Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1846
- Issue
- 44 (29.10.1846)
- Date
- 1846-10-29
- Page
- Spalte 693-694 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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693 . Die Knochen bricht der enggeschnallte Brustgurt, und sich von Brüdern sagen los die Schwachen: Dann laß ich, was bequemer meiner Schwäch ist, und tu, was dient die Ehre zu bewachen. Und dieses: O wüßt ich, wann sie meinen Tod einst klagen, was mir die Klagefraun für Aeugniß geben! Ob sagen: Gey nicht von uns! denn in mancher Bedrängniß wußtest du uns zu erheben. Dein Recht zu nemen, ließest du dir nicht wehren, und ließest dich nicht mahnendes zu geben. Es ist erfreulich, diese stolze Sicherheit eines Edlen auf seiner vesten Burg, wie Sam'al sie von seinem Vater Adija überkommen, auch noch von ihm auf seinen Sohn Schoraich vererbt zu sehn, wo er dem Dichter Ascha für dessen kurz vorher angeführten Lobverse auf Sam'al einst einen wichtigen Dienst in der Noth erzeigen konnte. Ascha nämlich war auf einer seiner Reisen in die Gefangenschaft eines Mannes von Kelb gerathen, den er durch Schmähverse gereizt hatte, der aber zum Glück seinen Gefangenen nicht kannte, da er diesen mit mehreren andern bei einem nächtlichen Ueberfalle unter den Arabern, bei welchen der Dichter grad übernachtete, aufgegriffen hatte. Dann kehrte der^ Mann mit seinen Gefangenen ein bei Schoraich Ben Samu'al Ben Adija sin Leima, und Schoraich, der den unbekannten Ascha obige Verse hersagen horte, erbat sich ihn von seinem Gaste. Darauf bat der Dichter, der sich ihm entdeckte, um ein schnelles Kameel, auf dem er sogleich sich davon machte; und als der Mann erfuhr, wer ihm entgangen sei, war es zu spät ihn einzuholen. " Nothwendige Hinzufügungen 'zu dem im Kalender und Jahrbuche für Israeliten auf das Jahr 1847 befindlichen Aufsatze „Die Schicksale und Bestrebungen der Juden in Ungarn, seit dem elften Jahrhundert bis auf unsere Zeit. Von Leopold L ö w, Oberrabbiner zu ,, Großkanischa " von M. Zipfer, Rabbiner in Stuhlweißenburg. (Fortsetzung.) 0. Synagoge und Gemeinde an stalten. Es gab in Ofen zwei Synagogen, eine große und eine kleine; der Ritus war zwar in beiden derselbe, nämlich der aschkenasische, jedoch waltete der einzige Unterschied zwischen beiden ob, daß der Gemeinderabbiner seine öffentlichen Vorträge nur in der einen , der großen und ansehnlichen zu halten pflegte §. 63). Es scheint, daß man die sonderbare 694 Einrichtung getroffen, daß der Rabbiner nicht nach Willkür die Kanzel besteigen und Reden an . die Gemeinden halten konnte; sondern die rrorh \S‘3.1 wußten ihn erst damit beehren; ferner war die Betretung derselben kein ausschließliches Recht des Rabbiners, vielmehr wurde sehr oft mit Uebergehung dieses letzter» diese heilige und so wichtige Funktion gerade bei feierlichen Angelegenheiten einem Laien übertragen, was aber nicht selten Veranlassung zu manchen unangenehmenAuftritten gab. Jedenfalls ist daraus ersichtbar, wie fern unsere alten Rabbiner von jedem hierarchischen Streben waren. Als im Jahre 1684 Zwistigkeiten entstanden in Betreff dieser Anordnung, äußerte sich R. Efrajim Kohn, den man mit dem sabbatlichen Vorträge beehrt hatte, wie folgt: nDH Dtt nsn uw NW by nih M tsnvp xbw vby onjnyD 'im wb ra:p? D'niui rnis naop *)K. eott? (das.). Die Sitze od. Stände wurden als Eigenthum verkauft u. der ungestörte Besitzer eines solchen Platzes während eines Zeitraumes von drei Jahren (cpj&y np7n) wurde in Ermanglung jedes andern schriftlichen Dokuments für den rechtmäßigen erklärt, was> jedoch in den damaligen kriegerischen Zeiten, wo ganze Familien auf mehrere Jahre den Ort mit Zurücklassung alles Unbeweglichen zu verlassen genöthiget waren, große Prozesse und Streitigkeiten hervorrief (p'rb- “Tn n"n 'n §. 28). Das Ankäufen eines solchen Platzes wurde überhaupt als ein freudiges Ereigniß betrachtet, wobei man kleine Feste in guter Gesellschaft hielt nan eon. ruprw nriNV rop'nöl T\TYD WD3 D’WH (das.). Sonderbar ist jedoch, daß in damaliger Zeit nicht in allen Gemeinden die Synagogenplätze verkauft oder auch nur vermiethet wurden, sondern man> hielt sie für ein Gemeingut Aller, wovon der erste beste Gebrauch machen konnte moipD (nop’^D nV) s]D2 n^ribn orTan moipcn nupb uru tbw nQ-npn. Heutigen Tages würde man sicherlich die Erbauung eines Tempels ohne gleichzeitige Nutznießung davon entweder für etwas Unmögliches halten, oder eine solche Einrichtung als Neuerung, als Nachäfferei verschreien. BeiMe- -novirung oder Wiederherstellung nach einem Brande, wozu man nicht selten die Erlaubniß mit vielen Geldopfern erkaufen mußte, wurde der Kostenanschlag nach dem Verhältnisse und der Beschaffenheit der Sitze, die Jemand in der Synagoge hatte, repartirt, so daß Nichtbesitzer davon befreiet blieben (das.). Die Gefetzesrollen waren auch auf Hirschpergament geschrieben pi tjpp üb) Die Gebete wurden an Festtagen vonPrivatvorbetern (^2) vorgetragen, und man konnte ihnen dieses Amt nicht so leicht wieder aus den Händen nehmen, ja sie betrachteten es so sehr als ein persönliches Eigenthum, daß sie sich sogar das Recht vindiciren wollten, in Erkrankungsfällen andere an ihrer Statt zu stellen und führten darüber mit dem Vorstande Prozeß (nV §♦ 21.). Der Ritus war, wie schon erwähnt, der Aschkenasische; wie überhaupt die ganze Gemeinde, was DUHJD und öUH anbelangt, eine deutsche war. Jedoch erklärt R. Efrajim Kohn, daß man sich nicht. 44* Studien. Zur Geschichte der Juden in Ungarn.