anktang; innerhalb 10 Tagen hatten au 200 Gemeindemitglieder Beiträge gezeichnet, und auf diese Weise trat der ,,Verein zur Bekleidung israel.Armen sch üt er" ins Leben. Während 20 jährigen Bestehens hat dieser Verein , der alljährlich 25 Armmschüler bekleidet, 500 vollständige Winter- und ebensoviel vollständige Sommeranzüge vertheitt und dafür nicht weniger als die Summe von 4000 .. Thlr. verausgabt. Zum Schlüsse des letzten Jahres betrug der Kassenplus des Vereins e. 420 Thlr. -Am 7. Febr. d. I. beging der Verein seine 20jährige Stiftungsfeier^) und mit dieser Feier ist auch die Erweiterung des Vereins d) Was sind das jüdische Sonntage? — Wir hätten Lust, über diesen Punkt an den bevorstehenden Neckar- Thal-Kommers eine bescheidene Anfrage zu stellen. — 6) Diese Schule wurde * *836 in eine fünfklassige Volksschule umgewandelt, als welche sie schon wieder eine Menge von Metamorphosen erlitten hat, ohne aber immer noch dasjenige zu leisten, was sie ihrer Ausdehnung nach leisten sollte, leisten müßte. . An den Lehrern liegt die.Schuld nicht, wenigstens nicht ganz. - 7) . Der vorerwähnte Aufruf trug, das Datum vom 7. Febr., und weil dieser Aufruf zur Entstehung des Vereins den ersten Impuls gegeben, darum wird der 7.'Febr. vom Verein als dessen Stistungstag angesehen.