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Der Orient · 1847-01-22 · Heft 4 (22.1.1847) · p. Seite 30

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 4 (22.1.1847)
Date
1847-01-22
Page
Seite 30 (sequence 11)
Language
German
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30 wichtigen Gegenstand anzuhalten, damit selche Fälle gänzlicher Vernachlässigung des Schul- und Religionsunterrichts nicht wieder Vorkommen", in dieser Bekanntmachung aber von einer bestimmten Konfession die Rede nicht ist, da ferner nach einer Cirkular-Verfngung königlicher Regierung zu Düsseldorf, vom 4. März 1834 an die sämmtlichen Herrn Landräthe, diese Bestimmung sich auch auf den Besuch des Religions-Unterrichtes allein erstreckt; denn sie lautet: ,,Das ken. Ministerium der Geistlichen-, Unterrichts- und Medieinal-Angelegenheiten hat übrigens die Frage selbst über jeden Zweifel erhoben und durch die Festsetzung, daß der Religions-Unterricht/gleichviel ob er in der Schute oder in dcmPfarrhquse oder in der Kirche an den Sonn- oder Wochentagen von den Pfarrgcistlichen ertheilt wird, alsBestandtheil des Schulunterrichtes betrachtet, und in den Fällen, wo die Ermahnungen des Pfarrers zur regelmäßigen Verwöhnung dieses Unterrichtes fruchtlos bleiben, demselben gesetzlichen Zwange unterliegen faß." (Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementarschullehrers im Bezirke der Königl. Regierung zu Düsseldorf von Hcrrman Altgelt. Düsseldorf 1842); und da es endlich nach Artikel 21 des Reglements vom 10. Deeember 1806 zu den Funktionen des Oberrabbiners gehört, die Religion zu lehren : „les fonclions des rabbins sont: d’enseigner la religion“ und dieses dann erst möglich wird, wenn der jungen Generation die ersten Begriffe der Religion in der Schule beigej bracht werden: „so wollen Ew. E.reellenz geruhen, dem gehorsamst Unterzeichneten Konsistorium hochgefälligst die Autorisation zuertheilen, daß es, wenn die den Eltern, Pstegeeltern, Vormündern und Dienstherrschaften der Kinder ertheilten Erinnerungen, für einen dem mosaischen Glauben entsprechenden Religions-Unterricht der Kinder durch geprüfte und koncessionirte Lehrer Sorge zu tragen, nicht fruchten, ohne Weiters die nöthige gesetzliche Abhilfe bei der betreffenden Polizeibehörde nachsuchen dürfe. Das israelitische Konsistorium. L. B o d e n h e i m er, Oberrabbinör. Eng er sch. Meyer. De fi er r ei ch. T8ien, 8. Jan. Viele Hände werden bereits thätig gewesen sein, Ihnen über die Wahl eines mährischen .Landrabbiners zu referircn mrd Sie werden bereits früher erfahren haben, daß Hirsch als der Würdigste befunden worden sei. Wir haben also eine neue Aeca für die Entwickelung jüdischer , Verhältnisse in Oesterreich zu hoffen. Mannheimer, dessen Ansehen in Oesterreich sebr bedeutend, H irsch, dem so viele Hoffnungen vorangehen, Fassel, der bereits das Meiste für Mähren gewirkt, können vereint ein kräftiges und rühriges Leben in Mähren hervorrnfen. Dazu kommt, daß man in Mähren noch nicht zu der norddeutschen Blasirtheit gelangt ist, den Gelehrten- und Rabbinerstand mit gleichgiltigen Augen anzusehen. In Mähren ist man noch so einfältig, dem Gelehrten die ihm gebührende Achtung zu zollen und ans die Worte des Rabbiners zu horchen. Ueberhaupt werden die Wissenschaft und die Würdenträger derselben in Mähren sehr geachtet und auch sehr oft gefördert. Nähren wir aber die schöne Hoffnung, daß auch in Mahren jene ruhmvolle norddeutsche Epoche eintreten werde, in der die Rabbinen mit dem Beispiele vorangehen, Gelehrte für Müssiggänger und deren Arbeiten für unnützen Ballast zu erklären. Bis dahin jedoch mögen die Männer, die vermöge ihrer Stellung die Saat des Guten ausstreuen können, sich nicht mahnen lassen, den Acker der öffentlichen Thätigkeit fleißig zu bestellen. Pvng, 6. Jan. Wundern Sie sich nicht, mein geehrter Herr Redakteur, wenn ich Ihnen von hier aus über das mährische Landrabbi u a t referire. Ein achtungswerther hiesiger Talmudgclehrter ist nämlich als Mitbewerber ausgetreten. Dagegen hätten wir nicht viel einzuwenden, da das Feld der Konkurrenz Jedem eröffnet wurde. Allein das Vorurtheil im echt spießbürgerlichen Sinne gegen Mähren ist hicr trotz der tempelritterlichen Aufklärung nicht gering. Von dem verdienstreichen Dr. Wessely an. bis zum mährischen Elementarlehrer — Alte, die Kinder Moravia's sind, (iahen untet dem Vorurtheil der Altstadt zu leiden. Nun sollte plötzlich das Vorurtheil geschwunden sein? Ein Prager Gelehrter vergißt, sich so weit, ist so herablassend — die beste Stelle in Mähren annehmen zu wollen? Dem mährischen Elementartehrer gegenüber machen die Helden der Prager Aufklärung verjährte Vornrthcite geltend, wie sie nur von einem Judenfresser behauptet werden können — und das mährische Landrabbinat möchten sie wieder einem ihrer Kinder znweisen? Quod non! Zerreißt erst die dicken Bande der Vorurtheile, die Euch gefesselt halten, zeigt nicht mit Fingern auf Euer Nachbarland , haltet Euch nicht für das ausgewäbttc Volk Oesterreichs — dann könnt ihr gleiche Ansprüche machen. Uebrigens besitzt Mähren ausgezeichnete Talmndisten iw Menge, wenn talmudische Kenntnisse den ^Ausschlag geben sotten. Wien, im Jan. Hr. J. L. Hosfmann Edler vo rl Hosmansthat, Vertreter der hiesigen israelitischen Einwohner und Armenvater der Pfarre zu den Sieben Engeln am Hof hat für die Schenkung einer sebr werthvollen hebräischen Handschrift an die Hofbibliothek einen kostbaren Ring mit der Nanrenöchiffre Seiner Ntajestät geschmückt erhalten. Wir sind im Falle, unseren Lesern ein Näheres über die Handschrift mittheilen zu können. Dieselbe ist das weltbekannte. Werk Rambain des weltberühmten Maimüni, welches sich gedruckt wohl in Vieler Händen befindet, von welchem aber nur

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