Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1847)
- Date
- 1847-03-26
- Page
- Seite 98 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 1× ep/1048155
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— 98 Lenen, unter feen Pächtern der Religion). Man ist übrigens begierig, ob Hr. Dr. Geiger dies Jahr wieder wie ehemals die Mazza-Backhäuser besuchen wird, um die. Tische, Rotthölzer zu besichtigen, man ist nämlich jetzt in ihm irre, ob er eS jetzt wieder vor 9 Iah-, ren hält oder vor 7 Jahren. Vorläufig hat er auf NOO Butter , getrocknetes Obst und Schwefeläther dem GenuA erlaubt, seine vorjährige Erlaubniß der Hütsmsrüchte und des Reises hat leider wenig Beachtung gefunden und wer weiß ob nicht die diesjährige Thcuerung eine Strafe für den Ungehorsam ist. Am letzten HDD Tag wird in seinem Hause, wie im Hause derer, die das Chamez-Genuß-VerboL längst kassirt haben, ganz wochentägig zugehen — und der Bey von Tunis wird in diesem NO! die Emancipation dekretireu. L. s. ' Dreslnu, im März. Oeffentliche Anerkennung verdient in der heutigen Zeit der Noth eine wohlthätige Einrichtung, welche von Seiten der hiesigen israelitischen Gemeinde bereits im vorigen Winter getroffen und Ln diesem wieder erneuert worden ist. Dieselbe läßt nämlich zu einem sehr ermäßigten Preise, zwei Drittel des Selbstkostenpreises/ ein nahrhaftes, gesundes Brot an hilfsbedürftige Arme ihrer Gemeinde verabreichen. Vom 2. Decbr. v. I. bis inclusive den 24. Febr. hatte sie im Ganzen an 5615 Arme 13,123 Brote, zu dem Preise von 3 Sgr. per vier Pfund vertheilt. Breslau, 1. März. (Die königl. Wilhelms sch ule.) Diese Schulanstalt der jüdischen Gemeinde, im Jahre 1800 mit einer königl. Stiftungs- Urkunde versehen, stand bis jetzt unter einem eigenen Obervorstands- Kuratorium aus der jüdischen Gemeinde und unmittelbar unter der Regierung. Schon im Jahre 1824 waren Seitens des Obervorsteher-Kollegiums, des Staates und der Kommune Verhandlungen gepflogen worden, um diese Schulanstalt unter Leitung und Aufsicht der Stadt zu bringen. Die Verhandlungen, welche damals nicht zum Ziele führten, wurden in jüngster Zeit wieder ausgenommen, indem eine gemischte Kommission, bestehend aus den Magistrats-Mitgliedern : Bürgermeister Bartsch, Stadtrath Frobös, unter Zuziehung des Direktor Dr. Schönborn und den Stadtverordneten Dapidson, Lassal, Linderer, Ludewig und Pappenheim angeordnet'wurde, welche diese Angelegenheit berathen und ihr Gutachten dem Magistrat und der Stadtverordneten-Versammlung verlegen sollte. Der Bericht sagt nun, daß aus einer allgemeinen Verpflichtung zur Fürsorge für das öffentliche Volksschulwesen auch bei der gleichen kommunalen Berechtigung der jüdischen Einwohner gegen die Kommune eine rechtliche Verbindlichkeit nicht hergeleitet werden könne. Die königl. Wilhclmsschule sei eine vom Staate im allgemeinen Civilisations-Jnteresse der jüdischen Bevölkerung überhaupt, und nicht blos der hiesigen jüdischen Einwohnerschaft gegründete und eigentümlich organifirte Anstalt und die Last der Unterhaltung könne nicht der Kommune zustehen, da letztere ihrer allgemeinen Verpflichtung genüge , indem sie, was bei Gründung der königl. Withelmsschule nicht der Fall gewesen, auch der jüdischen Jugend alle städtischen höheren, mitleren und Elementarschulen eröffnet hat. Ein Mangel au Unterrichts lokal existire nicht, da die Wilhelmsschule fast noch einmal so viel Schüler aufnehmen könnte, als sie jetzt ausgenommen (93Schüler), eine mittlere Bürgerschule, in welche Schüler jeder Konfession ebenfalls Aufnahme finden konnten, neuerdings von Seiten der Stadt gebaut und das ganze Elementar- und Freischulenwesen jetzt erweitert wird. —- Abgesehen von diesem Rechtsvechaltniß, läge es dagegen im eignen höheren Interesse der Kommune, die bisherige Milhelmsschule in den Kreis der städtischen Schulen aufzunehmen, weit erfahrungsmäßig und nach dem Zeugnisse des Ober-Vorsteher-Kuratoriums eine besondere mit Rücksicht auf die religiösen Bedürfnisse der israelitischen Gemeinde eingerichtete jüdische Schule für Breslau noch nicht entbehrt werden könne, die königliche WilhelmSschnle aber in der jetzigen isolirten Stellung und ungenügenden Einrichtung ihre Zwecke, auch unter der ärmeren jüdischen Bevölkerung eine humane und zeitgemäß staatsbürgerliche Bildung zu verbreiten, nur höchst dürftig zu erreichen vermöge, und die vollste Erreichung mit möglich gemacht werden könne, wenn für die Anstalt Seitens der Kommune durch Uebernahme des Patronats und einer umfassenden Fürsorge, eine bessere Organisation herbeigcführt und das öffentliche Vertrauen erkräftigt werde. ' Die Bedingungen, unter welchen diese Withelmsschule in den Kreis der städtischen Schulen treten sott, werden von der Kommission proponirt, nämlich : Alle der Withelmsschule gehörigen Kapitalien, gegenwärtig 23,000 Rthlr., so wie alle zur Zeit bestehenden Kasscnbestände verbleiben der Schule und gehen mit ihr in die Verwaltung des Magistrats über. Die früheren Verpflichtungen, das erforderliche Schullokal im Gemeindehause herzugeben und im Banstande erhalten, so wie die bisherige zur Unterhaltung da Schule jährlich, inet. eines ffrirten Beitrages von 330 Thlr. erlegte Rente pro 1040 Thlr., unter Garantie des Staates und Verhypothecirung der Gemeindegrundstücke zu tragen, bleiben der Gemeinde auferlegt. Die Leitung aller inneren und äußeren Angelegen Herten geht an den Magistrat und dessen Schulendeputatioii über, und die Regierung behält bloß das Oberaufsicht recht. Der Magistrat wählt und beruft alle anznstellein den Lehrer, ohne jedoch, mit Ausnahme des Rektors u»fc des Lehrers der Religion und der hebräischen Sprache, an jüdische Kandidaten gebunden zu sein. Beim Kassen und Rechnungswesen handle Stadtverordnctcn-Versam^ lung ein Votum. .Das Schulkuratorium bilden ei« Magistrats-Mitglied, 2 Stadtverordnete, ein Schulmann, der jedesmalige Rektor und drei von den Repräsentanten