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Der Orient · 1847-03-26 · 13 (26.3.1847) · p. Spalte 201-202

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
13 (26.3.1847)
Date
1847-03-26
Page
Spalte 201-202 (sequence 5)
Language
German
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201 armen, gehetzten Iudm doch immer wieder zur ungewissen Heimath: im Gebet, dem Lande der Vater zugewandt, der heiligen Stadt, aus der alle Herrlichkeit längst entwichen ■— schlug fern Herz dennoch laut und lauter, wenn er der zweifelhaften Heimath dachte, der Heimath, deren Boden ihm keine Ernten trug, der Heimath, wo seine Väter geduldet und gelitten — wo vielleicht auch er, einst zu ihr zurückgekehrt, wird dulden und leiden müssen! Vaterland! Heimath! süße Namen! Euerem Klange -mögen wir Israeliten am allerwenigsten widerstehen, nun ihr uns nach tausendjährigem Hoffen endlich zur Wahrheit geworden! Nicht mehr gebannt und geächtet von aller Welt, nicht mehr unter dem Doppeldrucke der Beschützer und — der Beschützten, die sich beide den zweideutigen Schutz oft gar theuer, bezahlen ließen, nicht mehr unter dem geistigen Drucke der. Ausschließung und Verachtung uns windend und krümmend — wird sich Geist und Körper meines armen Stammes jetzt erholen, wird seine edlere Natur allmälig wieder in die alten Rechte treten und die letzte Spur der Verkümmerung und. Verkrüppelung für immer schwinden. Euern Spott, ihr Weltlinge ohne Geist und ohne Herz, euern Spott über das verkommene Geschlecht, das einst dem Römer seine Siege erschwerte, das einst den lästernden'und lästerlichen Griechen Furcht ^und Achtung lehrte — euern bösen Spott über mein herabgekommenes Geschlecht, das in seinen besten Zeiten Eroberungs-Gelüst verschmähete, doch geistig— selbst in den entfremdeten Sprossen, die Eroberung einer Welt vollbracht hat — euern Spott, ihr weifen Thoren, gebe ich euch'reichlich selbst zurück! Kennt ihr die Eiche, die stolze, königliche Eiche, deren Laub euere tapfem Krieger schmückt? — Ziehet hin gegen . Norden, wo das Leben erstarrt vom Froste, steigt hinan auf's Hochgebirge, wo der Winter seine Schaeekammern, seine Speicher hat! dort wohnt euch die Zwecgeiche, was Luft und Wärme dem Pflanzenleben sind; dort mahnt euch manch verkümmertes Pflanzerigeschlecht, was freie Lebenslust, was warme Liebe und treue Pflege dem Menschenleben sein müssen: ohne Lebenslust, ohne Licht und Warme verkümmert und verkommt alles Leben! — Und ihr spottet meiner armen Brüder, die unter der Doppellast frühen Alters und überreichen Kummers, oft wohl auch unter der tödtenden Wucht eines schweren Waarenpackes — die edle Haltung freier, kräftiger Männer verloren? — Und seht ihr nicht vielmehr, welchen Muth, welche Ausdauer mein edler Stamm in so langen Leiden bewährte, welche Kraft mein Volk entwickelt hat, als es noch geknebelt und geknechtet war? — Ermesset denn daraus, wie viel edle Kräfte erst der entfesselte Stamm um Preis und Frommen des Vaterlandes fortan entfalten wird!" Ein Ausdruck des Titels ist Res. ausgefallen. Das Wort „Bekenner"' hat nicht den prägnanten Sinn von „Religionsanhänger", den ihm der Vers, beilegt. Möge He. Oberlehrer M. ferner seine homiletischen Arbeiten veröffentlichen, 202 sich aber vor einer allzusklavischen Nachahmung Satorn.on's hüten. Große Kanzelredner sollen unsere Rathgeber, nicht Zwingherrn sein , denen wir die Individualität unseres Geistes opfern. Kurze Anzeigen. 10) Der gerichtliche Beweis nach mosaisch-talmudischeiri Rechte. Ein Beitrag zur Kenntniß des mosaisch-talmudischen Crimülal- und Civilrechts. Nebst einer Untersuchung über die preußische Gesetzgebung hinsichtlich des Zeugnisses der Juden. Von Dr. Z. Frankel, Oberrabbiner. Berlin, 1846. Verlag von Veit u. Comp. Angezeigt und beurtheilt von Rabb. Fkssel. . (Fortsetzung.) . Von S. 13 bis IG spricht der Vers. schöne und wahre Worte über Recht und Lugend, weiß auch wie die mosaischtalmrrdische Gesetzgebung diese nicht verwebt, nicht Eins im Andern durchgehen, läßt und schließt düse geistreiche und richtige Abhandlung mit den Worten: „Tugend und Recht stehen hier also nicht einander gegenüber — die Lugend zwingt hier nicht das Recht zum Aufgeben seiner selbst, die eigene Persönlichkeit erliegt nicht unter dem Drucke der Tagend rc." Es ist dieses eine wichtige Charakteristik der mosaischen Gesetzgebung. Diese gebietet nirgends etwas, welches ein Aufgeben des eigenen Selbst wäre; dämm gebietet die Schrift nirgends: „liebe deinen Feind". Der Haß läßt sich wohl Niederkämpfen, so stehet auch das Lugendgebot da: „du sollst deinen Nebenmenschen nicht hassen in deinem Herzen". Liebesdienste lassen sich auch ohne innere Liebe erweisen, so hat sie auch die Schrift zu Tugendpflichtm gemacht: ^,Du sollst deinem Feinde das Verlorne zurückgeben; sollst ihm beistehen, wenn ,er in Verlegenheit ist; sollst ihn speisen wenn ihn hungert, ihm zu trinken geben wenn ihn dürstet; sollst dich nicht rächen rc." Aber ein Gebot, den Feind zu lieben, wäre ein Verlangen, alle menschliche Gefühle des Innern aufzugeben, und dieses kennt der Mosaismus nicht. Selbst das allbekannte Gebot: „Liebe deinen NebenMenschen wie dich selbst" hat unfern Alten widernatürlich geschienen, und sie haben es negativ wieder gegeben: „Wastzdu nicht willst das dir geschehe, das thue auch deinen Nebenmenschen nicht" (Sabbat 31 a). Es heißt zwar; „liebe dm Fremdling"- aber hier wird dadurch nur der Anschauungsweise der alten Völker entgegengewirkt; diese haben den Fremden gehaßt, nicht weil er ihren widerwärtig, sondern weit er fremd war. Was aber Hr. Fr. in der Anmerkung (S. 15) sagt, daß eine Lugendpflicht niemals zur Rechtöpflicht gemacht wird, scheint mir nicht ganz richtig. Daß der Gläubiger das ih.m vom Gerichte eiaZeantwortete Grundstück, dem Schuldner, mm dieser wieder zu Vermögen kommen sollte, um den Kritiken. Frankens Werk über den gerichtlichen Beweis.

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