Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 52 (24.12.1846)
- Date
- 1846-12-24
- Page
- Seite 411 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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412 Herrn Krafft gehört. Herr Krafft, Scripter an der Hofbibliothek und k. k. Landrechts-Dollmetsch,- ist durch mehrere Werke auf dein Gebiete der orientalischen Literatur rühmlich ft bekannt, und co ist gewiß ein erfreuliches Zeichen, wenn solche Männer unsere Literatur unterstützen. — Mähren ist in diesem 'Augenblick mit der Besetzung des Landrabbmats eisrigst beschäftigt, und 'es ist die Wahl, die in Brünn stattstndet, aus den 29. Deeembcr festgesetzt. Das Glück Mährens wird also rwDöyn p begründet. Man ist sehr gespannt, ob Hirsch renssiren wird. Ja, es giebt in Mähren und Böhmen keinen Würdigem. Seht nun ihr Rabbiner, in welcher Achtung und in welchem Ansehen ihr bei eurem Volke steht! Ich glaube es wohl nicht, daß sich in Oesterreich kein Rabbiner finden sollte, der für das Landrabbinat, an dem ohnedies nicht so viel ist, wie man wähnt, passen würde; aber daß das Volk keinen Glauben an euch und kein Vertrauen zu euch hat, daran seid ihr schllld. Warum sitzt ihr bei euren Fleischtöpfen? So eben kommt mir eine Predigt von denr würdigen Rabbiner L ö w zu Papa zu, in welcher er mit frommen. Muth die ungarische Orthodoxie geißelt. Beiläufig sei bemerkt, daß cs ein großer Unterschied ist zwischen einen: Orthodoxen in Ungarn und einen: solchen außerhalb jenes Landes. Herr Löw beabsichtigt die Herausgabe einer Vierteljahrsschrift in ungarischer Sprache. Prug, 6. Deebr. Die bedauerlichen Austritte, welche derwüthigePros. Franceseoni (s.Dr. Nr. 49) veranlaßte, hat nun eine, wenn auch keine erwünschte Erledigung gefunden. Der würdige Studiendirektor nämlich las am 15. Nov. in den: Sitzungszimmer des akademischen Senats, in Gegenwart des gesammten Lehrkörpers unserer Universität, den Thatbestand und endlich auch ein Referat der k. k. Stadthauptrnanuschaft vor, das für die Juden wenn auch nicht gerecht doch günstig ausfiel. Herr Franceseoni wurde mit Handschlag auf den Rathsbeschluß verpflichtet, künftig keine Reden mehr vorzutragen, die nicht zu fernem Lehrgcgenstande gehören, überhaupt von dieser Sache von der Lehrkanzel aus etwas mitzutheileu. Er wurde ferner verpflichtet, es sich nie einfallxn zu lassen, konfessionelle Unterschiede oder solche nach akademischen Graden zu machen, und die herbeigezogene Gehässigkeit zu verbannen. Der wahnwitzige Antrag des Hrn. F., die betheiligten jüdischen Studenten zu religiren oder mit einer weniger harten Straft zu belegen, wurde mit Entrüstung zurückgewiesen, und wir können danach bemessen, was diesem Manne so Zusagen unter vier Augen von seinen Vorgesetzten gesagt worden sein mochte. Die Rechtfertigung der jüdischen Studenten führte Dr. Wesselyder, wie ich gehört, von der Verläumdnng dieses Mannes nicht verschont geblieben. Man würde aber unserer Universität sehr unrecht thun, wenn man das Benehmen F.'s als Konsequenz hiesiger akademischen Zustande ansehen wollte; Jeder der die hiesigen Zustände kennt, muß sich vielmehr eingestehen, daß die bedauerlichen Auftritte singulär und ganz ohne Motiv vorgefallen. Prag, 14. Deebr. Je mehr das Gemeindeleber: hier in seinem Innern zu stagniren scheint und in den gewohnten Formen sich forttreibt, um so erfreulicher ist der edle Eifer, mit dem man bei den höchsten Verwaltungsbehörde!: bemüht ist, die jüdischen Verhältnisse zu ordnen, die mittelalterlichen Schränker: nach und nach aufzttheben und die christliche Bevölkerung an den Gedauken gleicher Berechtigung ihrer jüdische!: Mitbürger zu gewöhnen. Zu den Begünstigungen der letztem Zeit, von denen in össeutlichen Blättern berichtet wurde, keunnt nun noch eine neue hinzu, närnlich die Aendernng des in unserem Gerichtsverfahren gesetzlich eiugeführten Judeucides und eine neuerliche an alle Kreisämter in Böhmen ergangene allerhöchste Verordnung hinsichtlich der Berechtigung der böhmischen Juden zum Besitze von Grundstücke!:. — Was den erster» Punkt betrifft, so wurde der bestehende Judeneid mit seinen Flüchen und Verwünschungen aufgehoben, und sowohl die Eidesformel selbst als die vorhergehende Admonitiou, die sogenannte Meineidscrinnernng vereinfacht und im Geiste des reinen Jndenthums forinirt. Jeder Ausdruck der Gehässigkeit und jede Reminiseenz früherer Vorurtheile ist vermieden. Zur Eidesleistung soll immer ein jüdischer Geistlicher (Rabbiner oder Religionstehrer) zngezegeu werden. — Ich behalte mir vor, Ihnen die diesfalls erlassene Verfügung in extenso mitzntheilcn. Was den zweite!: Punkt betrisst, so hat zwar das Hofdekret von 1841 die Besitzfähigkeit der Juden in Böhmen unter gewisser: Modalitäten ausgesprochen; aber das Gesetz hat so viele Deutungen und ungünstige Auslegungen erfahren, daß die wohlwollende Absicht der Regierung in den meisten Fällen nicht zur Rcalisirung kam. Aber durch das vor wenigen Tagen den Kreisämtern intimirte allerhöchste Cirkular wird ihnen wiederholt bedeutet, daß Se. Majestät es gern sehen, wenn seine jüdischen Unterthaneu^ sich mit dem Ackerbau beschäftigen, und daß daher die Juden ohne Hindernis) und ohne erst einer speeiellcr: Koneession zu bedürfen, so viele Dominikatgründe cigeuthümlich an sich bringen kennen, nls erforderlich sind, eine Familie anständig zu ernähren. — Eine Deputation der böhmischen Judenschast, die beauftragt war, Sr. Majestät den: Kaiser für die bewilligte Auslassung der jüdischen Steuer eine Dankadresse zu überreichen, soll, nicht nur von höchstgestellten Männern, foufcmt auch vom Kaiser in mildem gnädigen Ausdrücken ausgenommen worden sein. Sie ist mit schönen Hoffnungen für die Zukunft (zurückgekehrt. Aus Oesterreich, 14. Deebr. Aus dem Munde eines hochgestellten Staatsbeamten habe ich vernommen, daß die milde österreichische Regierung die besten Vorsätze