Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1847)
- Date
- 1847-03-05
- Page
- Seite 78 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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fragt man mit Recht: „Was ist geschehen?" Wenn die Glieder der Theologenversammtung aus kleinlichem Egoismus, ans Zagheit und Furchtsamkeit das ganze Judenthum in Öst und West .und Nord und Süd sehnsüchtig auf ihren Zusammentritt warten lassen, so fragt man mit Recht: „Was ist geschehen?" Wenn ein Lestr eine Nummer eines jüdischen Journals in die Hand nimmt und Nichts als Polemik darin findet, so fragt er, nachdem er mit Hiobsgeduld das Ganze durchgelesen: „Was ist geschehen? " Wenn Krotoschin sich gezankt und geschlagen — und noch immer keinen Rabbiner hat, so fragt Jeder: „Was ist geschehen?" — Die zweite Frage ist nicht minder wichtig. Wenn z. B.derEigendüttkel sich selbst, ohne zu erröthen, den Lorbcerkranz aufsetzt, und das wahre Verdienst unbeachtet in der Ecke sitzt, so fragt man: ,,Was ist zu thun?" Wenn die Kenntniß des Hebräischen so selten wie ein aufrichtiger Rabbiner, wie ein unparteiischer Redakteur, wie ein gut besoldeter Lehrer, wie eine intelligente Gemeinde, wie ein gut unterrichteter Korrespondent., kurz sehr selten wird, so fragt man: „Was ist zu thun?" Wenn die jüdischen Gelehrten sich gegen einander wie Rußland gegen Deutschland abschließen, das Gebot der Liebe an einander zu Schanden machen und sich gegenseitig ignoriren, so fragt man: „Was ist zu thun?" Allein ich ahne das Heranrücken der Frage vom Bureau der Redaktion aus: „Was ist geschehen?" Darum weiß ich nichts Anderes zu thun, als zu schließen. * Frankfurt a. M., 16. Febr. Ein ärgerlicher Vorfall, der sich vergangene'Woche hier zutrug, verdient sowohl seiner etwaigen Folgen wegen, als zur Belehrung für manchen Rabbiner in Ihrem geschätzten Blatte besprochen zu werden. Ein Hr. T. sollte als Erperte in einer bedeutenden Erproperationssache in der Synagoge beeidigt werden. Als jedoch Rabbiner Stein erschienen war und sich anschickte, die Handlung vorznnchmen, da erklärte der zu Beeidigende den anwesenden Gerichtsbeamten und Rechtsanwälten,, er müsse sich die Mitwirkung des Hrn. Stein hierbei verbitten. Er sei nämlich von den Hrn. Rabbiner früher in einem öffentlichen Blatt schwer beleidigt und gekränkt worden, sein Gemüth sei daher in seiner Gegenwart dermaßen verstimmt, daß eine so feierliche und ernste Handlung ^ihm da nicht möglich sei. Er bemerke dabei, daß ja zur Beeidigung nicht gerade Hr. Stein als zweiter Rabbiner erforderlich sei, indem selche eben so gut von einem seiner beiden Kollegen, den HH. Posen oder Scheyer Vorgenommen werden könne, wie dies schon oft der Fall gewesen, besonders zur Sommerzeit, wenn Hr. St. in die Kur oder zu Versammlungen reise. Hätte nun der Rabbiner in wahrem Gefühl geistlicher Würde ganz ruhig erklärt, er habe unter düsen Umständen für jetzt hier keine Funktion zu versehen, und überlasse es dem Gericht, das weiter Geeignete zu verfügen, so wäre die Sache für ihn durchaus nicht schlimm gewesen. Allein zum Erstaunen der Anwesenden ließ sich Hr. St. zu Erwiederungen herbei. „Er ersuche die Herren," rief er, ,,auf das tolle Geschwätz dieses Mannes nicht zu achten; er, Stein, sei nicht zweiter Rabbiner, sondern einziger Rabbiner dieser Gemeinde; jener habe ihn so und so in dem angeregten Fall zuerst angegriffen" u. s. w. Natürlich daß fein Gegner hieraus mit Gegenreden nicht zurückblieb, wobei er noch den allerdings rnaaßlos heftigen und verletzenden Artikel des Hrn. Stein aus dem mitgebrachten Zeitungsblatt seinem Auditorium vorlas. — Wir wosten nun die Handlungsweise des Hrn. T. keineswegs billigen oder auch nur entschuldigen, indem er gewiß den Rabbiner vorher recessiren konnte; allein der Letztere, der doch wohl voraus wußte, mit wem er es hier zu thun bekäme , konnte es vermeiden, sich und das ihm anvertrante Amt einer solchen Gefahr der Herabwürdigung vor den Augen des Gerichts auszusetzen. Oder gedachte Herr St. etwa seinem Feinde bei diesem Anlasse seine Überlegenheit zu zeigen und ihn so zu dcmüthigen? Doch wir wollen dies nicht präsumiren, mit Recht dürfen wir es aber aussprechen, daß Hr. Stein die Würde seiner Stellung dabei gänzlich außer Acht gesetzt oder sie gar nicht begriffen hat, eben so wenig als damals, wo er sich hcrbeiließ, einen ganz unbedeutenden und an sich nichtigen Angriff des Hrn. T. in einem Lokalblatte mit einem fulminanten Artikel entgegen zu treten. War denn Hr. St. nicht schon genug durch die Resultate seines früheren „Trefaprezesses" gewarnt, welchen das hiesige gutmnthige Publikum fast ganz vergessen hat. oder wenigstens vergessen will. Wir mögen hier, die finsteren, unduldsamen talmudischen Glaubenssätze, mit denen Hr. St. damals vor Gericht aufgetreten, nicht wieder in Erinnerung bringen; mögen sie in Nacht und Vergessenheit begraben bleiben l Wir wollen seine einseitigen Diatriben, seine Ketzerriechcrei gegen den jedenfalls von guter Absicht ausgegangenen ersten Reform- Verein vergessen, so wie daß er noch heute die oft versprochene Antwort aus die gediegene Gegenschrift-des Dr. Stern in G. schuldig ist, wir wollen seine sonstigen publicistischen Streitigkeiten und Fehlschritte, ja selbst feine hierarchischen Anmaßungen vergessen; allein fragen dürfen wir doch , ob denn auch wirklich mit einer gewissen Rednergabe bei einem Rabbiner alles abgethan sei, und ob nicht vielmehr auch andere Eigenschaften, vor allem aber fester Charakter und innere Würde Erfordernisse sind, welche man bei dem Rabbiner überhaupt, und zwar in höherem Grad bei demjenigen, der eine große Gemeinde zu belehren berufen ist, verlangt werden dürfen und müssen. — Freilich ist die Stellung eines Rabbiners in fetziger Zeit,.zumal in einer Gemeinde wie die Frankfurter, keine ganz leichteallein wer eine große Bürde übernimmt, der solle vorher seine Kräfte prüfen. ' Hier hat man es nicht mit unwissende,"