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Der Orient · 1847-01-01 · 1 (1.1.1847) · p. Spalte 9-10

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
1 (1.1.1847)
Date
1847-01-01
Page
Spalte 9-10 (sequence 5)
Language
German
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10 Kritiken. Pinner über die Odessaer Handschriften. 9 Volke zwar noch auf freiem Platze den Pentateuch vor (457 v. @t)L\)61}/. aber es ging nur ein kurzer Zeitraum hin, und es entstanden nach babylonischem Muster Synagogen in Jerusalem, wie im Lande. Denn schon in den Leiden des Volkes gegen Ende der persischen Herrschaft62), in den Verfolgungen der ersten Griechen zeit, wird über Zerstörung und das Niederbrennen der Synagogen im Lande geklagt63), der Synagogen in der Makkabäerzeit wird schon früh gedacht64), und nur in Betracht des hohen Alters ist es wohl zu erklären, daß die Tradition rnaaßlos das Institut der Synagoge weit hinaufrückc6S). Später hatte jede mäßige Stadt in Palästina, wie früher in Babylon, eine Synagoge z die Nachfolger des Antiochoß Epiphane.s gaben (175—163 v. Chv. der Judengemeinde zu Antiochien die geraubten Tempelgefaste wieder und die Juden stellten sie in ihren Synagogen auf, und um ein Jahrhundert später erfahren wir beiläufig von Synagogen zu Nazaret, Kefar- Nachum 66), von Synagogen in den von Juden bewohnten syrischen, kleinasiatischen und griechischen Städten^), und Jerusalem soll sogar beider Zerstörung gegen fünfhundert Synagogen gehabt haben6a). Auch ist es hinlänglich bekannt, daß jede jüdische Landsmannschaft eine eigene Synagoge besaß. In Jerusalem hatten die alerandrini-schen Juden, deren sich dort eine große Anzahl aufhielt, eine eigene Synagoge, eben so die Kolonisten aus Cyrene"), und sogar die israelitischen Liberter (aus einer Gegend Libertum in Afrika), hatten eine eigene Synagoge So hat sich denn von Babylonien aus, wo das Bedürfuiß zuerst auftauchte, ein Institut verbereitet, das der Nerv und die Seele des jüdischen geistigen Lebens geworden, und wohin später alle Strebungen des Wissens zurückkehrten. — (Fortsetzung folgt). Kurze Anzeigen. 1) Prospektus der der Odessaer Gesellschaft für Geschichte und Alterthümer gehörenden ältesten (?) hebräischen und rabbinischcn Manuskripte. Ein Beitrag zur biblischen Exegese von Dr. Pinner, Herausgeber des Talmud mit 61) Reh. 6, 1 ff. 62 Josef, AG. 11, 7. 63) Pf. 74, 8. 64) Josef. JK. 7, 3. 3. 65) Lergl. Targum Onk. Gn. 25, 27. Dt. 32, jü. Targ. Richter 5, 9. Targ. Jes« 1, 13. 66) ' Luk. 4, 16. Mr. 1, 21. Luk. 7, 1. Joh. 6, 59. 67) AG. 9, 2. 13, 5. 14. 42. 14, 1. 17, 1. 10. 18, 4. 19, 8. Joses, AG. 19, 6. 3. JK. 7, 33. 68) Megilla 74z Ketubot 35. 69) AG. 2, 10. 6, 9. 19. 79) Vergl. Gerdes, de Synagoga Liberi. Gron, 1736. 4. — I. F. Scherer, viss. de r>yn. 1 bert. Argent. 1754. 4. deutscher Uebersetzung. Nebst einem lithographirten Facsimile des Propheten Habakuk, aus einem Manuskripte vom Jahre 916. Odessa. Auf Kosten der Gesellschaft. 1845. 4. 92 S. Angezeigt von S. Deutsch. Die Gesellschaft für Geschichte und Merhümer in Odessa hat sich um die jüdische Literatur ein Verdienst erworben, indem sie die hebräischen Manuskripte, die sie besitzt, von Dem in Odessa anwesenden Dr. Pinner beschreiben, und diese Beschreibung aus ihre Kosten drnkken ließ. Wir übernehmen daher im Interesse der Wissenschaft um so freudiger die Mühe der Anzeige dieser Schrift, als wir ebenfalls hoffen, den jüdischen Literaten einen kleinen Dienst damit zu erweisen, da wir wissen, daß dieselbe in unserem Deutschland nicht sehr verbreitet, und die Wenigsten ein Exemplar gesehen haben dürsten, so wie wir selbst erst vor einigen Tagen ein solches in der Bcck'sche Buchhandlung kaufen konnten, obwohl es schon 1845 erschienen. DicHandschriften, welche die Gesellschaft besitzt und die Herr Pinner beschreibt, sind alle zum Gebrauch und Nutzen der Karäer und meist von Karaitcn geschrieben; sie verdienen derzeit gewiß eine größere Aufmerksamkeit, als man anfängt, ihre Geschichte näher ins Auge zu fassen und mit Wissenschaftlichkeit ihre Literatur zu ordnen. Wir behalten zur leichtern Auffassung, die Ordnung, die Herr Pinner einschlägt, auch hier bei, und zwar: A. Gesetzrotten nmn HDD, von welchen fünfzehn Exemplare vorhanden, aber leider nur zwei vollständig sind. Die erste ist nach einer Nachschrift:, die am Ende steht, älter als 4265 Jahre, denn cs erzählt daselbst Jehuda ben Mosche (siehe weiter unten), daß er dieselbe im Jahre 850 korrigirt habe. Wir ersehen aus eben dieser Inskription, ans ihrem Vorhandensein nämlich, daß die Karaitcn die Gesetzrollen nicht so heilig halten, wie die Rabbauiten; denn bei unfern Gesetzrvllen dürste sich schwerlich ein anderes nicht pentaleuchischeö Wort, viel weniger noch eine Inskription finden, was aber bei den Karaiten, wie wir noch sehen werde«, oft, ja überall, verkommt. Diese Handschrift besteht aus 45 Stücken (rv>'H'>) und ist von zwei versichiedenen Schreibern (der zweite fängt mit dem 4. Buche an) geschrieben. Herr Pinner wendet sein Augenmerk hauptsächlich auf die Varianten, die er gefunden, und theilt in seiner Schrift bei jeder Beschreibung, so viel ihm möglich, solche mit. Läßt sich nun auch fast behaupten, daß Varianten heut zu Tage der Exegese wenig Nutzen bringen, wovon Kennieot und De Nossi genugsam die ^Erfahrung gemacht haben, so können wir dennoch hier die Arbeit'PimrerS nur gut heißen, weil wir cbm daraus ersehen, daß was Bibel und überhaupt den Pentateuch anbelangt, die Karaitcn von Rabbinen nicht

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