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Der Orient · 1846-10-29 · 44 (29.10.1846) · p. Spalte 695-696

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Journal
Der Orient
Volume
1846
Issue
44 (29.10.1846)
Date
1846-10-29
Page
Spalte 695-696 (sequence 4)
Language
German
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695 693 Studien. Zur Geschichte der Juden in. Ungarn. minder mit dem sefardischen Ritus des PflichLgebttes entledigen kann, und schwerlich waren die beiden Gebetbücher des Hamburger Tempels und der Westlondner Synagoge von diesem frommen Rabbi in Bann gelegt worden. Nicht minder aber war er ein großer Eiferer dagegen, Veränderungen im Gottesdienste zu unternehmen , so nicht alle Mitglieder der Gemeinde eins und einig darüber wären,, wobei er die triftigen Worte beö'nwpnrj oujn ''D Ynn als Gewährleistung anführt Mns* o'ziuü tti nrn'j'- NDnÄ n^poy nw hwrn imn.tuniD ira '’ ddnV’öiTO mno rrnn ubw vnnb E). Wohlthätige Anstalten gab es folgende , ^^'"!p N12N Ov/D hw) D*>Dny vnbü n^in -npn , non-, ferner hatten sie oft Gefangene auszulösen (n"&7 §. 106. Anm.). Talmudstudium wurde außerordentlich unterstützt, wobei sich vorzüglich ein gewisser Noah auszeichnete, der große Summen Geldes zu diesem Zwecke nach Jerusalem, Solonik oder Kleinjerusalem D\DD m MpTffl : HX y>D nn 'n njDpn 'ubwv NpNO) sendete (j*"y iy rp SD NV). Außerdem wurden häufig Vermächtnisse zur Ausstattung armer Mädchen hinterlassen (^Dp KW), besonders herauszuheben ist die c,i£^y w^hül »TOD* Es wurde nämlich jedes Jahr an folgenden zwei Sabbattagen (xun MNJ TD^l) in beiden Synagogen über die Tendenz und das wohlthätige Wirken dieses Vereins eine Rede an die Gemeinde gehalten und sie zur weitern Geldunterstiitzung dabei aufgefordert. In den darauffolgenden Wochentagen versammelten sich alle Mitglieder des Vereines, wie auch sonstige wohlthätige Spender zu einem Gastmale, wobei abermals Anreden gehalten wurden und dann jeder, reich wie arm, nach Kräften milde Gaben spendete. Nach Beendigung des Mahls, welches Chanukka stattfand, wurden alle Arme .in Gegenwart der Gäste mit Winterkleidern versehen, und unter allgemeinen Wünschen und Segnungen entlassen. Für das gedeihliche Wirken dieses Vereines spricht schon der Umstand, daß er sich fast sechzig Jahre, nämlich von 1615 bis 1674 erhalten. Um jedoch diesen Verein noch mehr in Achtung und Ansehen zu bringen, traf man die Anordnung, daß die an obenbenannten Sabbattagen abzuhaltenden Reden nur ein Mitglied des Vereines halten konnte, wozu sich der Verein einen eigenen Gelehrten hielt und nur in Ermangelung eines solchen oder bei besonderem Uebereinkommcn durste der Gemeinderabbiner dazu genommen werden (D D nV). Daß der Vorstand ein eigenes Gefängniß besaß, dürste wohl nicht so auffallend erscheinen; allein daß er darin aus mehrere" Monate Arrest ertheilen konnte (D '*D ttV) zeigt von der unumschränkten Gewalt, die ihm die türkische' Regierung in Betreff seiner eigenen Glaubensgenossen zuerkannte. v. Gebräuche und Sitten und sonstige Gemeindeverordnungen. Den sichersten Maaßstab zur Charakterisirung eines Volkes geben die bei ihm entweder mit Bewußtsein eiugeführten, oder durch die Lange der Zeit von selbst eingeschlichenen Sitten und Gebrauche; wir können diese einen Volksspiegel' nennen, weil , sich auch die kleinste Schattirung des Volkslebens an ihnen kund giebt. Was sich im Volke eingelebt und als Sitte herausgestellt, ist der Typus seines eigentlichen Wesens und kann nur durch eine alles erschütternde Umwälzung umgestaltet werden. Ist zwar das jüdische Volksleben im Mittelalter überall fast eines und dasselbe gewesen, und können wir auch für die israelitischen Einwohner Ofens kein anderes beanspruchen; so wird es doch dem aufmerksamen Beobachter klar geworden sein, selbst von dem was wir schon sub a et c gesagt, wie ganz anders die Gemekndeverhälcniffe daselbst sitz gestatteten, % als anderswo. Während .z. B. in den spanischen und wirklich türkischen Gemeinden die Rabbinen Alles, die Vorstände hingegen gar nichts vermochten, in den deutschen wieder, wornach auch heut zu Tage gerungen wird, die Gemeinden selbst als Repräsentanten ihrer Verhältnisse galten: stellte sich in Ofen ein drittes Gemeindeverhältniß heraus, daß nämlich der Vorstand Alles, der Rabbiner nur Weniges und die Gemeinde fast gar nichts in der Leitung der allgemeinen Verhältnisse zu schaffen hatte. Dieses Streben des Vorstandes nach Autonomie wird sich noch aus mehreren daselbst gemachten Einrichtungen Herausstellen. Zwar scheint es Sitte gewesen zu sein, daß man von jedem ausgezeichneten Rabbiner die Einführung oder auch nur die Bestätigung früher gemachter Verordnungen, die zur Beförderung des Gemeindewohls, oder zur Aufrechthaltung religiöser Gebräuche erforderlich waren, verlangte, und sie auch unverbrüchlich hielt. Allein solche Verordnungen mußten, wenn sie Kraft und Giltigkeit haben sollten, erstens bei der Ertheitung öffentlich bekannt gemacht, zweitens in das Gemeindeprotokoll eingetragen , und -drittens im Falle es ein für sich bestehendes Original gewesen, zur Aufbewahrung gegeben werden, 'iq xw nrori-D.li ‘rnpn DpJ93 n'n : nb pp w rvrw nupn -wo idd : jd pp otsn * onna an"aa nvw in yotw hd-q b)\> nrnnai Nnon opzsa annaj Sn nn jhjd .Tn dn : nd '’d y n * bnpn nara -ruio STty Sni '’n an ri’Jpii n’j/n 'n in inijrw Sto .cn'niDDD.n ba nniro am bnpn Dpjsa anni aina Auch waren dergleichen Verordnungen nicht für immer bindend, sondern auf gewisse Zeiten ertheilt, und selbst während dieser Zeit war die Lossprechung davon entweder andern ansehnlichen Rabbinen überlassen ♦ sy mbw UNN'' njMro HtfiW oder von der Einwilligung einer in Ansehen stehenden Gemeinde, wie z. B. die zu Konstantinopel, abhängig gemacht 3"y JD >)1 TD '’D kV. Wir wollen nun einige dieser Verordnungen mittheilen. Der schon erwähnte N.W der im Jahre-1655 Ofen verließ und nach Jerusalem reiste, machte die Verordnung, daß Keiner, der Verwandte im Orte besitzet, noch weniger also ein Einheimischer, die' Stelle des Rabbiners bekleiden solle; im Falle dieses aber, aus welcher Ursache immer, geschehen sein mag, so ist derselbe mit Vergütung der Spesen zu entlassen.

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