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Der Orient · 1847-01-01 · Heft 1 (1.1.1847) · p. Seite 6

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 1 (1.1.1847)
Date
1847-01-01
Page
Seite 6 (sequence 11)
Language
German
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Dle Versammlung wird sich begnügen müssen, gewissenhaft und mit heiligem Ernste zu beratyen, ob und in wiefern manche, durch Zeitverhaltnisse herbeigkführte Schwierigkeiten, welche die Ausübung manches Zermonialgesetzes fast unmöglich machen, nach Talmud und nach den Decisoren (Paskim) beseitiget und behoben werden könnten; ob nicht manche Erschwerungen, welche im Talmud nicht begründet und erst in späten Zeiten sich Eingang verschafft, kn Zeiten, wo sie wenig incommodirend gern und willig ausgenommen wurden, jetzt aber drückend erscheinen, ob diese nicht mit gebührender Schonung wieder zu entfernen wären; und zwar nicht zu Gunsten derjenigen, die sich bereits darüber hinweggesetzt, um ihrer Handlungsweise hintennach ein rechtfertigendes Gutachten nachzuwerfen; sondern vielmehr aus Berücksichtigung derjenigen, welche trotz allen Hemnissen treu, und fest am Gesetze halten, und die es darum verdienen, daß ihnen mancher Kampf mit dem Leben erspart werde. Ich hatte dieß zwar für unwesentlich, weil ich überhaupt von Erleichterungen, welcher Art immer, keinen wesentlichen Gewinn für die Religion erwarte. Da aber in unfern Tagen der allgemeine Reformschwindel auch gar viele Rechtgläubige ergriffen und sie zu dem Wahne verleitet, als könnte man, wenn man nur wollte, durchgreifend resormiren und alles Belästigende abschaffen: so wäre eine Versammlung, die sich ernstlich und gewissenhaft bemühete, erlaubte Erleichterunsetze gehört. Giebt es ja überhaupt nach dem bekannten Grundsätze: „Nichts darf vor Lebensgefahr bestehen" nur drei Verbote (Götzendienst, Jncest und Mord), welche selbst bei Lebensgefahr nicht weichen. . Bemerkenswerth ist es, daß gerade jene Talmudstelle, welche nach Hrn. F.der Reform eine Seitenpforte öffnen soll, (Sanh. 46. u. Jebam. 90,-K.), mit gedachter Distinktion im Widerspruche stehet. Wenn nämlich irgend ein Tribunal ein Vergehen, das nach dem Gesetze die Todesstrafe nicht verdient, dennoch mit Tod bestraft, so macht es sich eines Justizmordes schuldig, sicherlich ein schweres Verbrechen, eine Moralverletzung höchsten Grades; und dennoch ist es jedem Tribunal freigegeben, wenn Zeitumstände zur Erhaltung der Religion es erheischen, auch geringe Uebertcetungen der Ceremonialgesetze, mit Tod zu bestrafen. — So wurde ein Mann, der zur Zeit der Griechen (Religionsverfolgung unter Antiochos) am Sabbat auf ein Pferd geritten, vom Gericht zum Steinigungstode v erurtheilt, nicht weil er gesetzlich diese Strafe verdiente, sondern weil die Zeitumstände es nothwendig machten, weil nämlich , wie Raschi erklärt, durch den Druck der Griechen die Religion in Verfall gerathen und Gesetzesübertretungen häufig vorkamen, so mußte die Strafe verschärft werden^ Jeder Einsichtige wird übrigens hier den Geist des Talmuds nicht verkennen. Nicht durch Koncessioncn gedachte man, den Verfall der Religion abzuwenden, nicht weil Sabbatverletzungen gewöhnlich wurden, erlaubte man Manches, nein, das Gesetz wurde verschärft, obschon durch diese Verschärfung momentan ein „positives Gesetz überschritten werden wußte. Man wird daher auch die Möglichkeit begreifen, daß man anderer Meinung als Hr. F. — hinsichtlich der geöffneten Seitenpforte sein, kann, ohne deswegen, wie Herr F. — meint, mir dem Talmud rechten zu müssen." . gen einzuführen, insofern heilbringend, als sie dem Gläubigen die Ueberzeugung verschaffte, daß dasjenige, welches von eben dieser Versammlung nich t erlaubt wird, wirklich unantastbar ist. Es bleibt aber außerdem ein weites Feld zur Wirksamkeit offen. Denn Fortschritt und Reform heißt nicht, der Bequemlichkeit und dem materiellen Leben unter die Arme greifen, sondern das religiöse Leben durch zeitgemäße Einrichtungen und Verbesserungen beleben und befestigen. Das ist wahrer Fortschritt. — Durch neue Stützen das alte ehrwürdige Religionsgebäude erhalten; das wäre Reform, wenn überhaupt der Ausdruck Reform im Judenthume paffend ist. Unterbauen, damit Mulhwillige das Gebäude nicht erschüttern, nicht aber niederreißen ist die Aufgabe der Zeit für jeden wahrhaft Gläubigen. Der Gottesdienst, der jetzt der Willkühr überlassen, beinahe in jeder Gemeinde sich anders gestaltet, bedarf der Regelung, um möglichst in den Gemeinden Conformität zu erzielen« Gleiches Bewandtniß hat es mit dem Religionsunterricht der Jugend. Was sich aber als unabweisbare Nothwendiakeit besonders herausstellt, ist die Gründung einer Anstalt, in welcher denjenigen, die sich der jüdischen Theologie widmen, geregelter und fachgemäßer Unterricht von tüchtigen und rechtgläubigen Lehrern ertheitt werde. Die srühern Jeschitob (Rabbinen-Seminarin) sind nunmehr großtencheils eingegangen, und wären sie noch vorhanden, so genügten sie doch der Jetztzeit nicht mehr, wo man mit Recht vom Rabbiner einen gewissen Grad wissenschaftlicher Bildung fordert.. Wo soll sich aber jetzt der werdende Rabbiner bilden? Er stehet rathlos da, er vernachläßiget in der Regel das Rabdinische, das er nur pro Forma treibt, indem er seine ganzen ^Kräfte den profanen Wissenschaften widmet, Wissenschaften -die mitunter seinem eigentlichen Fache ganz ferne liegen; *) und selbst diese schöpft er oft aus trüben, unlautern Quellen, aus denen er das Gift des Unglaubens ein saugt. So ausgerüstet, alles mehr und nichts weniger als Rabbiner, tritt er das Amt an, und wahrlich! die Folgen solcher Verkehrtheit können nicht ausbleiben und sind leider nicht ausgeblieben. Diesem Nebel ist aber nur durch eine in bezeichnender Weise zu gründenden Anstalt, denen natürlich Vorbereitungsschulen vorangehen müßten, radikal abzuhelfen. Und weiß ich zwar recht gut, daß dies nicht so leicht ins Werk zu setzen ist: so. glaube ich doch mtt Gewißheit, daß einer Versammlung, dienlich des Vertrauens der Gemeinden zu erfreuen hätte, und die ausdauernd und beharrlich dieses Ziel anstrebte,Vieles mit göttlicher Hilfe gelingen würde. Israel ist, Gott Lob, noch nicht verwaist, noch zählt es großherzige und glaubensstarke ’) Sonderbar genug; daß der jetzige Rabbinatskandidat bei allem, das er nicht zu wissen nothig hat, Quellen-Studium für unerläßlich hält, und nur das Rabbinische, das eigentlich fachliche lediglich aus Compendien schöpfet, und sehr characterristisch genügt ihm „21^ '"N" ohne DD&y', —

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