Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1847)
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 9)
- Language
- German
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5 Die Theologen - Versammlung. (Schluß v. Nr. 52 d. I. 1846.) Ganz natürlich mußte, wie nunmehr geschehen, die R -V von allen Partheien verlassen werden, da Alle ihre Hoffnungen getauscht sahen. Aber auch die projektirte Lheologenversammlung wird hinter den Erwartungen, die gar Viele sich von ihr machen, nothwendig Zurückbleiben.*) Man hat in neuerer Zeit sich daran gewöhnt, unter Fortschritt, Verbesserung, Reform, n.s.wnichts anderes als die Ertheilung von Coneeffionen zu verstehen, und die Aufgabe einer jeden Versammlung im Interesse der Religion sich nicht anders zu denken, als den Konflikt zwischen Lehre und Leben dahin auszugleichen, daß man, die Lehre zurückdcängend, dem Leben den entschiedensten Sieg verschaffe. Der Boden jedoch, auf welchem die Theologenversammsich bewegt, ist keineswegs zu derartigen willkürlichen Reformen geeignet, und dürfen nur die Prinzipien, zu welchen die L.-V. sich bekennt, genannt werden, um dies aufs klarste darzuthun. Die Meisten, die sich zur Lheilnahme an der L.-V. gemeldet, bekennen sich, so weit ihr Leben und ihre Grundsätze bekannt geworden: 1. Zu dem Glauben an eine unmittelbare Offenbarung, d. h. sie glauben, daß sich Gott unfern Vorfahren auf eine übernatürliche Weise, ganz wie die heil. Schrift es erzählt, auf Sinai geoffenbart, wodurch sie die evidenteste, über alle Zweifel und Bedenklichkeiten erhabene Ueberzeugung erlangt, daß Gott es ist, der mit ihnen rede. Sie haben vernommen, wie er zu Moses sprach: „Du aber stehe vor mir, so will ich Dir alle Gebote, Gesetze und Rechte beibringen, die du sie lehren sollst" (5. B. M. 5. 28.) Demnach sind alle Vorschriften, die der Pentateuch enthalt, ausdrücklich und unmittelbar von Gott angeordnet, und bleiben diese für ganz Israel so lange verbindlich, so lange nicht Gott selbst auf eine eben über alle Zweifel und Bedenklichkeiten erhabene Weise uns von denselben dispensirt. Jede menschliche Anschauung aber, alle veränderten Zeitverhältnisse können uns nicht berechtigen, irgend ein göttliches Gebot aufzuheben - vielmehr müssen wir, so lange uns nicht Gott aus vorgenannte Weise von jenen Gesetzen dispensirr, annehmen r es sei der göttliche Wille, daß wir jene Gesetze für und für beobachten. 2. An die Tradition, daß nämlich neben der schriftlichen Lehre eine mündliche, ebenfals göttliche, jene ergänzende und erläuternde hcrgehe, die sich von Mund zu Mund sortgepflanzt- *) Als Jemandem, der in einer Gesellschaft die Hoffnung aussprach: die T. V. werde sicherlich, unter andern auch den Gymnasiasten das Schreiben am Sabbat erlauben, begreiflich gemacht wurde, daß dies genannter Versammlung von ihrem Standpunkte aus unmöglich sein dürfte, so rief er verwundert aus: „mm, wenn sie so was nicht einmal erlauben können, wozu kommen sie gar zusammen?" und daß daher jede andere Erklärung hinsichtlich der Gesetz- .bestimmung, die mit der Tradition streitet, in der Praxis keine Geltung hat, obschon außerdem einer freien Exegese Raum gegeben ist. 3. An die Autorität des Talmuds, daß nämlich alle Traditionen betreff der Gesetzbestimmungen gesammelt und im Talmud niedergelegt wurden; und daß darum in praktischer Hinsicht die heilige' Schrift nicht im Widerspruch mit dem Talmud gedeutet werden darf, und daß selbst rabbinische Anordnungen nur unter gewissen, vom Talmud selbst gegebenen Bedingungen modisicirt oder aufgehoben werden können. Jedermann wird sicherlich begreifen, daß bei so bewandten Umständen den Rabbinern nicht freie Hand gelassen ist, beliebige Reformen zu Gunsten des Lebens einzuführen, und von Koncefftonen durchaus die Rede nicht sein kann. Wohl läßt sich selbst auf diesem Boden Manches thun, aber wahrlich nur Manches--! *) *) Wer mit dein sehr würdigen Rabbiner, Herrn Fassel, vermeint, der Talmud öffne eine Seitenpforte, durch welche man jede beliebige Reform, sobald sie als Zeitbedürfniß erkannt wird, einführen kann, befindet sich, unseres Erachtens, in Jrrthum. Jene Ansicht scheint auf einer unrichtig aüfgesaßten Talmud-Stelle zu beruhen, deren Erörterung jedoch hier der Raum verbietet. Aber selbst vom Standpunkte des Herrn Fasset, wäre es sehr beklagenswert!) zu dieser verzweifelten Kur seine Zuflucht zu nehmen. Wollte man alles, das sich in unfern Tagen als Zeitbedürfniß geltend macht, durch jene Seitenpforre einziehen lassen, so müßte man dem Judenthume Glied nach Glied ablösen, um uur das sieche, schwache Leben des kaum noch pulsirenden Herzens zu retten. Wird aber dies verlöschende Leben sich auch erhalten? Werden wir nicht vielmehr durch diese gefährliche Operation das noch glimmende Fünkchen ganz ausblasen, und soweit den Tod nur beschleunigen?.— Dies sind Fragen, die jeder Gewissenhafte sicherlich nicht übergehen darf. Herr Fassel sticht übrigens ^Orient Nr. 32 d. I.) seine Reform-Theorie dadurch , zu rechtfertigen, indem er einen Unterschied machet zwischen Moralgesetzen, in denen er das absolut Gute findet, welche in keinem Falle irgend eine Modifikation erleiden können, und zwischen Religionsgesetzen, als Satzungen und Gebräuche, die ihm das relativ Gute sind, welche daher der Modifikation unterliegen. So ist z. B. die Sabbatverletzung, wenn diese Menschenrettung zum Zwecke hat, nicht nur gestattet, sondern sogar gottgefällig." Eine Distinktion, die auch Herr Holdheim seiner berüchtigten „Autonomie" zu Grunde legt, die aber jeder Begründung entbehrt. Das Judenthum kennet in religiöser Beziehung durchaus keinen Unterschied zwischen Moral - und Eermonialgesetzen. Wenn Eermonialgesetze manchen Rücksichten weichen, so ist dies bei Moralgesetzen nicht minder der Fall. „Du sollst nicht lügen" ist wohl ein Moralgesetz, und doch ist eine Nothlüge zur Erhaltung des Friedens nicht nur erlaubt, sondern sogar gottgefällig (Jebamot. 65. b.), obschon kein sonstiges Ceremonialgesetz dieser Rücksicht weichet. Ist es gestattet, zur Abwendung einer Lebensgefahr den Sabbat zu verletzen, so ist rs nicht minder gestattet, falsches Zeugniß abzulegen, wenn man mit dem Leben bedrohet, dazu gezwungen wird, (Ketubot, 19.-8.), wiewohl letzteres sicherlich, zum Moralge-