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Der Orient · 1847-04-02 · Heft 14 (2.4.1847) · p. Seite 111

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 14 (2.4.1847)
Date
1847-04-02
Page
Seite 111 (sequence 13)
Language
German
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111 russisch.-polnische Grenze betrachten, wo es noch einen Leibzoll giebt wenn wir Krakau, wo Oesterreich so ebm für Herüberkommende diesen legalisirt, Mähren, wo die Juden von jedem Fisch, jedem Bissen Brot oder Fleisch eine Verzehrungssteuer zu bezahlen haben, Böhmen mit seiner jüdischen Vermögenssteuer, manche kleine deutschen Staaten mit ihrem Schutzgeld betrachten, so ist die Erscheinung eines civilist'rten Staates, wo nicht nur die Juden emancipirt, sondern auch das Zudenthum als gleichberechtigt dem Staate gegenüber erscheint, wahrhaft erhebend u.nd herzerfreuend. Die Ausgaben für den jüdischen Kultus bilden das 18. Kapitel des Budget-Vorschlages, welcher der Kammer vorgelegt wurde. Die Einzelheiten dieses Kapitels sind: 1 Großrabbiner des Central-Konsistoriums 6,000 Fr.; 8 Provinzial-Großrabbiner zu 3,000 Fr., zusammen 21,000 Fr.; 1 Gemeinderabbiner 900 Fr.; 2 Ge-! memderabbiner zu 700 Fr., zusammen 1,400 Fr.; ingleichen j für 12 zu 6080 Fr., zusammen 7,200 Fr.; ingleichen 17 zu 100 Fr., zusammen 6,800 Fr.; ingleichen 12 zu 300 Fr.; ein Diener 2,000 Fr.; 7 dergleichen zu 1,000 Fr., zusammen! 7,000 Fr.; 6 dergleichen zu 700 Fr., zusammen 4,200 Fr.;! 3 dergleichen zu 600 Fr., zusammen 1,800 42 ingleichen | zu 300 Fr» zusammen 12,000 Fr. Im Ganzen 112 Angej stellte mit 77,500 Fr. Dazu noch Ergänzung, um die Gehalte s der Rabbinen denen der reform. Pastoren gleich zu machen u. | s. w. 57,500 Fr.Z Zuschuß den Dienern des jüd. Kultus! 3,000 Fr.; Ausgaben für die rabbinische Zentralschule, 10,000! Fr.; an die Konsistorien 8,000 Fr.; Zuschuß für Arbeiten an j Tempeln oder andern Gebäuden des jüdischen Kultus 10,000 Fr; | 'Abschlagssumme ans die conlrahirte Schuld zur Errichtung | des Tempels zu Paris in der Straße Neuve Saint-Laurent | 5,000 Fr., mithin die Gesammtsumme von 170,000 Fr. —- > Das Budget von 1818 ist demnach um 43,400 Fr. mehr, welche zur Ausgleichung drr Gehalte dienen. Nun kommen § noch einige Einzelheiten. Sehr schön beschließt Hr. Bloch j die Darstellung der Einzelnheiten dieses Budgets mit den j Worten: „Es scheint uns, daß wenn die Gesittung des neun- | zehnten Jahrhunderts, wenn die Gerechtigkeit und die Huma- | vital und alle Fortschritte eines großen Volkes einst einen l Denkspruch suchen, um ihn auf ihr Panier zu setzen, so würde | gewiß dieser einfache Satz, den ein Minister unsers Landes j im Budget des Staates geschrieben, der schönste sein; er | heißt: Hundert und siebzig Lausend Fr. für die Ausgaben des f jüdischen Kultus." } Einen wahren Gegensatz zu diesem edlen Verfahren Frank- | reichs bildet der Zustand des Judenttzums in Preußen, und jj wahrlich dieses wäre längst an seinem anarchischen Zustande E untergegangen, wenn nicht die große Bildungsstufe der jü- | dischen Preußen, wenn nicht der unverwüstliche gute Kern | über die legalisirte Bestandlosigkeit den Sieg erkämpfte, j Nicht anerkannt vom Staate, nicht unterstützt, obgleich die j Juden doch genug der Lasten zu tragen haben, ist das I Zudenthum ohne Organisation und einer Anarchie hmgegeben, die den Menschenfreund wahrhaft erschrecken muß. ft Das preußische Gesetz erkennt beim Judenthum kein Sakrilegium an, nichts ist ihm im Judenlhum heilig, weder Trauung noch Scheidung, weder das Gotteshaus noch der Gottesacker, weder das Gebet noch der Eid, und es ist nicht nur Jedem erlaubt, für sich zu thun was er will, sondern-auch Lausende in ihrem Gewissen zu verletzen, wenn es kein handgreifliches polizeiliches Vergehen bezeugen wird. Ein Mitglied der R.-V., wahrscheinlich in Übereinstimmung mit diesem Kollegium, hat ein Beispiel gegeben, daß Jeder sich selbst, ohne Geistlichen, ohne Behörde trauen kann; die Trauung ist eia Akt, die jeder nach Belieben verrichten kann, und natürlich ebenso die Scheidung. Weide hören auf öffentliche Akte za sein; denn dem Staat isi's so recht. Der Rabbiner ist demnach weder zur Trauung noch zur Scheidung nörhig, aber - ebensowenig zur Predigt, da jeder Gottes Wort verkündea kann, Jeder wohin er gerufen wird oder von selbst kommt kann des Wort Gottes predigen oder auch gegen dasselbe. Niemand hindert ihn darin. Das der Gegensatz Das kostbare Geschenk. Orientalische Sage von Dr. Wt. Letteris. (Schluß.) II. In dem Haus des Ehepaares festlich sich der Schmerz bewegt, Alle Freunde sind geladen, eh' die Scheidestundo schlägt; Düster ist'ö im scheuen Herzen, hell erleuchtet: ist der Saal, Wie zu lichten, zu verscheuchen, stillend Weh und stumme Qual. Und dein theuern Mann zur Seite, sitzt die liebliche Gestalt, Leicht umflort, doch nicht erloschen, ist des Auges Allgewalt, Und in st iller Sehnsucht lauschend, reitzend mild wie eine Braut, Lispelt sie zu ihrem Gatten manchen lieben, süßen Laut: „Nicht vergessen, nicht vernichtet, sei mein Lieb.eleben ganz, Nicht verwelken soll im Grame mir mein schöner Freudenkranz; Eine Gabe Heisch' ich Arme, ein Geschenk aus deiner Hand, Das mich tröste, wenn mein Leben, wenn mein Gatte mich verbannt. Sieh den Mond in stiller Klarheit, lieblich tröstet er die Welt Mit dem Schimmer, den die Sonne ihm gereicht aus ihrem Zelt; . So auch möchte ich getröstet, wandeln still in meiner Nacht, Ob auch mir die Sonne nimmer, meine Sonne nie erwacht." — D'rauf der Gatte, tiescrgriffen, mit beklommnem Herzen spricht: „Nimm den reichsten dir der Schätze, was nur labt dem Augenlicht;': - Was nur immer kostbar, theuer, dir noch lieb aus schöner Zeit, Nimm es mit in deine Hei Math, in die stille Einsamkeit. Als ein Zeichen, daß mit Schmerzen ich den Ehebund gelöst, Daß nicht Haß, der grollgenährte, mir sein Gift ins Herz geflößt;

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