Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1846)
- Date
- 1846-11-12
- Page
- Seite 361 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2360092-2360418-2360465--5674-3532700- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
361 In Folge [bcö verebrlichen Schreibens, einer hochlöblichen Regierung vom 16. Juni d. I., die Konferenzen der Israel. Lehrer für : den diesseitigen Konsistorial - Sprengel betreffend, erlaubt sich der unterfertigte Ober-Rabbiner über den Erfolg, den man durch diese Konferenz zu bezwecken beabsichtigt, unter Beifügung einer Abschrift der Statuten, folgenden. Bericht gehorsamst zu erstatten: Das israelitische Schulwesen, sowohl die Elementarals Religionsschule, befindet sich, mit einigen ehrenwerthen Ausnahmen, noch auf einer Mr nieder» Stufe. Darf es auch keineswegs verkannt werden, daß besonders in der letzten Zeit mancher Schritt zum Bessern geschehen und mit mehr Fürsorge über die Bildungsanstalten gewacht worden ist; so leidet das Schulwesen dennoch an vier Hauptübeln, ohne deren Beseitigung nie etwas Tüchtiges und Nachhaltiges in dieser Beziehung und auf diesem Gebiete geleistet werden kann, was bei der zunehmenden Bildung.immer deutlicher und klarer sich herausstellt. A. Die schwankende Stellung der israel. Lehrer ist es vorzüglich, welche in unfern Tagen so nachtheilig auf das ganze Unterricht- und Erziehungswesen einwirkt und influirt» Die Anstellung eines israel. Lehrers war bis jetzt noch keine definitive; sie ist vielmehr den Launen der Gemeindevorsteher oder der Gemeinden Preis gegeben, gewöhnlich den Ansichten und Meinungen solcher Leute unterworfen, die nicht die Kenntnisse besitzen, die ernsten.und gut gemeinten Bestrebungen für das Wohl und den intellektuellen Fortschritt der Jugend gehörig würdigen zu können. Hat der Lehrer nicht das Glück den Beifall solcher Borgesetzten zu gewinnen, dann muß er, nachdem er ein halbes oder ganzes Jahr seine Funktion ordentlich versehen und seinen Pflichten treulich nachgekommen, das kaum erst angetretene Amt wieder verlassen, ohne die beruhigende Gewißheit mitnehmen zu können, daß ihm im nächsten halben Jahre nicht ein ähnliches Schicksal wiederfahre. Diese Möglichkeit eines beständigen Wechsels benimmt dem eifrigsten Arbeiter den Muth, schadet der Achtung, welche der Schüler seinem Lehrer zu zollen hat, und ohne welche keine Unterweisung auf Gedeihen Anspruch machen kann, und tritt der Geistesentwickelung der Kinder hemmend in den Weg, weil das Kind kaum an eine Lehrmethode gewohnt-, sich wieder in eine andere fügen muß, welches von allen Pädagogen als das gefährlichste und nicht leicht zu heilende Uebel einer Bildungsanstalt bezeichnet wird. Dazu kommt, daß der israel. Lehrer bis jetzt noch an sehr vielen Orten aus Reihetische hingewiesen ist, jeden Monat in einem andern Hause speist, welches nach der Aussage vieler Betheiligten nicht wenig dazu beiträgt, den Eifer für dieses Fach zu verringern und die erforderliche Autorität und Selbstständigkeit zu schmälern. B. Dieser schwankenden und unangenehmen Stellung dürfte übrigens abzuhelfen sein, wenn es nicht an den nothwendigen Mitteln fehlte, den Lehrer für die ganze Dauer seines Lebens zu engagiren und eine bestimmte Summe für dessen anständige Beköstigung auszuwerfen; allein hier tritt dem Beobachter das zweite Uebel auf dem Gebiete des israel. Schulwesens entgegen. Wenn eine Gemeinde, oder was erfolgreicher wäre, ein ganzer Synagogenverband angehatten werden könnte, einen Lehrer zu besolden, so daß nicht nur diejenigen, welche schulpflichtige Kinder, sondern auch diejenigen welche keine haben, zu .bestimmten Beiträgen zur Unterstützung des Lehrers aus', dem Grunde verpflichtet waren, weil die Armen den Unterricht mit genießen und der Lehrer gewöhnlich auch das Vorbeteramt verrichtet: dä'nn durften immerhin so viele Mittel vorhanden sein, um die Existenz des Lehrers für die Dauer zu sichern; allein wie sich die Sache bis jetzt gestaltet, befreien sich nicht nur diejenigen von derartigen Beisteuern, welche keine schulpflichtigen Kinder habe»/ sondern selbst Eltern, deren Kinder wenigstens dem Religionsunterricht beiwohnen sollten, lehnen willkührlich jede Betheiligririg an dem Lehrer ab, kümmern sich wenig um die religiöse Ausbildung ihrer Söhne oder ihrer Töchter und auf diese Weise bleibt die Last der Salarirung und Beköstigung des Lehrers an sehr vielen Orten, einigen Privaten überlassen, die natürlicherweise nicht auf die Dauer zu kontrahiren und nicht auf eine anständige Weise für die Tische des Lehrers zu sorgen km Stande sich befinden. Der gehorsamst Unterzeichnete Ober-Rabbiner hatte sich die Erlaubniß genommen, dieses Misverhältniß, wodurch im hiesigen Verwaltungsbezirke allein mehr als fünfhundert Kinder ohne Religionsunterricht aufwachsen, Einem König!, hohen Ministerium in einem Bittgesuche, unter gehorsamer Hinweisung auf die daraus entspringenden nachtheiligen Folgen für die menschliche Gesellschaft überhaupt und für den Staat ms Besondere, vorzustellen, und Hochdasselbe hatte unter dem 1. Juli d. I. zu erwiedern die Gewogenheit. „Aus der Eingabe vom 19. Juni d. I. habe ich gern ersehen, welche'lobenswerte Fürsorge Ew. Wohlgeboren und die übrigen Mitglieder des dortigen jüdischen Konsistoriums der Forderung religiöser Ausbildung Ihrer Glaubensgenossen zuwenden. Die Mängel der jetzigen Einrichtung, nach welcher es lediglich den eigenen Beschlüssen der Eltern überlassen ist, in welcher Weise sie für die Unterweisung ihrer Kinder in der jüdischen Religion sorgen wollen, sind mir nicht entgangen; ich muß jedoch zur Zeit Anstand nehmen, die zwangsweise Anhaltung der jüdischen Kinder zur Theilnahme an einem ihrem Glauben entsprechenden Religions-Unterrichte für einen einzelnen Begriff anzuordnen, da eine allgemeine Regulirung des jüdischen Kultus- und Unterrichtswesens nahe bevorsteht, durch welche den jetzigen Uebelständen hinsichtlich des Unterrichtes der Kinder in der jüdischen Religion im Umfange der ganzen Monarchiegleichmäßige Abhülfe verschafft werden wird." C. Bei vorgenommenen Schulinspektionen offenbaren sich aber auch bezüglich der innern Einrichtungen noch mannichfache Mängel, die nicht minder als Uebelstände betrachtet werden dürfen. r