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Der Orient · 1847-01-22 · 4 (22.1.1847) · p. Spalte 53-54

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
4 (22.1.1847)
Date
1847-01-22
Page
Spalte 53-54 (sequence 3)
Language
German
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54 53 Studien. Die biblische Bedeutung des Bundes. Von Friedenthal des istauch, Num. 5. 42. Male ach. 2,> 11, 16. Spr 6, 23—35 wird von dem Treubruch in der Ehe gesprochen; und betrachtet auch die heilige Schrift überhaupt jedes Ehebündniß von der Gottheit geschloffen, wie wir aus Gen. 24. 3 Nicht. 14. 4. Spr. 19 4., ersehen. —- lieber den Familr'enbund sagt Amos: „so spricht Jehova, wegen der drei Vergehungen von Lyrns und wegen der vier sollt' ich ihm nicht vergelten? darum, daß sie Gefangne in voller Zahl Edem überliefert, und des Bruderbundes nicht gedacht." — l 2) Dieser durch Bundniß gestiftete Familienverein hieß , DN, Stammhaus, Familie, und die Bereinigung inehrer Familien zu einem Stamme hieß nftß, so wie ihre ersten Worstcherhäupter N'2 a^vn und Fürsten . NWi. Daher sagt Jesaja 5. 8. „Entziehe dich deinen Verwandten nicht." — Vor der Konstktuirung der Theokratie wird hauptsächlich der Familienvereine n)Dte to erwähnt. Erod. 12. 3. Noch vor der Promulgation des heil. Volksbundes, auf dem Berge Sinai wird das Poffahfcst in Familienkreisen (ton TO) gefeiert. Erod. 12. 3. — In dem spätern Bunde der Theokratie wurde nicht allein der frühere Famrlimbund nicht aufgehoben, sondern noch durch besondre Gesetze verstärkt und die Blutrache wurde nachgegebeu. Den Aeltern als FamiLicnhäuptern ist gestattet, ihren Sohn wegen Ungehorsams anzuklagm (Dl. 21 19), der Priester konnte sich beim Begraben der nächsten Verwandten verunreinigen (Levit. 21.2.); es soll nicht übergehen eine Besitzung von einem Stamme zu einem andern, denn jeder soll seiner Besitzung anhängen unter den Stammender Kinder Israels (Rum. 36.) Bei allen diesen Bündnissen ist auch ein Zeichen gegeben, das stets an die Pflichten, die sie auferlegen, erinnern soll. Bei dem Ehebunde liegt das Zeichen der Sprache in der Benennung Mann und Frau (nttfN tW) Gen. 2. 23, 24. Daher sagt Hosea 3, 4: „Denn sie, (die Bundcsbrecherin) ist nicht meine Frau und ich nicht ihr Mann." Das Zeichen des noachitischen Bundes ist, wie bekannt, der Regenbogen (Gen. 9. 17; das des Familien buntes ist die Beschneidung Gen. 17., -) worauf sich auch Ezechiel 16. 6. bezieht in den Worten: „Da sprach ec zu dir, in deinem Blute lebe." Ebenso wird der spatere Religionsbuud in Erinnerung gebracht durch den Sabbat (Exod. 31, 16—! 7.) 1) Spuren dcr Wirkungen dieses Familienbündnisscs st'ndtn wir im ersten Buche Mosis, Abraham undLoth(Gm. 14.) Dina, Simon, (Levi dort 34) Josef und Juda (44); das cheirathen in der Familie (dort 26 u. 27) Familienbegräbmffe, Levirathsehe u. Tamar (dort 38. 8). — 2) Weshalb das Legen der Hand unter die Hüfte bei einer Eidesleistung auf die Heiligkeit des Beschneidens, als Zeichen des Familienbundes vor der Stiftung der Theokratie, beim Eide benutzt wurde (Gen. 27. 3. und 47. 29.) das Bundesbuch (Exod. 24. 7. flTOn ^DD) titib die zehn Gebete, genannt nTOH TON, Worte des Bundes. — Diese vier Bündnisse sind als göttliche Gebote zu betrachten, zu deren Befolgung der Mensch und besonders der Israelit schon an und für sich verpflichtet -ist, deren Verletzung, wie die eines Eides mit schweren Strafen bedroht ist, ohne daß es da bei eines besonderen Eides bedarf. Zwar ist da, wo die Gebote, z. B. das der Ehe, einer bestimmten Person gegenüber befolgt werden müssen, noch ein besondrer Bund mit der Uebcrnahme der Pflichten gegen die Teilnehmer des Bundes nothwendig, aber auch hierbei reicht das bloße Versprechen aus. Den Namen Gottes anzurufen ist, da Gott selbstdas -Eingehen des Bundes befohlen, unnöthig, und könnte sogar rathsam sein, es zu unterlassen, da Umstände eintreten können, welche im Einklänge mit den Geboten Gottes es nothwendig machen können, den Bund wieder aufzulösen , und man jede Veranlassung vermeiden muß, den Namen Gottes vergeblich auszusprechen oder ihn gar zu entweihen, indem man Exod. 20. 7. ihn mit einer Verletzung von Pflichten verbindet. Dies ist namentlich bei dem Ehcbunde der Fall. Weder bei der Veriobung, noch bei der Trauung findet in dem israel. Brauche die Anrufung Gottes statt; das ausgesprochne Ja oder Nein genügt vollkommen, um die Genossen des Bundes zur Erfüllung seiner Bedingungen zu verpflichten, dies Gen. 4. 11, jenes Gen. 24. 38., und wenn dann die Pflichrvergeffenheit eines Theiles, welche eine freudige Erfüllung der ehelichen Pflichten, unmöglich macht, eine Trennung der Ehe herbeigtführt, so sott die Scheidung vorgenommen werden, ohne daß sein Name bei einem Versprechen entweiht wird, das nicht gehalten werden sollte. (Deut. 24. 15. Maleach, 2. 16.) Bei den übrigen drei Bündnissen, denen des Staats, der Familie und der Religion ist gar keine geltende Veranlassung zu einer Betheurung vorhanden. Kinder haben beim Eintritt ins vierzehnte Jahr keinen Eid zu leisten, daß sie ihre Pflichten erfüllen wollen; sie sind ohnehin schon durch die Geburt selbst (Deut.. 29. 14) zu den Pflichten der Familie, des Staates und der Religion verbunden, denen er seine Entwicklung in allen Zweigen des menschlichen StrebenS verdankt. Daher sagt Moses (Deut 29, 14— lo) „Nicht mit euch allein schließe ich diesen Bund u. s. w. sondern mit denen, die heute mir uns stehen vor Jehova, unsrem Gotte, und mit denen, welche nicht heute hier gegenwärtig sind. " Ebenso Jesaja 29. 21 und Psalm 105. 8: „ Siehe, dies ist mein Bund mit ihnen, spricht der Ewige, mein Geist u. s. w. und mein Wort u. s. w. sotten weder aus deinem, noch deiner Kinder und spä-, testen Nachkommen weichen von nun in Ewigkeit." — (In, dieser Hinsicht steht das Bü'ndniß höher als der assertorische Eid,, da derselbe von der richterlichen Behörde den Kindern in Betreff der Angelegenheiten des Vaters nicht auferlcgt werdend» ß'HID DIN!'",.) 3) Daher „p nwn rm .Turnt? nn’3jj bo bv rvn ib'öt p'so r,n 3rn’ nawn-.n»]; n? -)D3D onv i'!« / rwn noy nV dn" (Schebuot 13). 4'

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