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Der Orient · 1847-03-12 · 11 (12.3.1847) · p. Spalte 171-172

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
11 (12.3.1847)
Date
1847-03-12
Page
Spalte 171-172 (sequence 6)
Language
German
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171 Studien. Löwenstam's „de Menschen, welche nach Zeit , Ort und Umständen verschieden-. sei aber im Talmud ebensowenig als in der mosaischen Lehre irgendwo die Rede; beide hatten sie es vielmehr nur. mit den Nationalgefttzen Israels zu. thun^, und den Heiden des Alterthums die Vortheile, der isr. Nation?lgesctze nicht mit genießen zu lassen, sei etwas ganz Natürliches, weder der Vernunft noch der Allgemeinen.Moral zuwider laufend. — 2m fünften Abschnitt wird die Wucher frage behandelt. Vom Wucher im eigentlichen'Sinne des. Worts sei weder im Pentateuch noch im Talmud irgendwo etwas erwähnt; nur von gesetzmäßigen, erlaubten Zinsen sei in diesem wie in jenem die Rede. Die Stelle in Deut. 23, -20 und 2! will L. so übersetzt wissen: „Du sollst Dich nicht z i asb a r machen Deinem Brud^er, weder an Geld, noch an Eßwaaren, noch an irgend Etwas, was des Verzinsens fähig ist" — Nämlich du sollst.deinem Bruder keine Zinsen gebend — „Dem Heiden sollst du dich zinsbar mach.ens^ — nämlich Zinsen geben — „Deinem Bruder aber nicht". — Diese Auslegung (bemerkt L. in einer besonderu Note) und vornämlich die Uebersetzung des ‘■JW! mit „Zinsen geben"- sei die richtigste und. anerkannteste, und wundert e.s ihn, daß Luther und Mendelssohn sie der Härte wegen nicht Jassiren ließen. —. Das Verbot des „Zinsen-Nehmens" sei Exod. 22, 24 und Lev. 25, 36 und 37 deutlich genug ausgedrückt. — Und wie es gestattet, tm.Spei* den Zinsen zu geben, so sei cs auch nicht verboten , von ihm welche zw. nehmen, was L. aus Talmud und Maimum nachzuweisen sich bemüht. Aber immer nur gesetzmäßige, erlaubte Zinsen, nie wucherische Zinsen, welche nach dem allgemeinen Menschenrechte schon verboten seien,'weshalb Moses, der wie gesagt, nur das synodische Recht lehrte, erst nicht nöthig gehabt, sie ausdrücklich zu verbieten. Und wenn Moses den Israeliten untereinander auch die, nach dem allgeiri. Menschenrechte erlaubten Zinsen so streng untersagte, so sei. hierbei das „Warum?" eben so unsinnig, wie z. B. bei -*)V2, , UllM u. dgt. — Wir. kommen nun zum sechsten und letzten .Abschnitt, in welchem das. „Verb ä ltniß des Israeliten gegen die Christen" besprochen wird.— Die Gesetze Mosis, die mündlichen wie die: schriftlichen, seien, wie aus Maimuni nachgewiesen wird, nur dem Israeliten allein zur Ausübung anbefohlen, andere Nationen seien an diese Gesetze nicht nur nicht gebunden, sondern haben sogar bei deren so.strengen Beobachtung, so lange sie sich nicht förmlich zur israel. Religion bekennen, keinen Gotteslohn zu gewärtigen. Nur die sieben noachüischen Gebote. m '12 seien auch die Nichtisraeliten zu befolgen .verpflichtet. Wer diesen sich unterwerft, heiße ein frommer Nichtisraelit, ihm werde, eine unsterbliche Seligkeit zu Theil, 7) Als König und Richter habe Moses die königlichen Rechte, die Rechte des Menschen, unter seinem Volke geübt; bei der'Verkündigung der göttlichen Lehre sei er jedoch nur als Prophet nie als Richter aufgetreten. 9) Auch das sind L.'s Worte. . Talmudist, wie er ist." 172 und er sei in Betreff der gegen ihn auszuübcnden Wohlthaten und edelmüthigen Handlungen/ überhaupt alles dessen, was die menschliche Gesellschaft verbinde, mit dem Israeliten ganz gleich. Nur gegen die un- und irrgläubigen Heiden, wie sie besonders das Atterthum aufzmveisen Haltes seinen Handlungen der Großmurh rc. nicht geboten und nach Maim. sogar verboten, nur ihnen seien die Pforten-der ewigen Glückseligkeit verschlossen — nicht aber den sogenannten frommen Nichtisraeliten. Und fromme Nichtisraeliten seien alle christliche Völker,10 unter denen wir wohnen , weil sie ohne Ausnahme die sieben noachitischen Gesetze beobachten. Mithin haben wir unfern christlichen Mitbrüdern einen Antheil an der ewigen Seligkeit einzuräumen, mithin haben wir gegen die Christen dieselben Pflichten der Wohlthat, die Großmuth rc., wie gegen unsere israel. Mitbrüder zu erfüllen, mithin sei das im Ainsen-Gebote von Heiden gesagte keinesweges auf Christen anzuwenden; mithin dürfen wir sie aus keinerlei Weise beeinträchtigen, vielmehr ihr'Wohl und Gedeihen stets wie unser eigenes im Auge haben; mithin müssen, wir sie — mit einem Worte — in Allem, was die menschliche Gesellschaft betrifft, als unsere echten und wahren Brüder betrachten. Nachdem hierauf Herr L. die Israeliten zur Liebe, zur uneigennützigen, echt brüderlichen Liebe gegen die Christen dringend und feierlich ermahnt, schließt er ' endlich sein Merkchen mit folgenden schönen Worten: „Auch ihr, ihr gutdenkenden Chri- .sten, die ihr zwar im Religionsprinzip von uns verschieden leid, dennoch als Menschen uns Brüder zu nennen auch nicht schämen dürstet, lasset die Sonne, die jetzt scheint, nie mehr getrübt werden; verscheucht sei Aberglaube und Vorurtheil , hinweg Nationalhaß; fern sei es von euch an ungerechte Rache zu denken, die euch kein Gott gebot, kein Gott belohnen wird. Laßt uns einander die Hcmd der Brüderschaft reichen; wir, die wir einst dort oben eine Ewigkeit ohne Neid, ohne Haß, ohne Rache verleben werden, (aßt uns dieses angenehme Leben schon hienieden anfangen, und mögen wir in unfern Zeiten mit dem großen Könige (Ps. 47, 2) ausrufen: Ihr Nationen alle, schlagt die Hände zusammen, jauchzet dem Ewigen Gesangstimmen zu;' denn Gott, der Allerhöchste, der Furchtbare, ist großer -König des ganzen Weltalls!" — Posen, Jan. 1847. . Louis Weyt. 10) Aus mehrcrn Stellen im N. T. wird nachgewiesen, daß die Christen heidnischen (nicht israelitischen) Ursprungs seien und daß die Israeliten, so sich vor achtzehn Jahrhunderten zur Lehre Christi bekehrten, auch nicht einen Schritt von - dem Gesetzes Mosis abwichen, .sintemalen die Apostel nur die neu bekehrten Heiden von der Ausübung des mosaischen Gesetzes dispensirten — während sie selbst geboren als Israeliten — bis zu ihrem Ende Israeliten geblieben sein sollen (die angeführten Stellen sind : Apostelgesch. 15, 13-14; 1.1. 19—20; iü. 21, 20—21. Ferner Epist. Paul a. d. Gal. 2, 8—9. Ferner Rom. 2, 25 und endlich noch Apostelg. 26, 8).

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