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Der Orient · 1847-03-12 · 11 (12.3.1847) · p. Spalte 169-170

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
11 (12.3.1847)
Date
1847-03-12
Page
Spalte 169-170 (sequence 5)
Language
German
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169 meine unparteischen, Hierselbst öffentlich ausgesprochenen Worte von Wohlwollenden berücksichtigt werden und mit Zum Heile Israels beitragen möchten. —- Riga, im Juli 1846. R. I. Wunderbar. Bericht nhct das unbekannte «in is'io , mn.bnn Unter diesem Titel sagt Gabr. Polak in seinem neuesten Werke rfD^n (Amsterdam , 1846, 8.),1 2 * 4 fet vandern weil. OR. zu Emden, Hrn. Abc. Löwen stäm, ein Buch verfaßt worden, ohne über dessen Inhalt rc. ein Wörtchen' nur hinzuzufügen. Irren wir nicht, so will Herr P. mit diesem Buche nichts Anderes , als die im I. 182L von A. L. in deutscher Sprache herausgegebene Broschüre: „Der Talmudist, wie er ist; oder, wir sind Alle Menschen"^ gemeint wissen, und da dieses Schriftchen in den deutschen Gauen nicht allzuverbreitet zu sein scheint, so sei es uns gestattet, über den Inhalt desselben hier Einiges und zwar das Nöthigste, mitzutheilen. Das ganze Schriftchen, nicht mehr denn 75 Oktavseiten umfassend, zerfällt in sechs Abschnitte, die wir hier einen nach dem andern, so weit, es -er Raum dieser Blätter gestattet, skizziren wollen. — Im ersten Abschnitt werden die „Q u e l l e n gegenseitiger Disharmonie zwischen beiden Ratio nen" naä)gewiesen. Den ersten und letzten Grund zu allen mittelalterlichen Verfolgungen der Juden von Seiten ihrer nichtjüdischen Mitbrüder findet Vers, in den Vorurtheilen, die von Anfang an gegen den T-almud gehegt wurden, in der vermeinten Jmmoralität, so man ihm/ als dem Hauptgesetzbuche des jüd. Volkes, aufzubürden von jeher sich bemühete, und namentlich in der von vielen Seiten ausgesprochenen, aber nichts destoweniger grundlosem Behauptung, daß der Talmud die Beeinträchtigung seiner nichr- Lsrael. Mitmenschen nicht nur gestatte, sondern sogar ausdrücklich gebiete. — Im zweiten Abschnitt wird das V erhält niß,d es Judenthums zum Heidenth ume, der. jüd. Religion zur heidnischen gezeichnet. Es will der Vers, den Heiden der Vorzeit t-. V denjenigen, so die Einheit und die Allmacht Gottes verleugneten) den Namen Men sch zwar nicht abgesprochen, ihnen aber ebensowenig menschliche Rechte^ eingeräumt wissen. Der Heide, meint L.', sei als ein Mittelding zwischen dem Unmenschen und^ dem wahren Menschen zu betrachten und darnach zu behandeln, Und wo 1) Siehe LB. d. Or. Nr. 50. Zahrg. 1846.. 2) Emden 1822. 8. bei Woormunn jun. 3- Und nicht minder bm Maimuni, welchem man zuschreibt, daß er seinen Glaubensgenossen den Wucher gegen Andersglaubende als Gesetz anempsohlenhabe. S. w. u. 4) D. h. in dem Maaße, daß man gegen sie auch Großmuthüben sollte -- welcher Sinn aus dem Nachfolgenden erhellet. 179 in der Bibel oder im Talmud, von Fremdlings und fremdem Gottesdienste die Rede, 'habe man immer nur den Urheiden und den urheidnischen Gottesdienst darunter zu verstehen. — Der dritte Abschnitt handelt „von zwei bei den Israeliten st a t t g esu n d e n e n Gerichtshöfen", dem göttlichen und dem königlichen, deren ersterer durch die große Synode (Sanhedrin), der letztere durch das jedesmalige gesalbte Oberhaupt (.König) und dessen geheimes Konseil repräsentirt wurde. Die Synode habe nur die Gesetze, die der Israelit als Israelit beobachten müsse, gehandhabt, der König dagegen nur die Gesetze, die dem Israeliten als Mitglied der gelammten menschlichen Gesellschaft aufliegen; die Synode habe den Israeliten als Israelit, der König habe ihn als. Mensch gerichtet. Beide, das synodale, wie das königliche Gericht, seien geheiligte, von Gott eingesetzte Institute, mit dem Unterschiede, daß die Gesetze des erstcrn, als die National-Gesetze Israels nicht nur unumstößlich, sondern auch unabänderlich seien, während die des letztern (als die.staatlichen Gesetze Israels), je nachdem Zeit und Ort es erheischen, modisieirt oder ganz umgestoßen und durch neue, passendere, ersetzt werden können. Mit der Auflösung des Israel. Reiches sei die israek. Nation ihren Pflichten keinesweges entbunden worden,, und zwar denen als Mitglieder der menschlichen Gesellschaft ebensowenig wie denen als Israeliten, den reinmmschlichen ebenso wenig, wie den nationalen; denn anstatt der Gesetze ihr vergangenen Könige seien nun die Gesetze derjenigen Könige und Regierungen eingetreten, unter deren Macht die Vorsehung sie zu stellen für gut befunden. Und diesen neuen Gesetzen und Verordnungen seien sie mm'dieselbe Achtung, denselben pünktlichen Gehorsam schuldig, was L. mit mehrcrn Citaten aus Talmud und Maimuni belegt o. — Im vierten Abschnitt sucht der Vers., mit geübter Feder „einige gegen Moses und den Talmud gehegte Voru rtheile abzuwenden", indem er nachweist, daß weder Moses noch der (ihn kommentirende) Talmud je die Beeinträchtigung des Heiden gestattet, wenn sie auch nicht ausdrücklich gebieten, die Tyrannei der alten heidnischen Völker mit Wohlthatm zu vergelten, d. h. Großmuth gegen sie zu üben. Wenn der Tal- .mud auch da und dort den Israeliten , über Vergehungen gegen einen Heiden von der nationalgesetzlichm Straft dispensirt, so wolle er ihn darum doch nicht von derjenigen Strafe freigesprochen wissen, welche die königlichen Gesetze, i. e, die Gesetze des Menschen, auf dieses oder-jenes Vergehen diktiren. Von den allgemein .anerkannten Gesetzen und Rechten der 5) Wahrscheinlich hat das nur auf den Ausdruck v-oj Bezug; denn-unter und besonders unter *Ü will L. (wie er später m einer Note ausdrücklich bemerkt) nur einen solchen Heiden verstanden wissen, der sich in so weit bekehrt hat, daß er an..den wahren Gott glaubt und sich anheischig macht, die 7 noachischen Gebote zu beobachten. S. w. 6) Am sprechendsten sind die Stellen aus Ketubot 3 und Iad ha-Chas. Hilch. Matana 4. Studien. Löwenstam's „der Lalmudist, wie er ist".

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